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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.262 mal)
gfnfd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.08.2021 um 16:37:23
 
Hallo,

meine Ehefrau hatte am 05.07.21, ihren Antrag bei der Botschaft gestellt. Am 02.08 fordert die ABH die Botschaft auf , das Hochzeitszertifikat auf Echtheit zu überprüfen. Es ist meines Erachtens ünnötig, da meine Frau schon mehrmals in DE eingereist ist und es gibst noch andere Gründe. Die Botschaft hielt es nicht für nötig, die Überprüfung durchzuführen. Die ABH betreibt Schikane.

Nun zum eigentlichen Thema. Meine Frau ist schwanger. Wir möchten gerne, dass die Entbindung in DE stattfindet. Welche möglichkeiten gibt es, den Prozess zu beschleunigen?

Vielen Dank im vorraus.
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Steve7
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.08.2021 um 16:53:58
 
Eine Möglichkeit wäre die Vaterschaftsanerkennung des ungeborenen Kindes und dann Familiennachzug zum ungeborenen Kind nach Deutschland - so kommt ihr um die Prüfung der Hochzeit herum.
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gfnfd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.08.2021 um 16:58:18
 
Hallo Steve,

danke für die schnelle Antwort. Wie kann man das angehen?
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Steve7
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.08.2021 um 17:26:41
 
Für Dich am einfachsten auf dem Standesamt oder Jugendamt deines Ortes, die Mutter bestätigt dann auf der Botschaft, ggf. mit einem weiteren Termin zum Visumantrag.

Weitere Infos z.B. hier: https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanung-geburt-ihres-kinde...
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gfnfd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.08.2021 um 17:50:04
 
vielen Dank
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Tina05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.08.2021 um 11:50:58
 
Steve7 schrieb am 18.08.2021 um 16:53:58:
Eine Möglichkeit wäre die Vaterschaftsanerkennung des ungeborenen Kindes und dann Familiennachzug zum ungeborenen Kind nach Deutschland - so kommt ihr um die Prüfung der Hochzeit herum.

Da die Eltern miteinander verheiratet sind, kann keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Daher ist dieser Weg nicht gangbar. Und die Angabe des Familienstandes der Mutter als "nicht verheiratet" wäre eine uneidliche Falschaussage.

Um welchen Herkunftsstaat der Ehefrau geht es eigentlich?

Die ABH hat wie jede andere Behörde das Recht, die Echtheit einer Urkunde anzuzweifeln. Sie muss dann die Botschaft beauftragen, auf eure Kosten die Urkunde zu überprüfen.
Ob diese Zweifel aufrecht erhalten werden, wenn ein Nachweis über die Schwangerschaft der Ehefrau vorgelegt wird, wäre zu klären.
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Gruß
Tina
 
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gfnfd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.08.2021 um 17:20:08
 
Hallo,

der Herkunfstaat ist Indien. Ich bin echt am verzweifeln. Die Botschaft reagiert nicht. Man wird immer abgewimmelt.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 19.08.2021 um 17:39:11
 
Die ABH verlangt also eine UP. Nichts Ungewöhnliches. Hast Du die Gebühren dafür bezahlt? Vorher wird da kein Anwalt tätig werden.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.08.2021 um 18:24:40
 
gfnfd schrieb am 19.08.2021 um 17:20:08:
der Herkunfstaat ist Indien. Ich bin echt am verzweifeln. Die Botschaft reagiert nicht. Man wird immer abgewimmelt.

lottchen schrieb am 19.08.2021 um 17:39:11:
Die ABH verlangt also eine UP. Nichts Ungewöhnliches. Hast Du die Gebühren dafür bezahlt? Vorher wird da kein Anwalt tätig werden.

Guckst Du hier -> Merkblatt der deutschen Botschaft in Neu-Delhi
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006190/d1c80cc6dc81d03f85432d4564f3703c/me...

Darüberhinaus haben de deutschen Konsulate in den einzelnen Bundesstaaten Indiens noch eigene Merkblätter herausgegeben, die man ebenfalls im Indernet abrufen kann.
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gfnfd
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 19.08.2021 um 19:21:09
 
Ja die Gebühr wurde  bezahlt. Bis jetzt kam keine Antwort. Die Zeit wird knapp, da 5. Monat schwanger.
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Saxonicus
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Antwort #10 - 20.08.2021 um 09:13:20
 
gfnfd schrieb am 19.08.2021 um 19:21:09:
Die Zeit wird knapp, da 5. Monat schwanger.

Aber auch in Indien herrscht Corona, da werden sie Vertrauensanwälte wahrscheinlich ebenfalls nur eingeschränkt arbeiten und sicher kaum übers Land reisen.
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