Hallo,
bin neu hier.Sehr erfreulich,dass ich diesen Portal endeckt habe und hoffe,kann auf mein Anliegen Gehör finden.Danke.
Nun,ich habe vor 22 Jahren,also April.1999 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten,nachdem ich die türkische verlassen hatte.Unglücklicherweise aber musste ich die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragen,weil ich in der Türkei sehr wichtige Angelegenheiten erledigen musste,dafür musste man türkischer Staatsbürger sein.Ich bekam sie aber leider viel zu spät,nämlich März 2000.
Ich habe dann meine Angelegenheiten erledigt und danach wars gut.Ich habe nicht mehr über die türkische Staatsbürgerschaft Gedanken gemacht.
Nun vor einigen Monaten erhielt ich von der Amt für Migration einen Brief,dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe,laut
§ 25 Abs.1 StAG,weil ich doppelte Staatsbürgerschaften besitze und das sei seit 2000 nicht erlaubt .Wohl mein Fehler,dass ich das nicht gehört habe.
Nun nach 22 Jahren der Schock.
Ich möchte gerne als deutsche Staatsbürger mein Lebensabend,bin 70 Jahre alt und Rentner,in Deutschland bei meine Familie verbringen.Übrigens,meine Frau und mein Sohn sind auch deutsche Staatsbürger.
Ich habe bei der Behörde vorgetragen,ob mein Alter und die die Länge der deutsche Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt,dass ich weiterhin deutscher bleibe.Ich würde natürlich die türkische wieder abgeben.Die Antwort war Negativ.
Ich kann wieder die deutsche Staatsbürgerschaft neu beantragen,sagt man.Würde ich machen,aber es dauert wider Jahre und kostet erhebliches Geld.Das würde ich gerne vermeiden.
Ich lebe schon 52 Jahre hier und kann ruhig behaupten,dass ich mich voll Integriert habe.
Meine Fragen sind:
1.Habe ich eine Chance,wenn ich gegen den Verlustbescheid wiederspreche und mir ein RA nehme?
2.Ist es wirklich egal,dass ich schon so alt bin und mich im Ruhestand befinde?
3.Ist es wirklich egal,dass die Behörde nach 22 Jahren tätig wurde?
Hat jemand Erfahrungen oder Wissen,was mir helfen könnte.
Wäre toll!Danke schon im Voraus.
Doan