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Deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.382 mal)
Themen Beschreibung: Nach 22 Jahren Deutsche Staatsbürgerschaft futsch!
Dogan Eroglu
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsbürgerschaft
17.08.2021 um 12:46:32
 
Hallo,
bin neu hier.Sehr erfreulich,dass ich diesen Portal endeckt habe und hoffe,kann auf mein Anliegen Gehör finden.Danke.
Nun,ich habe vor 22 Jahren,also April.1999 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten,nachdem ich die türkische verlassen hatte.Unglücklicherweise aber musste ich die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragen,weil ich in der Türkei sehr wichtige Angelegenheiten erledigen musste,dafür musste man türkischer Staatsbürger sein.Ich bekam sie aber leider viel zu spät,nämlich März 2000.
Ich habe dann meine Angelegenheiten erledigt und danach wars gut.Ich habe nicht mehr über die türkische Staatsbürgerschaft Gedanken gemacht.
Nun vor einigen Monaten erhielt ich von der Amt für Migration einen Brief,dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe,laut § 25 Abs.1 StAG,weil ich doppelte Staatsbürgerschaften besitze und das sei seit 2000 nicht erlaubt .Wohl mein Fehler,dass ich das nicht gehört habe.
Nun nach 22 Jahren der Schock.
Ich möchte gerne als deutsche Staatsbürger mein Lebensabend,bin 70 Jahre alt und Rentner,in Deutschland bei meine Familie verbringen.Übrigens,meine Frau und mein Sohn sind auch deutsche Staatsbürger.
Ich habe bei der Behörde vorgetragen,ob mein Alter und die die Länge der deutsche Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt,dass ich weiterhin deutscher bleibe.Ich würde natürlich die türkische wieder abgeben.Die Antwort war Negativ.
Ich kann wieder die deutsche Staatsbürgerschaft neu beantragen,sagt man.Würde ich machen,aber es dauert wider Jahre und kostet erhebliches Geld.Das würde ich gerne vermeiden.
Ich lebe schon 52 Jahre hier und kann ruhig behaupten,dass ich mich voll Integriert habe.
Meine Fragen sind:
1.Habe ich eine Chance,wenn ich gegen den Verlustbescheid wiederspreche und mir ein RA nehme?
2.Ist es wirklich egal,dass ich schon so alt bin und mich im Ruhestand befinde?
3.Ist es wirklich egal,dass die Behörde nach 22 Jahren tätig wurde?
Hat jemand Erfahrungen oder Wissen,was mir helfen könnte.
Wäre toll!Danke schon im Voraus.
Doan  weinend
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.08.2021 um 17:14:28
 
§ 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (in der seit 1.1.2000 gültigen Fassung):

Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag (....) erfolgt (..).

Du hattest also nie eine doppelte Staatsangehörigkeit, sondern hast die deutsche automatisch im März 2000 wieder verloren und bist seitdem nur türkischer Staatsangehöriger. Ein Vorgehen gegen den jetzt erfolgten Bescheid ist nicht zielführend, weil dieser nur das bestätigt, was tatsächlich schon lange eingetreten ist (es ist also egal, wann es der Behörde aufgefallen ist). Du hättest auch mit einem RA nur dann eine Chance, falls der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nicht nach dem 1.1.2000 erfolgt ist, was aber nach deiner eigenen Schilderung der Fall ist. Daher ist auf Frage 1 und 3 jeweils mit einem Nein zu antworten.

Altersgründe spielen beim Verlust der deutsche Staatsangehörigkeit auch keine Rolle (Antwort auf Frage 2: ja, es ist egal). Falls du wieder deutscher Staatsangehöriger werden möchtest, musst du nochmal die Einbürgerung beantragen und den Prozess durchlaufen.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.08.2021 um 17:51:38
 
Dogan Eroglu schrieb am 17.08.2021 um 12:46:32:
Ich möchte gerne als deutsche Staatsbürger mein Lebensabend,bin 70 Jahre alt und Rentner,in Deutschland bei meine Familie verbringen.Übrigens,meine Frau und mein Sohn sind auch deutsche Staatsbürger.
Das ist verständlich. Es bleibt dir also die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit. 2.0

Dogan Eroglu schrieb am 17.08.2021 um 12:46:32:
Würde ich machen,aber es dauert wider Jahre und kostet erhebliches Geld
Das dauert nicht Jahre und kostet einmalig 255,- Verwaltungsgebühr + Foto+Passgebühr.
Nach deinem schriftlichen Antrag wird die Behörde bei Prüfung erkennen, warum du das nochmals tust.
Du wirst alle Voraussetzungen erfüllen und eingebürgert werden.
Vielleicht lernst du nochmals die Testfragen  "Leben in Deutschland", das vergisst man schnell, wenn man nicht dauernd damit beschäftigt ist.



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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.08.2021 um 21:18:24
 
SimonB schrieb am 17.08.2021 um 17:51:38:
Das dauert nicht Jahre und kostet einmalig 255,- Verwaltungsgebühr + Foto+Passgebühr.

Wobei noch der (auch finanzielle) Aufwand für die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit dazukommen kann. Nach § 12 StAG müssen Einbürgerungswillige unter bestimmten Umständen die bisherige Staatsangehörigkeit aber nicht abgeben (können also Doppelstaatler sein). Hier könnte dir dein Alter evtl. doch Vorteile bringen:

Zitat:
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn (...)
4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde, (...)

Also, als Rentner hast du eventuell gute Chancen, dass du die türkische Staatsangehörigkeit nicht abgeben musst. Das würde die Kosten schon mal reduzieren.

Ansonsten: Wenn du deine türkische Staatsangehörigkeit für 20 Jahre vergessen hast, musst du dich jetzt direkt um einen türkischen Pass kümmern. Als Ausländer unterliegst du in Deutschland der Passpflicht.
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lottchen
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.08.2021 um 10:02:55
 
Alana schrieb am 17.08.2021 um 21:18:24:
Als Ausländer unterliegst du in Deutschland der Passpflicht. 


Na ja, benötigt man nicht auch einen Aufenthaltstitel? Auch bzw. gerade in dieser Situation?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.08.2021 um 10:59:49
 
Das werden die Kollegen vom Amt für Migration schon im Auge haben.

Dass kein aktueller türkischer Pass vorliegt, dürften sie nicht zwingend wissen - der ist also schon der erste nötige Schritt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Newman
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Antwort #6 - 20.08.2021 um 08:32:58
 
Alana schrieb am 17.08.2021 um 21:18:24:
Wobei noch der (auch finanzielle) Aufwand für die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit dazukommen kann. Nach § 12 StAG müssen Einbürgerungswillige unter bestimmten Umständen die bisherige Staatsangehörigkeit aber nicht abgeben (können also Doppelstaatler sein). Hier könnte dir dein Alter evtl. doch Vorteile bringen:

Zitat:
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn (...)
4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde, (...)

Also, als Rentner hast du eventuell gute Chancen, dass du die türkische Staatsangehörigkeit nicht abgeben musst. Das würde die Kosten schon mal reduzieren.


Darauf würde ich mal gar nicht spekulieren. Warum soll die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stoßen? Hat doch schon mal geklappt. Und dass er jetzt einen neuen Pass braucht, ist keine unverhältnismäßige Schwierigkeit.
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