nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 19:42:00:ein aktuelles Bild könnte man auch in Panama machen und per Email schicken. Abgleich wie mit den Fingerabdrücken eben bei Aushändigung und Vorsprache.
Technisch alles absolut kein Problem und in der Privatwirtschaft wäre es absolut selbstverständlich, daß man das Ganze so löst, da man ja keinerlei rechtliche Vorgaben bricht.
Nö, keine rechtlchen Vorgaben außer dem Gebot der Datensparsamkeit in Bezug auf persönliche Daten (die Fingerabdrücke sind nirgenwo anders gespeichert als auf dem Chip im eAT) und der unbedingten Sicherheit, dass die in einem produzierten
eAT gespeicherten Identitätsmerkmale auch die des angegebenen Inhabers sind.
Es ist nicht sonderlich schön für einen Fragesteller, wenn er mit Hoffnungen versehen wird, die bereits aus technischen Gründen keinesfalls erfüllt werden können.
nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 19:42:00:Aber wie gesagt, der Titel ist ja gültig, es ist nur die Frage, wie man das am sichersten bei der Einreise belegen kann um blöde Fragen oder Wartezeit zu vermeiden.
Da dieses Problem fast so alt ist wie es
eAT gibt, also knapp 10 Jahre, ist es
für die Einreise keines.
Mit Sicherheit nicht an deutschen Grenzen; das Restrisiko von Unkenntnis an anderen Schengen-Außengrenzen kann man ggf. durch geeignete Reisewege umgehen.
Und die Fluggesellschaften haben, sofern man denn nicht auf den letzten Drücker am Check-In erscheint, meist die Möglichkeit der Nachfrage beim Zielflughafen.
Darauf verlassen sie sich eher als auf irgendwelchen Mail-Schriftwechsel mit Kundenservice-Mitarbeitern.
Will sagen: Hätte ich da Sorgen, wäre ich einfach der Erste am Check-In