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NE für Ehemann aus Panama (Gelesen: 4.774 mal)
Nina Bastimentos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #15 - 19.08.2021 um 19:20:03
 
nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 16:15:54:
Noch besser (und noch dreister) bestellt die ABH den eAT schon vorab, damit er sicher da ist wenn Ihr in D seid. Es liegt ja alles vor und die nötige persönliche Vorsprache findet dann bei Abholung statt.


Selbst wenn die Fingerabdrücke vom letzten Mal verwendet werden könnten, brauchen sie trotzdem ein aktuelles biometrisches Passbild, das er zum Beantragen mitbringen soll.

nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 16:15:54:
Bei uns gingen damals auch Sachen so unkompliziert, daß ich nie behaupten würde es ginge normalerweise. Manchmal hat man auch Glück.


Ja, Glück ist manchmal wirklich der entscheidende Faktor. Das haben wir auch schon erlebt.


Ich bin auf jeden Fall beruhigt, dass der Konsens hier ist, dass die Einreise problemlos klappen sollte. Das macht Mut und beruhigt die Nerven  Zwinkernd

Danke an alle, die sich die Zeit genommen haben zu antworten.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 19.08.2021 um 19:42:00
 
Moin,

ein aktuelles Bild könnte man auch in Panama machen und per Email schicken. Abgleich wie mit den Fingerabdrücken eben bei Aushändigung und Vorsprache.
Technisch alles absolut kein Problem und in der Privatwirtschaft wäre es absolut selbstverständlich, daß man das Ganze so löst, da man ja keinerlei rechtliche Vorgaben bricht.
Mir ist aber klar, daß das nicht das normale Prozedere einer Behörde ist und nicht jeder mag da mal flexibel reagieren.

Aber wie gesagt, der Titel ist ja gültig, es ist nur die Frage, wie man das am sichersten bei der Einreise belegen kann um blöde Fragen oder Wartezeit zu vermeiden.
Das grössere Problem könnte übrigens die Fluggesellschaft werden, die müssen das auch alles fressen und ihn erstmal mitnehmen. Das würde ich versuchen sehr rechtzeitig schriftlich mit denen zu klären.

Gruß,
Norbert
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Nina Bastimentos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #17 - 19.08.2021 um 20:56:26
 
nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 19:42:00:
Das grössere Problem könnte übrigens die Fluggesellschaft werden, die müssen das auch alles fressen und ihn erstmal mitnehmen. Das würde ich versuchen sehr rechtzeitig schriftlich mit denen zu klären.


Hast du schon mal versucht, etwas schriftlich mit einer Fluggesellschaft zu klären? Vielleicht geht das, wenn man regelmäßig Business Class fliegt oder so  Laut lachend  Ich hab vor 3 Wochen mal versucht jemanden von Iberia zu erreichen, wegen ner anderen Frage, da geht überhaupt nix schriftlich und telefonisch hängt man ewig in der Warteschleife, um dann an jemanden zu geraten, der da auch nicht weiterhelfen kann.

Aber ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaft mit dem Schreiben der ABH, das wir beglaubigt auf Spanisch übersetzt lassen haben, zufrieden sein wird.
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Antwort #18 - 20.08.2021 um 08:14:56
 
nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 19:42:00:
ein aktuelles Bild könnte man auch in Panama machen und per Email schicken. Abgleich wie mit den Fingerabdrücken eben bei Aushändigung und Vorsprache.
Technisch alles absolut kein Problem und in der Privatwirtschaft wäre es absolut selbstverständlich, daß man das Ganze so löst, da man ja keinerlei rechtliche Vorgaben bricht.

Nö, keine rechtlchen Vorgaben außer dem Gebot der Datensparsamkeit in Bezug auf persönliche Daten (die Fingerabdrücke sind nirgenwo anders gespeichert als auf dem Chip im eAT) und der unbedingten Sicherheit, dass die in einem produzierten eAT gespeicherten Identitätsmerkmale auch die des angegebenen Inhabers sind.

Es ist nicht sonderlich schön für einen Fragesteller, wenn er mit Hoffnungen versehen wird, die bereits aus technischen Gründen keinesfalls erfüllt werden können.

nixwissen schrieb am 19.08.2021 um 19:42:00:
Aber wie gesagt, der Titel ist ja gültig, es ist nur die Frage, wie man das am sichersten bei der Einreise belegen kann um blöde Fragen oder Wartezeit zu vermeiden.

Da dieses Problem fast so alt ist wie es eAT gibt, also knapp 10 Jahre, ist es für die Einreise keines.
Mit Sicherheit nicht an deutschen Grenzen; das Restrisiko von Unkenntnis an anderen Schengen-Außengrenzen kann man ggf. durch geeignete Reisewege umgehen.

Und die Fluggesellschaften haben, sofern man denn nicht auf den letzten Drücker am Check-In erscheint, meist die Möglichkeit der Nachfrage beim Zielflughafen.
Darauf verlassen sie sich eher als auf irgendwelchen Mail-Schriftwechsel mit Kundenservice-Mitarbeitern.
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Antwort #19 - 20.08.2021 um 09:28:18
 
Petersburger schrieb am 20.08.2021 um 08:14:56:
Und die Fluggesellschaften haben, sofern man denn nicht auf den letzten Drücker am Check-In erscheint, meist die Möglichkeit der Nachfrage beim Zielflughafen.

Als der Aufenthaltstitel noch in den Pass gestempelt wurde, hat man  bei meiner Frau des Öfteren vom Abflugflughafen aus erst in Frankfurt am Flughafen beim Grenzschutz per Fax nachgefragt, ob sie zur Einreise berechtigt ist. Sie wurde dann beim Ausstieg aus dem Flieger in Frankfurt immer von einer Abordnung der Bundespolizei empfangen, die sich nochmals von dem ordnungsgemäßen AT in ihren Pass überzeugten.
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