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Einbürgerung vom Ausland (Gelesen: 632 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
Sarashawky2288
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i4a rocks!


Beiträge: 21

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung vom Ausland
12.08.2021 um 22:44:30
 
Hallo liebe Info4alien Team,
ich habe eine Anfrage von einem Freund,
er ist im jahr 2011 nach Deutschland mit einem Visum FZF gekommen, Nachzug zur deutsche Ehefrau §28Abs 2,  er hat 3 Jahre durch gearbeitet, dann bekam er die Niederlassungserlaubnis. im 12/2017 ist leider die Ehefrau an Krebs verstorben.er hat im jahr 17.03.2020 Deutschland verlassen. und hat sich  in Deutschland abgemeldet , steht extra auf die NE (Keine Wohnung in Deutschland) , dann er ist in seinem Heimatsland(Ägypten) zurück, er ist der einzige Sohn seiner Pflegebedürftige Eltern, er musst bei den Eltern  in Corona-Zeiten bleiben , um sie zu pflegen.   


normal erlischt die NE automatisch nach einem Jahr Aufenthalt im Ausland ? kann er die NE verlängern? wie ? oder
er will sich einbürgern lassen. geht das?
gibt es auch die Möglichkeit , dass er sich die Einbürgerung bei der AV zu beantragen ? wenn ja? was sind die Voraussetzung?  er hat mir auch erzählt , das er Anspruch auf Rente hat, aber noch nicht beantragt.  kann das als Grund für die Verlängerung die NE? oder hilft da bei der Einbürgerung ? 
er arbeitet im Moment in Ägypten für eine Deutsche Firma (Vodafone) im Kundendienst. und hat eine Private Krankversicherung.
LG Sama
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.08.2021 um 08:04:54
 
Sarashawky2288 schrieb am 12.08.2021 um 22:44:30:
normal erlischt die NE automatisch nach einem Jahr Aufenthalt im Ausland ? kann er die NE verlängern? wie ? oder 

Wenn er Deutschland verlässt, mit dem Ziel einen Wohnsitz im Ausland anzunehmen (Abmeldung) erlischt die NE! Es sei denn er hat die NE länger als 15 Jahre, was hier nicht zutrifft.
Also erloschen und nicht verlängerbar...er braucht jetzt einen "eigenen" Grund um einzureisen und eine AE zu erhalten

Sarashawky2288 schrieb am 12.08.2021 um 22:44:30:
er will sich einbürgern lassen. geht das? 

Nein, weil er erstens keine gültige AE hat, zweitens kein Sicherung des LU

Normal sehe ich keine Chance...weder auf seine alte NE und schon überhaupt nicht auf Einbürgerung.

Die Voraussetzungen für Einbürgerung findest du hier

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...

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