Hallo liebe Info4alien Team,
ich habe eine Anfrage von einem Freund,
er ist im jahr 2011 nach Deutschland mit einem Visum
FZF gekommen, Nachzug zur deutsche Ehefrau §28Abs 2, er hat 3 Jahre durch gearbeitet, dann bekam er die Niederlassungserlaubnis. im 12/2017 ist leider die Ehefrau an Krebs verstorben.er hat im jahr 17.03.2020 Deutschland verlassen. und hat sich in Deutschland abgemeldet , steht extra auf die
NE (Keine Wohnung in Deutschland) , dann er ist in seinem Heimatsland(Ägypten) zurück, er ist der einzige Sohn seiner Pflegebedürftige Eltern, er musst bei den Eltern in Corona-Zeiten bleiben , um sie zu pflegen.
normal erlischt die
NE automatisch nach einem Jahr Aufenthalt im Ausland ? kann er die
NE verlängern? wie ? oder
er will sich einbürgern lassen. geht das?
gibt es auch die Möglichkeit , dass er sich die Einbürgerung bei der
AV zu beantragen ? wenn ja? was sind die Voraussetzung? er hat mir auch erzählt , das er Anspruch auf Rente hat, aber noch nicht beantragt. kann das als Grund für die Verlängerung die
NE? oder hilft da bei der Einbürgerung ?
er arbeitet im Moment in Ägypten für eine Deutsche Firma (Vodafone) im Kundendienst. und hat eine Private Krankversicherung.
LG Sama