Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:... Dort wurde mir gesagt, dass wir in Deutschland nicht heiraten können, da für das Heiratsvisum der Lebensunterhalt gesichert sein muss...
Hallo,
das ist, so formuliert, schlicht falsch. Denn...
Zitat:Liege ich richtig, dass die Verpflichtungserklärung bis zur Hochzeit und die Sicherung des Lebensunterhalts nach der Hochzeit zwei Paar Schuhe sind?
... Du liegst mit dieser Annahme richtig.
Für die Erteilung eines Heiratsvisums muss Dein
LU nicht gesichert sein, sondern es muss üblicherweise eine Verpflichtungserklärung (VE) vorgelegt werden.
In Ausnahmefällen ist auch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto wohl möglich.
Die
VE kannst Du lediglich, wegen des nicht gesicherten
LU, nicht selbst abgeben, da bei Dir ja im Falle des Falles "nichts zu holen wäre".
Zitat:Eventuell könnte ich meinen Vater fragen, ob er bürgt, aber ich weiß nicht, ob das Auswirkungen auf mein ALG 2 hätte.
Das wäre eine gangbare Möglichkeit.
Die
VE würde dann auch mit der Heirat und der anschließenden Erteilung der
AE erlöschen.
Auswirkungen auf Dein ALG 2 hätte diese
VE eines Dritten nicht.
Zitat:Was mir eingefallen ist:
Sie kommt mit einem Heiratsvisum nach Dänemark, wir heiraten dort und sie bleibt in Dänemark, bis sie das Visum zur
FZF hat und damit nach Deutschland darf. Wäre das so möglich?
Nein.
Sie müsste dann ja (und das scheint Deine Idee zu sein, um diie Abgabe der
VE zu umgehen) ein
Heiratsvisum bei der dänischen AV beantragen. Das bekommt sie dort (falls es dort ein derartiges Äquivalent gibt) aber nicht, soweit mir bekannt, sondern lediglich ein "normales" "Besuchsvisum", nach deren zeitlichen Ablauf sie immer zwingend wieder nach Thailand ausreisen müsste, um dort dann das Visum zur
FZF bei der deutschen
AV zu beantragen.
Und mit einem
Heiratsvisum der deutschen AV könntet Ihr sinnigerweise auch gleich in Deutschland heiraten und sie könnte bleiben.
Wie schon angedeutet: Die Eheschließung in Dänemark bringt Euch keine Vorteile.
Es gibt zwei sinnvolle Wege:
- Heirat in Deutschland - Heiratsvisum (VE erforderlich)
- Heirat in Thailand - FZF-Visum
Gruß