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Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen? (Gelesen: 3.291 mal)
Eichhörnchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen?
10.08.2021 um 22:38:23
 
Hallo,

ich liebe meine thailändische Freundin und würde sie gerne heiraten, um mit ihr in Deutschland zu leben.

Ich bin deutscher Staatsangehöriger, aufgrund der Pandemie hab ich meinen Job verloren und beziehe mittlerweile Arbeitslosengeld 2. Meine Verlobte arbeitet für die thailändische Regierung.

Wir haben nicht viel Geld, es wäre gut, wenn die Heirat und das Visum möglichst günstig wäre.

Ich habe gelesen, dass es in Dänemark sehr viel unbürokratischer und günstiger ist zu heiraten.

Meine Verlobte spricht noch kein deutsch. Sie hat aber studiert und ihre Universität ist als anerkannte Insitution bei anabin gelistet.

Auf
steht:
Zitat:
Geringer Integrationsbedarf
Gem. § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 AufenthG wird vom Erfordernis der Sprachkenntnisse abgesehen, wenn ein geringer Integrationsbedarf besteht. Ein geringer Integrationsbedarf wird in der Regel bei Hochschulabsolventen angenommen.


Das hieße ja, dass meine Verlobte erst deutsch lernen kann, sobald sie hier ist, oder?

Vor allem sollte vermieden werden, dass meine Verlobte nach der Heirat in Dänemark / Deutschland nochmal nach Thailand zurück müsste, denn dann müsste sie für zwei Wochen in ein Quarantänehotel, was teuer ist.

Welches Visum sollten wir wo beantragen und wo sollten wir heiraten, damit meine Freundin direkt in Deutschland (mit evtl. kurzer Heirat in Dänemark oder anderswo) bleiben kann und es nicht so viel kostet?

Ich danke euch für eure Ratschläge! Smiley
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« Zuletzt geändert: 11.08.2021 um 15:54:07 von Daddy » 
Grund: Kommerziellen Link gelöscht... 
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen?
Antwort #1 - 11.08.2021 um 07:38:10
 
Wenn man durch die beiden Herkunftsländer bereits zwei unterschiedliche Rechtssysteme "in der Sache hat", ist ein drittes - das dänische - fast immer keine gute Idee.

Zumindest reichen Kostengründe nicht aus, um das Ganze sinnvoll werden zu lassen.

Irgendwelchen Drittseiten - gleich ob Anwalts- oder Behörden-Webseiten ist grundsätzlich immer weniger zu trauen als den offiziellen Gesetzestexten.
Die findet man auch im Internet.

Hier hat der Anwalt die IntV unvollständig zitiert und Dich damit mit falscher Hoffnung ausgestattet.
Suche bitte selbst mal § 4 IntV, Absatz 2 enthält viel mehr an Bedingungen als nur die zitierte.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen?
Antwort #2 - 11.08.2021 um 11:26:04
 
Wenn sie mit einem Touristenvisum einreist (so sie eins bekommt) und ihr in Dänemark heiratet muss sie danach wieder ausreisen und von Thailand aus die FZF beantragen.
Wenn sie mit einem Heiratsvisum nach D kommt könnt Ihr hier heiraten (oder in Dänemark, aber warum sollte man dann noch nach Dänemark reisen?) und sie kann gleich hier bleiben und eine AE beantragen. 
Der Aufwand dürfte bei beiden Varianten ähnlich sein (letztendlich werden fast dieselben Papiere benötigt), nur bei Variante 1 sind es 2 Hin- und Rückflüge, bei Variante 2 ist es ein Hinflug.

Lies mal hier im Forum, dazu wurde schon viel geschrieben.
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Tina05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.08.2021 um 12:37:00
 
Hallo,

Schritt 1:
Erkundige dich bei deinem Standesamt vor Ort, welche Unterlagen ihr für eine Eheschließung braucht und beschafft diese - genauso, wie es das Standesamt euch aufgeschrieben hat, ja, auch mit den richtigen Beglaubigungen, der Legalisation, usw., denn die Mitarbeiter dort wissen, welche Unterlagen das zuständige Oberlandesgericht braucht. Bring für die Beratung bitte wenigstens ein Foto oder eine Kopie ihres Passes mit.

Schritt 2:
Sie fängt jetzt sofort an deutsch zu lernen - in einem Kurs, online, während ihr chattet,... und sie meldet sich, wenn ihr euch mit den Voraussetzungen für A1 beschäftigt habt, für eine Prüfung an (Goethe-Institut). Ohne A1 wird es schwierig mit der Einreise...

Schritt 3:
Sie findet heraus, wie lange die Wartezeiten für einen Termin bei der Botschaft sind und reserviert einen Termin, an dem realistisch alle Unterlagen bei dir sind und du auch schon im Standesamt die Ehe angemeldet hast. Da eure Unterlagen auch zum Oberlandesgericht müssen, kann das schon eine Weile dauern, nach Befreiung durch das Oberlandesgericht ist die Anmeldung sechs Monate gültig, in diesem Zeitraum muss sie eingereist sein und ihr müsst geheiratet haben.

Schritt 4:
Wenn alle Unterlagen in Deutschland sind und auch eine Vollmacht für dich, damit du die Eheschließung anmelden kannst, meldest du die Eheschließung an - wenn alles in Ordnung ist, bekommst du dann eine Bescheinigung, dass ihr heiraten könnt. Diese Bescheinigung braucht sie wiederum, um ein Visum für die Eheschließung zu beantragen.

Schritt 5:
Du brauchst eine Verpflichtungserklärung für die Zeit bis zur Hochzeit - erkundige dich bei deiner Ausländerbehörde, welches Einkommen hierfür nötig ist oder finde jemanden, der an deiner Stelle sich verpflichtet.


Sie kommt, ihr heiratet, sie darf bleiben...

(ohne Gewähr, dass alles vollständig ist!)
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Gruß
Tina
 
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Eichhörnchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen?
Antwort #4 - 11.08.2021 um 14:40:30
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten!  Smiley

Tina05 schrieb am 11.08.2021 um 12:37:00:
Schritt 5:
Du brauchst eine Verpflichtungserklärung für die Zeit bis zur Hochzeit - erkundige dich bei deiner Ausländerbehörde, welches Einkommen hierfür nötig ist oder finde jemanden, der an deiner Stelle sich verpflichtet.


Bevor ich den Thread geöffnet habe, habe ich einen Thread in einem Arbeitslosen Forum geöffnet, wo mir dann dieses Forum empfohlen wurde. Wenn es gestattet ist, kann ich diesen Thread hier verlinken.

Dort wurde mir gesagt, dass wir in Deutschland nicht heiraten können, da für das Heiratsvisum der Lebensunterhalt gesichert sein muss und da ich Arbeitslosengeld 2 beziehe, ist das nicht der Fall. Wenn ich aber in Dänemark heirate, müsste der Lebensunterhalt nach der Heirat nicht mehr gesichert sein.

Liege ich richtig, dass die Verpflichtungserklärung bis zur Hochzeit und die Sicherung des Lebensunterhalts nach der Hochzeit zwei Paar Schuhe sind?

Eventuell könnte ich meinen Vater fragen, ob er bürgt, aber ich weiß nicht, ob das Auswirkungen auf mein ALG 2 hätte.

Was mir eingefallen ist:
Sie kommt mit einem Heiratsvisum nach Dänemark, wir heiraten dort und sie bleibt in Dänemark, bis sie das Visum zur FZF hat und damit nach Deutschland darf. Wäre das so möglich?

Ich schau jetzt mal noch wie lange es dauert um das Visum zur FZF zu bekommen.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.08.2021 um 15:07:28
 
Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:
... Dort wurde mir gesagt, dass wir in Deutschland nicht heiraten können, da für das Heiratsvisum der Lebensunterhalt gesichert sein muss...


Hallo,

das ist, so formuliert, schlicht falsch. Denn...

Zitat:
Liege ich richtig, dass die Verpflichtungserklärung bis zur Hochzeit und die Sicherung des Lebensunterhalts nach der Hochzeit zwei Paar Schuhe sind?


... Du liegst mit dieser Annahme richtig.
Für die Erteilung eines Heiratsvisums muss Dein LU nicht gesichert sein, sondern es muss üblicherweise eine Verpflichtungserklärung (VE) vorgelegt werden.
In Ausnahmefällen ist auch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto wohl möglich.
Die VE kannst Du lediglich, wegen des nicht gesicherten LU, nicht selbst abgeben, da bei Dir ja im Falle des Falles "nichts zu holen wäre".

Zitat:
Eventuell könnte ich meinen Vater fragen, ob er bürgt, aber ich weiß nicht, ob das Auswirkungen auf mein ALG 2 hätte.


Das wäre eine gangbare Möglichkeit.
Die VE würde dann auch mit der Heirat und der anschließenden Erteilung der AE erlöschen.
Auswirkungen auf Dein ALG 2 hätte diese VE eines Dritten nicht.

Zitat:
Was mir eingefallen ist:
Sie kommt mit einem Heiratsvisum nach Dänemark, wir heiraten dort und sie bleibt in Dänemark, bis sie das Visum zur FZF hat und damit nach Deutschland darf. Wäre das so möglich?


Nein.
Sie müsste dann ja (und das scheint Deine Idee zu sein, um diie Abgabe der VE zu umgehen) ein Heiratsvisum bei der dänischen AV beantragen. Das bekommt sie dort (falls es dort ein derartiges Äquivalent gibt) aber nicht, soweit mir bekannt, sondern lediglich ein "normales" "Besuchsvisum", nach deren zeitlichen Ablauf sie immer zwingend wieder nach Thailand ausreisen müsste, um dort dann das Visum zur FZF bei der deutschen AV zu beantragen.

Und mit einem Heiratsvisum der deutschen AV könntet Ihr sinnigerweise auch gleich in Deutschland heiraten und sie könnte bleiben.

Wie schon angedeutet: Die Eheschließung in Dänemark bringt Euch keine Vorteile.
Es gibt zwei sinnvolle Wege:
- Heirat in Deutschland - Heiratsvisum (VE erforderlich)
- Heirat in Thailand - FZF-Visum

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehen wir vor, wenn meine thailändische Verlobte und ich heiraten wollen?
Antwort #6 - 11.08.2021 um 15:20:48
 
Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:


Dort wurde mir gesagt, dass wir in Deutschland nicht heiraten können, da für das Heiratsvisum der Lebensunterhalt gesichert sein muss und da ich Arbeitslosengeld 2 beziehe, ist das nicht der Fall. Wenn ich aber in Dänemark heirate, müsste der Lebensunterhalt nach der Heirat nicht mehr gesichert sein.


Der LU muss nach der Heirat nicht gesichert sein. Egal, wo ihr heiratet. Wenn sie ein Hochzeitsvisum beantragt reist sie aber hier ein zu einem Zeitpunkt wo sie noch nicht Deine Ehefrau ist und da muss jemand für sie bürgen (bis zur Hochzeit). Denn was ist wenn sie nicht heiratet sondern hier untertaucht oder Asyl beantragt?

Die Idee in Dänemarkt zu heiraten ist ja schön und gut. Nur wie will sie ein Besuchsvisum für Dänemark (oder D) bekommen? Und selbst wenn sie es bekommt und ihr dort heiratet - sie kann dann nicht einfach in D zur ABH spazieren und eine AE beantragen. Das Visum zur FZF muss sie von Thailand aus beantragen. Was also gewinnt ihr mit einer Heirat in Dänemark?   

Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:

Liege ich richtig, dass die Verpflichtungserklärung bis zur Hochzeit und die Sicherung des Lebensunterhalts nach der Hochzeit zwei Paar Schuhe sind?

Ja, da liegst Du richtig.

Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:
Eventuell könnte ich meinen Vater fragen, ob er bürgt, aber ich weiß nicht, ob das Auswirkungen auf mein ALG 2 hätte.

Warum sollte etwas, was Dein Vater tut Auswirkungen auf Dein HartzIV haben?

Eichhörnchen schrieb am 11.08.2021 um 14:40:30:
Sie kommt mit einem Heiratsvisum nach Dänemark, wir heiraten dort und sie bleibt in Dänemark, bis sie das Visum zur FZF hat und damit nach Deutschland darf. Wäre das so möglich?

Wenn Dänemark ihr ein Visum zur Einreise gibt, wenn sie in Dänemark einen Aufenthaltstitel bekommt und dort ihren Wohnsitz nehmen kann (das Visum muss beantragt werden am Ort des ständigen Aufenthaltes) könnte das funktionieren. Nur ist es nicht realistisch davon auszugehen dass sie die Voraussetzungen dafür erfüllen kann.
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Eichhörnchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.08.2021 um 16:18:14
 
T.P.2013 schrieb am 11.08.2021 um 15:07:28:
Für die Erteilung eines Heiratsvisums muss Dein LU nicht gesichert sein, sondern es muss üblicherweise eine Verpflichtungserklärung (VE) vorgelegt werden.

lottchen schrieb am 11.08.2021 um 15:20:48:
Der LU muss nach der Heirat nicht gesichert sein. Egal, wo ihr heiratet.

Verstehe, das ist sehr gut Smiley

Ich habe soeben bei der Ausländerbehörde angerufen und dort wurde mir auch gesagt, dass es zwar gut wäre, wenn auch der LU gesichert wäre, aber die VE im Grunde ausreicht.


lottchen schrieb am 11.08.2021 um 15:20:48:
Warum sollte etwas, was Dein Vater tut Auswirkungen auf Dein HartzIV haben?

Ich dachte vielleicht sagt das Jobcenter dann, dass wenn mein Vater für meine Verlobte die VE abgeben kann, er auch für mich verantwortlich wäre. Aber gut, dass es nicht so ist, ich bin ohnehin schon über 25. Ich dachte ich frage vorsichtshalber nach.


Dann wäre es auf jeden Fall am besten, wenn wir in Deutschland heiraten. Eventuell kann auch die Cousine meiner Freundin, oder ihr deutscher Ehemann die VE abgeben.

Dann befolgen wir nun den fünf Schritte Plan, den uns Tina05 gegeben hat. Vielen lieben Dank dafür  Smiley

Ich werde berichten, wie es läuft!
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roseforest
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Antwort #8 - 12.08.2021 um 00:06:01
 
also meine Verlobte ist aus den Philipinen und gerade mit Schengen Visa hier, also sie muss wieder ausreisen
um dann das Heiratsvisum zu beantragen.

Ich habe sie mit Schngen Visum hier eingeladen da die Phil Urkunden überprüft werden müssen was mind. 6 Monate dauert.
So wie ich das sehe werden die Thai Urkunden aber anerkannt das einzige was benötigt wird ist die "Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeignisses" beim OLG was ca 1-2 Monate dauert.

Also das geht ja alles recht schnell im Vergleich Smiley , daher wie schon gesagt wurde sofort A1 lernen bzw. bestehen und beim Standesamt Termin machen, das dürfte alles ja innerhalb ein paar wenigen Monaten klappen Smiley

Bzgl der VE einfach aus Ausländerbüro fragen ob jemand anders die abgeben kann / darf, das händelt irgendwie jede Stadt anders.

Hier der Link für die Unterlagen:
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/visum-zur-eheschliessung-eingehung-einer-
lebenspartnerschaft/1603982
ich denke ohne A1 wird das nicht klappen aber wenn sie sich ranhält geht das schon in 1-2 Monaten aus meiner Erfahrung und sie ein bischen Affin ist für Sparache lernen. Am Besten empfehle ich Privatlehrer*innen bei Facebook oder so zu suchen welche schon ein paar durch die Prüfung gebracht haben. Die Fragen bei der Prüfung sind zwar immer andere aber das "System" ist doch gleich also z.B. Text lesen und Fragen dazu beantworten.
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Antwort #9 - 12.08.2021 um 08:47:21
 
roseforest schrieb am 12.08.2021 um 00:06:01:
Bzgl der VE einfach aus Ausländerbüro fragen ob jemand anders die abgeben kann / darf, das händelt irgendwie jede Stadt anders.

Wer diese VE abgibt ist normalerweise uninteressant, wichtig ist nur, dass er über ein pfändbares Einkommen/Vermögen verfügt.
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Eichhörnchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.10.2021 um 16:13:37
 
Hi,

beim Standesamt in meiner Stadt bekommen wir leider erst frühenstens 6 Monate nach dem Einreichen aller Unterlagen einen Termin zum Heiraten.

Ab dem 1. November muss man bei der Einreise nach Thailand keine Quarantäne im Hotel mehr machen, sofern man geimpft ist. Meine Verlobte ist geimpft, könnten wir nun einem Termin zur Heirat in Dänemark machen, dann kommt sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland und wir fahren einen Tag nach Dänemark und heiraten dort?

Da sie ja mit dem Touristenvisum eingereist wäre, müsste sie dann nochmal zurück nach Deutschland und könnte dann bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein Ehegattennachzugsvisum beantragen, habe ich das richtig verstanden?

Muss sie für das Ehegattennachzugsvisum auch A1 haben?

Könnten wir alternativ auch in einem anderen Land außerhalb der EU heiraten? Sie sollte später eben eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen können, damit wir zusammen in Deutschland leben können. Wir hatten z.B. daran gedacht in Sri Lanka zu heiraten.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!  Smiley
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Antwort #11 - 17.10.2021 um 16:39:24
 
Eichhörnchen schrieb am 17.10.2021 um 16:13:37:
Muss sie für das Ehegattennachzugsvisum auch A1 haben?


Ja,und auch Deine anderen Fragen sind hier schon beantwortet worden,lese dir doch alles noch mal gut durch.

Die ASQ in Thailand fällt doch auch für geimpfte Farangs weg.

Ich habe damals in Bang Rak geheiratet.

Für mich persönlich käme nur eine Heirat in TH oder in D in Frage.

Alles Andere macht es nur noch komplizierter.

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Antwort #12 - 17.10.2021 um 17:28:23
 
Eichhörnchen schrieb am 17.10.2021 um 16:13:37:
Meine Verlobte ist geimpft, könnten wir nun einem Termin zur Heirat in Dänemark machen, dann kommt sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland und wir fahren einen Tag nach Dänemark und heiraten dort?

Da sie ja mit dem Touristenvisum eingereist wäre, müsste sie dann nochmal zurück nach Deutschland und könnte dann bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein Ehegattennachzugsvisum beantragen, habe ich das richtig verstanden?

Ja, das ist prinzipiell möglich, wenn sie ein Schengenvisum erhalten kann. Der Plan, in Dänemark zu heiraten (für den sämtliche Unterlagen mitgeführt werden müssen), kann möglicherweise Zweifel am eigentlichen Visumszweck und an ihrer Rückkehrbereitschaft wecken. Das wäre ein Ausschlussgrund für die Visumserteilung. Wenn sie aber mit Visum in Deutschland ist, kann sie aber natürlich auch nach Dänemark reisen und ihr könnt dort heiraten.

Eichhörnchen schrieb am 17.10.2021 um 16:13:37:
Muss sie für das Ehegattennachzugsvisum auch A1 haben?

Ja, das muss sie für den Antrag nachweisen. Gerade deshalb ja das mögliche Misstrauen der Behörden bei Einreisen mit Schengenvisum, um hier zu heiraten. Es gibt mitunter Fälle, in denen mit Schengenvisum und Heirat versucht wird, die Voraussetzungen für das FZF-Visum zu umgehen, v.a. die A1-Pflicht. Da hoffen manche, A1 könne man dann in Deutschland machen und eine AE ohne Wiederausreise bekommen. Macht den Behörden, die auch auf die Einhaltung von § 5 Abs. 2 AufenthG achten müssen, eine Menge Arbeit. Solche Einzelfälle sorgen leider dafür, dass die Behörden bei der Schengenvisumsvergabe vorsichtiger werden.

Eichhörnchen schrieb am 17.10.2021 um 16:13:37:
Könnten wir alternativ auch in einem anderen Land außerhalb der EU heiraten? Sie sollte später eben eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen können, damit wir zusammen in Deutschland leben können. Wir hatten z.B. daran gedacht in Sri Lanka zu heiraten.

Das könnt ihr auch machen. Nur habt ihr dann dasselbe Problem, dass hier ein dritter Rechtskreis beteiligt wird, was dann auch im Nachhinein bürokratischen Aufwand bedeutet (bei einer Heirat in Dänemark wäre der sicher geringer). Der Vorteil einer Heirat in Sri Lanka (oder direkt in Thailand) wäre, dass es keine Verpflichtungserklärung geben muss. Wenn es eh nicht um einen bestimmten Ort der Hochzeit geht, um dort mit möglichst viel Verwandten und Freunden feiern zu können, macht es Sinn, auch das in die Überlegung einzubeziehen. Eine VE ist nur, wenn alles glatt geht, eine Formalität. Wenn etwas schief geht, die Hochzeit platzt und keine Ausreise erfolgt, dann kann das zur (finanziellen und familiären) Belastung werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.10.2021 um 09:30:49
 
Eichhörnchen schrieb am 10.08.2021 um 22:38:23:
Vor allem sollte vermieden werden, dass meine Verlobte nach der Heirat in Dänemark / Deutschland nochmal nach Thailand zurück müsste...

Deshalb wäre es günstiger in Thailand zu heiraten und danach
- mit dem A1 Sprachnachweis - das Visum zur Familienzusammenführung
zu beantragen. Dann würde auch keine VE mehr erforderlich sein.

Die Eheschließung in einem anderen Land (Dänemark, Sri Lanka oder sonstwo) sollte Ihr nicht in Erwägung ziehen, denn das würde die ganze Angelegenheit nur unnötig verkomplzieren und weitere Kosten verursachen.
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