Hallo,
gut, der "blaue Reisepass" ist dann der Reiseausweis für Flüchtlinge, womit sich der Hintergrund meiner Frage erledigt hat.
Ich bin leider, was die Erforderlichkeit eines genauen Geburtdatums (also einschließlich Tag u. Monat) angeht, nicht auf aktuellem Stand.
Ich weiß aber, dass dies nicht immer zur Erteilung einer
AE /
NE erforderlich war, wenn üblicherweise in einem Nationalpass oder z.B. einem Dokument (wie der Tazkira) nur das Geburtsjahr aufgeführt wurde.
Aber wie gesagt - den aktuellen Stand in rechtlicher Hinsicht kenne ich zwar nicht, eine gesetzliche Pflicht zur Angabe eines Tages und Monats ist mir zumindest nicht bekannt.
Falls hier nicht noch kompetente(!), verbindliche rechtliche Einschätzungen kommen, würde ich auf jeden Fall (mit Hinweis auf die Geburtsdaten lt
AZR /
AE / Reiseausweis in Verbindung mit der Tazkira)
schriftlich die
NE beantragen.
Das Kostenrisiko ist gering, Du hättest aber eine
verbindliche Entscheidung. Bei einer Ablehnung hättest Du die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Ich würde daher an Deiner Stelle auf jeden Fall mich schon einmal nach einem
im Aufenthaltsrecht kompetenten / spezialisierten Anwalt umhören, um ggf. auf eine Ablehnung zeitgerecht reagieren zu können.
Bzgl. eines Anwalts könnte man im Internet recherchieren, sich bei der örtlichen Migrationsberatung oder sonstigen Beratungsstellen für MIgranten erkundigen.
Tut mir Leid, dass ich Dir nicht konkret weiterhelfen kann.
Gruß