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Niederlassungserlaubnis abgelehnt, wegen unvollständiges Geburtsdatum (Gelesen: 1.940 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis abgelehnt, wegen unvollständiges Geburtsdatum
Pacha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.08.2021 um 13:56:19
 
Hallo,
In meinem Tazkira (Afghanischen Ausweis auch Geburtsurkunde) ist kein vollständiges Geburtsdatum vermerkt.

Jetzt habe ich die Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Paderborn beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt, weil das Geburtsdatum nicht vollständig ist.

In meinem Aufenthaltstitel und Reisepass steht schon ein Geburtsdatum, dafür war das Geburtsdatum kein Problem.

Alle andere Vorraussetzungen wurden erfüllt. (Schulabschluss, Ausbildung, unbefristeter Arbeitsvertrag etc)

Ich habe einen subsidiären Schutz.

Kann mir jemand hierbei helfen?

Vielen Dank im Voraus
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blubb


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Antwort #1 - 10.08.2021 um 19:41:02
 
Hallo,

Du hast einen afghanischen Reisepass?
Mit vollständigem Datum?
Oder doch eher einen deutschen Reiseausweis?

Hast Du die Ablehnung schriftlich?

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Pacha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghan
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Antwort #2 - 11.08.2021 um 14:21:10
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe keinen afghanischen Reisepass, sondern nur eine Tazkira (Geburtsurkunde).

Die Ablehnung habe ich nicht schriftlich bekommen. Ich bin bei der Ausländerbehörde persönlich gewesen und sie haben mir gesagt, dass für die Niederlassungserlaubnis ein beglaubigtes Geburtsdatum notwenig ist. Ohne ein beglaubigtes Geburtsdatum ist es nicht möglich.
Ich habe einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre und dazu den blauen Reispass.

Herzliche Grüße
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blubb


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Antwort #3 - 11.08.2021 um 15:35:27
 
Hallo,

gut, der "blaue Reisepass" ist dann der Reiseausweis für Flüchtlinge, womit sich der Hintergrund meiner Frage erledigt hat.

Ich bin leider, was die Erforderlichkeit eines genauen Geburtdatums (also einschließlich Tag u. Monat) angeht, nicht auf aktuellem Stand.

Ich weiß aber, dass dies nicht immer zur Erteilung einer AE / NE erforderlich war, wenn üblicherweise in einem Nationalpass oder z.B. einem Dokument (wie der Tazkira) nur das Geburtsjahr aufgeführt wurde.
Aber wie gesagt - den aktuellen Stand in rechtlicher Hinsicht kenne ich zwar nicht, eine gesetzliche Pflicht zur Angabe eines Tages und Monats ist mir zumindest nicht bekannt.

Falls hier nicht noch kompetente(!), verbindliche rechtliche Einschätzungen kommen, würde ich auf jeden Fall (mit Hinweis auf die Geburtsdaten lt AZR / AE / Reiseausweis in Verbindung mit der Tazkira) schriftlich die NE beantragen.

Das Kostenrisiko ist gering, Du hättest aber eine verbindliche Entscheidung. Bei einer Ablehnung hättest Du die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Ich würde daher an Deiner Stelle auf jeden Fall mich schon einmal nach einem im Aufenthaltsrecht kompetenten / spezialisierten Anwalt umhören, um ggf. auf eine Ablehnung zeitgerecht reagieren zu können.
Bzgl. eines Anwalts könnte man im Internet recherchieren, sich bei der örtlichen Migrationsberatung oder sonstigen Beratungsstellen für MIgranten erkundigen.

Tut mir Leid, dass ich Dir nicht konkret weiterhelfen kann.

Gruß
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 11.08.2021 um 20:57:14
 
Der Gesetzgeber hat die Regelung für Flüchtlinge i.S.d GFK im Jahr 2016 verschärft. Bis dahin galt, dass neben der AE auch für die NE nach § 26 Abs. 3 AufenthG die Identität nicht geklärt sein musste und die ABH diesbezüglich auch keinerlei Handlungsspielraum hatte.

Nach der derzeitigen Rechtslage kann die ABH auch weiterhin im Rahmen einer Ermessensentscheidung von der geklärten Identität absehen (§ 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG). Hier müsste sie spezifische Lage, in der sich ein anerkannter Flüchtling befindet, berücksichtigt werden. Insoweit ist auf Artikel 25 der Genfer Flüchtlingskonvention hinzuweisen. Ferner gilt auch hier, dass die ABH sich nicht widersprüchlich verhalten darf. Hat sie trotz der ungeklärten Identität einen Reiseausweis ausgestellt, kann sie für die NE höhere Anforderungen an die zu beschaffenden Dokumente stellen.

Soll heißen, die Absolutheit der Entscheidung, wie sie von der ABH dargestellt wurde, ist unzutreffend. Sollte eine Tazkira mit einem Geburtsdatum im Rahmen der zumutbaren Mitwirkung beschaffbar sein, dann müsste die NE so beantragt werden und eine schriftliche Entscheidung der ABH ergehen.
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Pacha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2021 um 13:47:25
 
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Ich habe jetzt die NE über eine Rechtsanwältin schriftlich beantragt und warte auf die Antwort.
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