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Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 1.785 mal)
Themen Beschreibung: Ehegattennachzug abgelehnt
Jazz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.08.2021 um 18:49:23
 
Hallo,
das Visum zum Familiennachzug wurde leider abgelehnt. Die Ausländerbehörde hat Zweifel an der materiellen Wirksamkeit der Ehe. Wir wissen aktuell nicht genau wie gut unsere Chancen bei einer Remonstration sind oder ob es besser wäre das Visum zur Eheschließung in Deutschland umzuwandeln. Welche Tipps oder Erfahrungen habt ihr?
Ganz lieben Dank schonmal!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 09.08.2021 um 19:10:50
 
Seid ihr verheiratet oder nicht? Habt ihr gemeinsame Kinder?

Wenn ja, geht kein Heiratsvisum, wenn nein auf was habt ihr Familienzusammenführung aufbauen wollen?

Hier braucht man mehr Fakten
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Jazz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.08.2021 um 19:27:59
 
Wir sind seit Oktober 2020 rechtskräftig in Sierra Leone verheiratet. Im Ablehnungsbescheid stand das an der materiellen Wirksamkeit Zweifel bestehen. Da wir nach deutschem Recht nicht verheiratet sind, besteht kein Grund zum Ehegattennachzug. In der Ablehnung stand drin das wir nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde das Visum abändern können in ein Visum zur Eheschließung in Deutschland oder Remonstration einlegen können innerhalb eines Monats.
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deerhunter
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Antwort #3 - 09.08.2021 um 19:59:17
 
Jazz schrieb am 09.08.2021 um 19:27:59:
Wir sind seit Oktober 2020 rechtskräftig in Sierra Leone verheiratet.

Dein Mann oder Du sind aus Sirra Leone?

Jazz schrieb am 09.08.2021 um 19:27:59:
Im Ablehnungsbescheid stand das an der materiellen Wirksamkeit Zweifel bestehen. Da wir nach deutschem Recht nicht verheiratet sind, besteht kein Grund zum Ehegattennachzug.

Tja, dann scheint die Ehe nicht anerkannt zu sein...also könnte man dann ein Hochzeitsvisum beantragen. Kommt dein Mann aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen? Gab es schon eine UP?


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Jazz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2021 um 20:06:49
 
Mein Mann kommt aus Sierra Leone. Eine Urkundenüberprüfung ist dort leider nicht möglich
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 09.08.2021 um 22:30:09
 
Damit der Mann in D heiraten kann benötigt er u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung. Wie soll er die bekommen wenn er in seiner Heimat als verheiratet gilt? Da beißt sich die Katze in den Schwanz...
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Antwort #6 - 10.08.2021 um 18:23:08
 
Jazz schrieb am 09.08.2021 um 19:27:59:
rechtskräftig in Sierra Leone verheiratet. Im Ablehnungsbescheid stand das an der materiellen Wirksamkeit Zweifel bestehen. Da wir nach deutschem Recht nicht verheiratet sind,

da passt was nicht.
Wenn Ihr rechtskräftig in Sierra Leone verheiratet seid, also nach den Gesetzen und Voruassetzungen in Sierra Leona, dann gilt das auch für Deutschland.
Die ABH scheint die Wirksamleit der Eheschliessung anzuzweifeln ... klärt erstmal warum.
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blubb


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Antwort #7 - 10.08.2021 um 19:24:40
 
Hallo,

was wird angezweifelt / bemängelt? Vermutlich die ortsunübliche Form der Eheschließung, weil ihm ja ein Visum zur Eheschließung angeboten wurde?

Und klärt damit dann auch, ob Dein Mann in Sierra Leone als nicht verheiratet gilt. Falls nicht (wenn Ihr z.B. nicht standesamtlich dort geheiratet habt o.ä.), sollte er sich ein Ehefähigkeitszeugnis beschaffen.
Dann würde ich persönlich das Visum zur Eheschließung beantragen, anstatt zu remonstrieren.

Eine Remonstration macht nur dann wirklich Sinn, wenn man genau weiß, was bemängelt wird und man sicher darstellen kann, dass die ABH mit ihrer Einschätzung falsch liegt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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