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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.579 mal)
Themen Beschreibung: Erbringung der Sicherheitsleistung für Erteilung einer Verpflichtungserklärung
Katrin B.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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09.08.2021 um 17:27:24
 
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin Deutsche mit Wohnsitz in DE und möchte meinen nepalesischen Partner heiraten. Wir haben alle Hürden genommen und unserem Visum steht nichts mehr entgegen, wenn da nicht die Verpflichtungserklärung wäre. Problem ist, dass eigenes Einkommen bzw. Einkommen von Freunden/ Familie zu niedrig war, und deshalb eine Hinterlegung von 3.000 Euro auf einem Sparbuch bzw einem Konto mit Sperrvermerk verlangt wurde. Nun sind die 3.000 Euro mein Problem. Ich habe sie in Händen. Aber aufgrund der Negativzinspolitik gibt es hier keine Bank mehr, die noch echte Sparbücher ausgibt und nach gefühlt 1000 Anrufen bei allen möglichen Banken und Sparkassen wurde mir nun auch jedesmal mitgeteilt, das keine Sperrvermerke mehr möglich sind (nur noch für Mietkautionskonten etc). Meine Ausländerbehörde nimmt leider keine Barkaution, selbst ein Treuhandkonto beim Notar ist nicht möglich, da es dazu eine Vertragsurkunde benötigen würde. Ich bin am Ende und völlig verzweifelt. Ich habe das Geld, aber ich kann es nicht wie von der AB gefordert hinterlegen. Ich komme aus Chemnitz. Selbst interne Versuche der Sachgebietsleiterin der AB, mir ein Verwahrkonto/Anderkonto bei der Stadtkämmerei zu beantragen, schlugen fehl. Ich könnte heulen. Das Geld ist da, ich kann es nur nicht an die Stadt abtreten, weil es diese Leistungen bei Banken und Sparkassen seit neuestem nicht mehr gibt. Habt ihr Erfahrungen mit dieser Problematik und/ oder wisst Rat? Ich bin total verzweifelt. Vielen Dank im voraus für euer Schwarmwissen. LG Katrin
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deerhunter
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Antwort #1 - 09.08.2021 um 17:50:52
 
Deutsche Bank bietet so etwas an...kostet um 6 € Monat
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Katrin B.
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Antwort #2 - 11.08.2021 um 12:22:41
 
deerhunter schrieb am 09.08.2021 um 17:50:52:
Deutsche Bank bietet so etwas an...kostet um 6 € Monat


Ich war bereits bei der Deutschen Bank Chemnitz und Mittweida. Beide machten die gleiche Aussage: "Sperrvermerke machen wir nicht mehr. Das gab es mal für 150 Euro. Bieten wir nicht mehr an." Nun stehe ich mit dem Rücken zur Wand, obwohl ich die 3.000 Euro habe.  Traurig Bei welcher Deutschen Bank hast du die Erfahrung gemacht und wie kommt es zu den 6 Euro pro Monat (ist das ein bestimmtes Produkt)? In Chemnitz und Mittweida verweigert man es jedenfalls.  Wäre dankbar für Details. Danke.
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lottchen
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Antwort #3 - 11.08.2021 um 12:31:13
 
Versuche es mal bei der Fintiba GmbH Frankfurt / Sutor Bank in Hamburg. Dort habe ich Bankunterlagen vor mir liegen für ein Sperrkonto eines ausländischen Studenten vom Februar 2021. Vielleicht machen die auch das was Du benötigst.
Ich kenne die Bank selber nicht. Versuch macht kluch Smiley
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Katrin B.
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Antwort #4 - 11.08.2021 um 12:39:01
 
lottchen schrieb am 11.08.2021 um 12:31:13:
Versuche es mal bei der Fintiba GmbH Frankfurt / Sutor Bank in Hamburg. Dort habe ich Bankunterlagen vor mir liegen für ein Sperrkonto eines Studenten vom Februar 2021. Vielleicht machen die auch das was Du benötigst.
Ich kenne die Bank selber nicht. Versuch macht kluch Smiley


Ich war ja heute bei der Deutschen Bank in Mittweida und dort sagte man mir das von der Sutor Bank, denn darüber kämen wohl die Studenten. Ich hab auch postwendend bei Sutor angerufen, die sagten mir, das ginge nur für Studenten, weil es über die Fintiba läuft. Auch Expatio geht nur für Studenten. Ich habe alle Banken durch seit 1,5 Wochen und alles ohne Erfolg. Bin sogar aus dem eigenen Regierungsbezirk raus (Chemnitz) und habe auf Mittelsachsen erweitert. Alles ohne Erfolg. Überall negative Ergebnisse. Es ist zum Heulen. In unserer Landeshauptstadt Dresden nimmt die ABH Barkaution, weil die sich dieses schon lange bestehende Problem vom Hals halten wollen. Nur das Kassenamt Chemnitz weigert sich, und das, obwohl sich sogar die Sachgebietsleiterin meiner ABH mit eingeschaltet hatte. Die Chemnitzer ABH versucht schon seit 2 Jahren intern, das Kassenamt zur Annahme von Barkaution zu bewegen. Immer noch ohne Erfolg. Ich hab so die Nase voll, weil ich ja das Geld habe. Ich werde es nur nicht los!
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lottchen
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Antwort #5 - 11.08.2021 um 13:52:49
 
Meiner Meinung nach muss die ABH Dir sagen, wo Du das Geld hinterlegen kannst. Wenn die auf der Hinterlegung bestehen damit Dein Zukünftiger sein Visum bekommt dann müssen die Dir auch sagen, wo das möglich ist.
Es kann ja schlecht sein, dass Du Deinen Wohnsitz nach Dresden verlegen musst nur damit Du heiraten kannst.
Geht auch eine Versicherungsbürgschaft? Auf erstes Anfordern? Vielleicht mal die ABH fragen ob sie das akzeptiert (und natürlich vorher eine Versicherung finden, die sowas macht).
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Katrin B.
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Antwort #6 - 12.08.2021 um 07:46:34
 
@lottchen: mit der Bürgschaftsversicherung habe ich mich schon vor 3 Tagen in Verbindung gesetzt. Die machen für solche Angelegenheiten nichts. Und meine ABH hätte mir liebend gern ein Personenkonto eröffnet, was aber vom Kassenamt abgelehnt wird, obwohl sogar die Sachgebietsleiterin der ABH den Antrag gestellt hatte. Ansonsten hatte man mir wirklich vieles genannt, aber alles erwies sich als Fehlschlag. Meine ABH war bemüht mir zu helfen. Aber die wissen nun auch nicht weiter.
Es ist wirklich zum Verzweifeln...
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lottchen
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Antwort #7 - 12.08.2021 um 09:36:36
 
Dein Partner könnte das Visum beantragen und nach der schriftlichen Ablehnung klagen. Wird allerdings auch seine Zeit dauern. Alternativ bleibt dann nur in Nepal zu heiraten oder Du ziehst offiziell nach Dresden (oder woanders hin wo die Hinterlegung möglich ist) und hinterlegst dort das Geld. Dann wird aber auch ein anderes Standesamt zuständig sein für die Hochzeit und wer weiß was die dann wieder an Unterlagen wollen (mal abgesehen davon dass Du dort sicher nicht heiraten willst). 

Mir fällt langsam nicht mehr viel ein, was man tun könnte. Unterschriftensammlung? Petition an den Oberbürgermeister Deiner Stadt? Ein Stadtvertreter oder Landtagsabgeordneter, an den Du Dich wenden kannst (der für Deinen Wohnsitz ins Stadtparlament oder den Landtag eingezogen ist)? Beim Amtsgericht das Geld hinterlegen? Warum geht ein Notaranderkonto nicht? An die Presse gehen, vielleicht bewegt sich dann was? Blödzeitung bringt doch gern rührseelige Geschichten und die Aktion "B... hilft" könnte sich ja auch mal für was Sinnvolles einsetzen.
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Antwort #8 - 12.08.2021 um 11:32:48
 
Das ist ja ein Mist !

a. Schreib doch mal den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes an plus Chef / Chefin des Kassenamtes und Chef / Chefin der Behörde.

b. Frag mal die Dame der ABH ob sie das Sperrkonto von Dresden in Kombination mit einem 2. Wohnsitz bei Freunden / Bekannten akzeptieren würde.

Ansonsten Öffentlichkeit herstellen !
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Antwort #9 - 12.08.2021 um 12:02:23
 
Was bitte hat der
Reyhan schrieb am 12.08.2021 um 11:32:48:
Bürgerservice des Auswärtigen Amtes

mit dieser Frage zu tun?

Bitte lasst die Kirche im Dorf.
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Antwort #10 - 12.08.2021 um 18:10:25
 
Ich bin normalerweise wirklich dafür die " Kirche im Dorf zu lassen "

Aber dieser Fall ist derart ungewöhnlich, dass man diesen durchaus dem Auswärtigen Amt zur Kenntnis bringen könnte / sollte. Selbiges trägt ja schliesslich die Prozessverantwortung.

Sollte es wirklich notwendig sein , Öffentlichkeit herzustellen, ist man wenigstens informiert.

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Antwort #11 - 12.08.2021 um 18:53:24
 
Reyhan schrieb am 12.08.2021 um 18:10:25:
Selbiges trägt ja schliesslich die Prozessverantwortung.

Nicht für die Entgegennahme einer VE im Inland.

Da es eine ganze Reihe ABH gibt, die VE für nationale Visa vorziehen erst im Visumverfahren entgegenzunehmen und nicht irgendwann im Vorfeld, ist die Vorlage einer VE bereits bei Visumantragstellung nicht überall und immer Vorraussetzung für die Antagsannahme.

Ist der Antrag erstmal abgegeben und dann hängt alles an der VE, erfährt das AA von diesem Problem nicht als akademische Info, die mangels konkretem Fall (hier: Visumantrag) und Zuständigkeit für den Vorgang an sich auch nur entgegengenommen und abgelegt werden kann.

Reyhan schrieb am 12.08.2021 um 18:10:25:
Aber dieser Fall ist derart ungewöhnlich ...

... für mich nicht  Zwinkernd
Will sagen: Ich höre nicht zum ersten Mal von einem solchen Problem.
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Antwort #12 - 12.08.2021 um 19:38:29
 
Die Entgegennahme einer VE im Inland, im Rahmen des Prozesses Visum zur Eheschliessung, sehe ich persönlich sehr wohl letztlich im Verantwortungsbereich des AA.Die Entgegennahme der VE ist ein einzelner Schritt in einem Gesamt-Prozess.

Aber das ist ja nicht das Thema der TE.

Wenn Du das schon öfter gehört hast, was ich mir sehr gut vorstellen kann, wenn ich mir die Erlebnisse der TE so anschaue, wäre es doch ganz hilfreich Deine Kenntnisse im Hinblick auf eine mögliche Lösung zu erfahren oder zumindest einen Ansatz mit dem man weiter machen könnte.

Es kann doch nicht sein, dass man u.U. die B-Zeitung und Co ansprechen oder klagen muss , um eine Lösung herbei zu führen.
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Antwort #13 - 13.08.2021 um 07:40:50
 
Du und ich haben offenbar unterschiedliche Ansätze.

Deiner Logik folgend wäre dann auch die Ausgabe von Identitätsdokumenten beider künftiger Eheleute "letztlich im Verantwortungsbereich des AA", da diese Dokumente ebenso für die Antragstellung erforderlich sind. Sollen wir uns auch um die Passausstellung des ausländischen Partners im Heimatland kümmern?

Nein, für reine Inlandssachverhalte denke ich noch nicht mal über Lösungen nach. Bestenfalls darüber, wie man trotz solcher Sachverhalte zu Lösungen kommt.

Aber das ist nicht Thema dieses Beitrags.
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Antwort #14 - 14.08.2021 um 07:55:23
 
Das Beispiel ist aber wirklich an den Haaren herbei gezogen !

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