Hey Leute,
ich habe einen Fall, bei dem ich euren kompetenten Rat benötige:
Eine Bekannte ist 2014 nach Deutschland über eine Familienzusammenführung eingereist. Sie hatte somit eine Aufenthatserlaubnis nach §30
AufenthG. Ihr Mann (jetzt Ex-Mann) hatte eine Aufenthatserlaubnis nach §16 Abs. 1
AufenthG a. F. welchen er immernoch besitzt.
In der Zwischenzeit haben sie zwei Kinder (3 Jahre und 1 Jahr alt) bekommen. Sie hat den Integrationskurs bestanden und hat in dieser Zeit ca. 4 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet. Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung hat sie über 60 Monate (Arbeit, Mutterschutz, Kindererziehung, usw). Aktuell ist sie in Elternzeit.
Sie hat sich letztes Jahr von ihrem Mann getrennt und leben seit Dezember 2020 auch in getrennten Wohnungen. Im Juni 2021 war sie bei der Ausländerbehörde zwecks verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Hier hat sie der Ausländerbehörde das erste mal erzählt, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat. Sie wollte einen eigenständigen Aufenthaltstitel, welcher von der Behörde mündlich abgelehnt wurde. Sie haben ihr eine Fiktionsbescheinigung bis September 2021 ausgestellt und ihr geraten sich einen Anwalt zu beauftragen. Sie haben ihr auch gesagt, sie solle eine Erklärung von dem Vater der Kinder einholen, wo drin steht, dass die beiden ein gemeinsames Umgangsrecht haben und dass er regelmäsigen Kontakt zu den Kindern haben wird.
So... das ist auktuell der Stand der Dinge.
Was würdet ihr meiner Bekannten raten? Welche möglichkeiten hat sie ein eigenständigen Aufenthaltstitel zu bekommen? Ihr Ziel wäre eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Danke für eure Hilfe!
MfG
menimen