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deutsche Gesetz für die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit (Gelesen: 955 mal)
5ara bel kosbara
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ägyptisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag deutsche Gesetz für die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit
03.08.2021 um 01:10:54
 
Hallo alle zusammen,

ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erwähnt, dass ich meine alte Staatsangehörigkeit (ägyptisch) beibehalten möchte, da ich zurzeit aufgrund eines Stipendiums, das sowohl seitens Ägypten, als auch Deutschland finanziert wird und der Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit, das Stipendium beenden würde, was einerseits meinen Lebensunterhalt gefährdet, und anderseits ich den Schaden dieses Abbruches bezahlen müsse, was somit wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.

Nun habe ich von der Einbürgerungsbehörde ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde, aussagekräftige Nachteile im Fall der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit aufzulisten. Das habe ich auch laut dem ägyptischen Gesetz getan.

Meine Frage an euch lautet:

Gibt es auch deutsche Gesetze, die in meinem Fall die Beibehaltung meiner alten Staatsangehörigkeit unterstützen würden und die ich in die Argumentation einbeziehen könnte, um es ebenso aus deutscher Sicht rechtlich auszudrücken?

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deutsche Gesetz für die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 04.08.2021 um 01:03:05
 
Moin,

Im Gesetz steht wie üblich nur schwammig was von wirtschaftlichen Nachteilen, die dazu führen können, daß Du die alte staatsangehörigkeit behalten kannst. Wenn ich richtig sehe würdest Du die Hurde für den nötigen Schaden mit so einem Stipendium locker reissen.
Sowas ist aber eher für sowas wie Grundbesitz als Erbe gedacht, wenn nur Staatsbürger Grund besitzen dürfen.
Du wirst Dich aber fragen lassen müssen, warum Du dann mit der Einbürgerung nicht bis nach dem Studium wartest. Die Hürden dafür, die doppelte Staatsbürgerschaft hinzunehmen sind sehr hoch.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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