reinhard schrieb am 03.08.2021 um 11:33:07:den eritreischen Pass des Kindes vorzulegen.
Danke nochmals.
Wir haben gestern abend versucht, zu klären, was ist und was geht. Was kommt heraus?

Das Kind hat vom Standesamt die StA des Kindsvaters bekommen.
Grund: Das hiesige Standesamt hat den
eAT (mit Eintrag ERI) der Mutter nicht anerkannt, weil diese keinen eritr. Pass vorlegen konnte, sondern nur ihren
eAT. Folglich hat das Standesamt " Identität nicht nachgewiesen" eingetragen und dem Kind die StA des Vaters verordnet.
(Ich kenne die Problematik mit den nicht vorh. eritr. Pässen am Rande.)
Die Eltern sind nicht verheiratet, sie leben nicht zusammen, der
KV ist EU-Bürger eines Nachbarlandes und pendelt berufsbedingt zu Mutter+Kind, so es die Pandemie erlaubt.
Ich verstehe jetzt, warum die örtliche
ABH dem Kind keinen AT/Pass erteilt hat.
Das
BAMF ist dann aber auch nicht zuständig, oder?
Muss nun der Kindsvater tätig werden, damit das Kind ordentliche Papiere bekommt?