Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich (Gelesen: 2.962 mal)
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
30.07.2021 um 01:08:23
 
Hallo

Ein Ägypter lebt seit 2020 in Österreich und hatte einen Aufenthaltstitel als Ehemann einer Österreicherin. Die beiden haben auch ein gemeinsames Kind. Da das Paar getrennt lebt und die Scheidung läuft, hat er, nachdem der Aufenthaltstitel abgelaufen war und er eine Verlängerung beantragt hat, nun eine Ablehnung für einen weiteren AT bekommen. Mein Kenntnisstand ist, dass er nun innerhalb von 4 Wochen wieder nach Ägypten ausreisen muss, da es für ihn keine andere Möglichkeit gibt, in Österreich zu bleiben.

Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, statt nach Ägypten, einfach nach Deutschland zu fahren und hier dann einen Aufenthaltstitel zu bekommen?
Er hat in Deutschland 3 Kinder, zu denen er aber keinen Kontakt hat. Auch das Sorgerecht hat er nicht.
Muss er wirklich nach Ägypten ausreisen oder hätte er irgendeine Möglichkeit in Deutschland zu leben? Mit einem Arbeitsvisum vielleicht? Was würde passieren, wenn er nach D einreiset und einfach einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt? Dürfte er erstmal bleiben, bis das bearbeitet wurde?

Ich wäre sehr dankbar für Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #1 - 30.07.2021 um 07:01:58
 
Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, statt nach Ägypten, einfach nach Deutschland zu fahren und hier dann einen Aufenthaltstitel zu bekommen?
Er hat in Deutschland 3 Kinder, zu denen er aber keinen Kontakt hat. Auch das Sorgerecht hat er nicht.

Nein,diese Möglichkeit hat er nicht

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Muss er wirklich nach Ägypten ausreisen oder hätte er irgendeine Möglichkeit in Deutschland zu leben?

Ja, er muss Ägypten oder anderswo außerhalb von Schengen ausreisen.

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Mit einem Arbeitsvisum vielleicht?
Das würde so nicht funktionieren

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Was würde passieren, wenn er nach D einreiset und einfach einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt?

Der würde abgelehnt werden

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Dürfte er erstmal bleiben, bis das bearbeitet wurde? 

Nein

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #2 - 30.07.2021 um 08:00:36
 
Vielen Dank für die Antworten.

Wann oder unter welchen Umständen hätte er denn eventuell ein Recht wegen seiner Kinder in Deutschland zu sein? Müsste er dafür zwingend das Sorgerecht haben? Und den Antrag dafür müsste er sicherlich aus Ägypten stellen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #3 - 30.07.2021 um 08:27:26
 
Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 08:00:36:
Wann oder unter welchen Umständen hätte er denn eventuell ein Recht wegen seiner Kinder in Deutschland zu sein?

So überhaupt nicht...denn es gibt kein Visum, weil man deutsche Kinder hat, sondern weil man die Personensorge zu seinen Kindern ausübt. Das ist hier nicht der Fall, denn

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 01:08:23:
Er hat in Deutschland 3 Kinder, zu denen er aber keinen Kontakt hat. Auch das Sorgerecht hat er nicht.

Wenn er jetzt plötzlich seine Liebe zu den Kindern entdeckt wäre das wenig glaubhaft! Zahlt er denn Unterhalt für die Kids?

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 08:00:36:
Müsste er dafür zwingend das Sorgerecht haben?

geteiltes Sorgerecht + Unterhaltszahlungen wären erstmal der Anfang

Hornorata schrieb am 30.07.2021 um 08:00:36:
Und den Antrag dafür müsste er sicherlich aus Ägypten stellen? 

Richtig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #4 - 30.07.2021 um 10:10:53
 
Unterhaltszahlungen sind keine Voraussetzung für eine AE. Aber in diesem Fall wäre schon die Frage, ob er überhaupt das geteilte Sorgerecht bekommen würde. Da müsste er schon gute Gründe bringen, warum er sich plötzlich um seine Kindern kümmern will. Kommt sicher auch darauf an, warum er kein Sorgerecht hat, wie alt die Kinder sind und auf überhaupt die ganze Situation drumrum.
Wenn er in Österreich aufgrund des österreichischen Kindes keinen Aufenthalt bekommt versucht er es in Deutschland aufgrund der deutschen Kinder? Wenn die Mutter der Kinder das nicht wenigstens unterstützt und die Kinder das auch wollen (falls sie groß genug sind) sehe ich da schwarz. Und ja, die entsprechenden Anträge muss er dort stellen, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und da dies in Österreich in Kürze nicht mehr der Fall sein wird und er in D (bisher) kein Aufenthaltsrecht hat wird das wohl dann Ägypten sein. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #5 - 30.07.2021 um 11:49:11
 
Er kümmert sich um das gemeinsame Sorgerecht. Entweder kooperiert die Mutter und beide machen zusammen die Sorgeerklärungen oder, wenn die Mutter nicht will, beantragt der Vater das Sorgerecht beim Familiengericht.

Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht verhindern wollte, müsste die Mutter fristgerecht dem Antrag beim Familiengericht widersprechen und begründen, warum das dem Kindeswohl schaden sollte (z. B. Vater ist Drogendealer, Gewalttäter etc.), sonst bekommt er die gemeinsame Sorge.

Der Vater könnte auch ohne Sorgerecht ein Visum bekommen, z. B. mit der Begründung, dass er in Aegypten keine Möglichkeit hat, genug für seine Unterhaltszahlungen zu verdienen, und es deswegen für das (finanzielle) Wohl der Kinder besser ist, wenn er in Deutschland arbeitet. Wieviel zahlt er denn aktuell?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #6 - 30.07.2021 um 14:23:44
 
Alacrity schrieb am 30.07.2021 um 11:49:11:
beantragt der Vater das Sorgerecht beim Familiengericht.

und wie sind da die Aussichten, ohne Aufenhtaltserlaubnis in D? Sorgerechtausübung von Ägypten aus?Alacrity schrieb am 30.07.2021 um 11:49:11:
Der Vater könnte auch ohne Sorgerecht ein Visum bekommen, z. B. mit der Begründung, dass er in Aegypten keine Möglichkeit hat, genug für seine Unterhaltszahlungen zu verdienen, und es deswegen für das (finanzielle) Wohl der Kinder besser ist, wenn er in Deutschland arbeitet.

Aha ... kennst du einen ähnlich gelagerten Fall, wo das geklappt hat? Oder ist das wieder mal nur hingesponnen?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #7 - 30.07.2021 um 14:51:49
 
Ohne Sorgerecht bekommt er keine AE. Natürlich müsste er das Sorgerecht erst haben/erstreiten (Notfalls mit Hilfe eines Anwaltes), bevor er eine Visum für FZF beantragen kann. Das ist schon die richtige Reihenfolge.
Inwieweit das Argument, dass er in D mehr verdienen könnte um Unterhalt zu zahlen greifen könnte - keine Ahnung. Hat er in Ägypten bisher gearbeitet? Hat er in Österreich gearbeitet? Hat er sich jemals bemüht Unterhalt zu zahlen? Wenn nein, warum soll das anders werden wenn er sich in D befindet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alana
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #8 - 30.07.2021 um 21:43:30
 
Handelt es sich bei dem Ägypter mit den drei deutschen Kindern um denjenigen aus deinem Thread von 2018, der mit den Kindern nach Ägypten gezogen ist und weiterhin mit seinem AT nach Deutschland einreisen wollte, oder um denjenigen aus dem Thread von 2019, der ein Visum zur FZF zu seinen Kindern wollte, aber nicht wusste, wo sie leben?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1541114716/0
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1566430128/0

In beiden Fällen hatte der Mann damals das Sorgerecht für die Kinder. Wenn der Mann in diesem Thread hier einer der beiden sein sollte (oder evtl. sogar ein und derselbe), müsste er sich um die Gründe kümmern, wegen denen ihm seinerzeit das Sorgerecht entzogen wurde. Er müsste dann wahrscheinlich wieder vor Gericht gehen und das Sorgerecht einklagen. Dann sollte er darlegen können, weshalb die damaligen Gründe für den Sorgerechtsentzug nicht mehr bestehen.

Wie schon von anderen Usern betont: Einfach nach Deutschland einreisen und wegen der Kinder ein Aufenthaltsrecht bekommen, kann nicht funktionieren. Da er bislang nicht in Deutschland gelebt hat und auch keinen Kontakt zu den Kindern hatte, würde nichts ohne Sorgerecht gehen - ein Sorgerecht, das er dann aber auch verantwortlich wahrnehmen muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #9 - 31.07.2021 um 07:40:57
 
Vielen Dank an alle für die Antworten.

Die Voraussetzungen um das Sorgerecht wiederzubekommen sind extrem hoch, da er das Sorgerecht für alle Kinder schon hatte durch die Ehen mit den Müttern. Ihm wurde es aber entzogen und für ein Kind hat er es freiwillig abgegeben, da kein Kontakt bestand und er keine Lust auf Verantwortung hatte. Lebt er in Ägypten, hat er sicherlich keine Chance, es zurückzubekommen. Wie denn auch?
Das Jugendamt hatte sich sogar gegen ein Umgangsrecht ausgesprochen für den Fall, dass er sowas mal beantragen sollte.
Es besteht zu keines der drei Kinder Kontakt. Die Kinder sind 7 und 5 Jahre alt.

Einen AT wegen seines Österreichischen Kindes hat er nicht bekommen, weil es das in Österreich nicht gibt. Dort kann nur ein minderjährigeres Kind zu seinen Eltern einen AT bekommen oder eben Eheleute zueinander. Eltern zum Kind aber wohl nicht.

Unterhalt zahlt er in Deutschland keinen Cent. Er arbeitet (hat er selbst gesagt) extra nur als Küchenhilfe um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Beide Exfrauen haben in Deutschland eine Unterhaltsregelung bei Gericht beantragt. Eine Verhandlung fand statt und dort wurde entschieden, dass er pro Kind 167 Euro zahlen soll. Ihm wurde dafür fiktives Einkommen angerechnet, da er locker mehr verdienen könnte als er tut. Er weigert sich aber zu zahlen und hat auch einen Anwalt, der für ihn erreichen soll, dass er nicht zahlen muss.

Gelebt hat er schon mehrfach in Deutschland mit seinen Exfrauen.


Weiß denn jemand, was passiert, wenn er nun nicht innerhalb von 4 Wochen ausreist? Wird dann aktiv was getan? Wird er zuhause abgeholt oder wird da nicht großartig geprüft?

Die 3 Exfrauen sind sich sicher, dass er nicht einfach nach Ägypten ausreisen wird, sondern einen Weg suchen wird, bleiben zu können.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #10 - 31.07.2021 um 10:44:25
 
Hornorata schrieb am 31.07.2021 um 07:40:57:
Weiß denn jemand, was passiert, wenn er nun nicht innerhalb von 4 Wochen ausreist?
Das wäre  österreichisches AufenthG. Wie das dort gehandhabt wird, wird zwar EU-harmonisiert sein, aber letztlich droht auch die Abschiebung.
Hornorata schrieb am 31.07.2021 um 07:40:57:
Die 3 Exfrauen sind sich sicher, dass er nicht einfach nach Ägypten ausreisen wird, sondern einen Weg suchen wird, bleiben zu können.
Nach deiner Schilderung bin ich mir sicher, dass er genau das (erfolgreich) nochmals versuchen wird. Da sind die 3 Exfrauen außen vor. Vielleicht findet sich schnell eine neue 4. Partnerin? Muss doch nicht in D sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hornorata
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #11 - 01.08.2021 um 08:01:36
 
Es sind insgesamt schon 4 europäische Frauen.
Mit drei davon hat er Kinder.

Die Behörden müssen doch da mal hellhörig werden, wenn einer dann die 5. Frau hat und wieder nach Europa will?

Die 3 Frauen, die Kinder von ihm haben, haben halt Angst, dass er wieder nach Deutschland oder Österreich kommt. Es brachte jedes Mal nur viel Ärger und seinen Pflichten kommt er eh nicht nach. Es wird ihm aber auch jedes Mal sehr leicht gemacht. Er bekommt schnell und problemlos ein Visum und einen AT und Unterhalt zahlen muss er nie und bekommt sogar die Gerichtsverfahren diesbezüglich bezahlt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise nach D nach Ausreiseaufforderung aus Österreich
Antwort #12 - 01.08.2021 um 10:49:35
 
Hornorata schrieb am 01.08.2021 um 08:01:36:
Die Behörden müssen doch da mal hellhörig werden, wenn einer dann die 5. Frau hat und wieder nach Europa will?
Welche Behörden denn?
Du fragst jetzt aktuell, ob er einen AT für D. erhalten würde--Nein.
Also welche Behörden sollten wen/was/wann fragen, um hellhörig zu werden?

Hornorata schrieb am 01.08.2021 um 08:01:36:
Die 3 Frauen, die Kinder von ihm haben, haben halt Angst, dass er wieder nach Deutschland oder Österreich kommt. 
Das ist nun tatsächlich kein ausländerrechtliches Problem.

Hornorata schrieb am 01.08.2021 um 08:01:36:
Es wird ihm aber auch jedes Mal sehr leicht gemacht.
Man kann es auch anders ausdrücken: Er kennt sich inzwischen evtl. ziemlich gut aus im Aufenthaltsrecht und-oder hat mindestens einen Anwalt, der ihm Auskunft gibt, was möglich ist und wie das geht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema