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Heirat in der Türkei. Frage bzgl. der Heiratsurkunde (Gelesen: 1.204 mal)
MrsMeli
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29.07.2021 um 12:34:10
 
Guten Tag,

ich (deutsche) plane im August meinen iranischen Verlobten in der Türkei (Istanbul) zu heiraten.

Nach der standesamtlichen Heirat erhalten wir dann das internationale Familienbuch („aile cüzdanı“), was ich gelesen habe hier in Deutschland wohl nicht anerkannt wird.

Jetzt beabsichtige ich noch vor Ort eine internationale Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) zu besorgen.. und hätte ein paar Fragen zu diesem Dokument.
1. Benötigt dieses Dokument eine Apostille um in Deutschland anerkannt zu werden?
2. Wo (Adresse) in Istanbul kann ich dieses Dokument herbekommen?
3. Wie lange dauert es, dieses Dokument zu erhalten?

Ich hoffe das mir jemand auf meine Fragen antworten kann  Smiley
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DerRalf
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Antwort #1 - 30.07.2021 um 14:51:24
 
Da stehen eigenlich alle Antworten drin: Zitat:
Geburt-/ Heirats- / Sterbeurkunden

2. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde

Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des 15. CIEC-Übereinkommens vom 12.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.

Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich mehrere internationale Heiratsurkunden (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das Wiener CIEC Übereinkommen (Nr. 16) über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513838#content_5

Zitat:
Urkundenbeschaffung

Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beschaffen grundsätzlich keine Personenstandsurkunden oder Urteilsabschriften – egal ob deutsche oder türkische – für Privatpersonen, da sie von den türkischen Behörden aus Datenschutzgründen den Auslandsvertretungen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

1. Türkische Personenstandsurkunden im Überblick

Internationale Geburtsurkunde – Uluslararası Doğum Kayıt Örneği – Formül A
Internationale Heiratsurkunde - Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği – Formül B
Internationale Sterbeurkunde - Uluslararası Ölüm Kayıt Örneği – Formül C
Auszug aus dem Personenstandsregister – Nüfus Kayıt Örneği
Internationalen Familienbücher - Aile Cüzdanı

Dazu folgende Hinweise:
Info

Zu 1-3: Die ersten drei der oben aufgelisteten Urkunden werden auf der Basis des „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 08.09.1976“ ausgestellt und bedürfen zur Verwendung in Deutschland weder einer Übersetzung noch einer Apostille. Diesem Übereinkommen sind sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Türkei beigetreten.
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513838#content_5

Zur Frage 1: nein
Zur Frage 2: bei jedem jedem Personenstandsamt
Zur Frage 3: das musst du beim türkischen Personenstandsamt erfragen
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MrsMeli
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Antwort #2 - 30.07.2021 um 23:08:26
 
vielen Dank für deine Antwort  Smiley

Dann versuche ich die mal anzuschreiben & schau was Sie sagen
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