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Brauche ich einen eAT? (Gelesen: 6.533 mal)
SimonB
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deutschland, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 03.08.2021 um 19:32:47
 
mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?

Was soll in deinem USA-Pass abgestempelt werden? Der deutsche Aufenthaltstitel?

Würden nicht für jeden DPA-Ausweis wieder kriminelle Fälschungen erfunden/gemacht (von Kriminellen), bräuchte man vllt. keine Fingerprints?

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Stuttgarter
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Benztown, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 03.08.2021 um 20:26:38
 
Nur so aus der Praxis in meinem direkten Umfeld: Meine Schwiegertochter (Drittstaatlerin) weist sich durchgehend seit mehreren Jahren mit ihrem eAT (Niederlassungserlaubnis) aus und hatte damit nie ein Problem.
Meine Ehefrau (ebenso Drittstaatlerin) hat bisher "nur" ihren befristeten AT in den Pass geklebt bekommen und muss diesen immer mitführen um sich bei einer möglichen Kontrolle ausweisen zu können.
Was ist bequemer: der eAT in der Größe des Führerscheine oder der Pass - bei dem ja auch die größere Gefahr der Beschädigung besteht. Und der Aufwand, sich einen beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Pass bei der Botschaft neu zu beschaffen ist zweifelsfrei größer als einen Ersatz-eAT, oder?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 04.08.2021 um 16:00:33
 
mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
Und ich muss beide dabei haben.


Unsinn. Du musst entweder den Pass oder den Personalausweis bei Auslandsreisen mitführen.

Zitat:
Wenn mein Reisepass benötigt wird, um den ansonsten nutzlosen eAT zu validieren, warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?


Was soll im Reisepass "abgestempelt" werden? Und bei welcher Gelegenheit?
Weißt Du überhaupt noch, wovon Du hier sprichst?
Oder geht es Dir nur um das Rumpöbeln?

Zitat:
Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.


Wieso sollte das Zuordnen eines Fingerabdrucks zum Besitzer eines Ausweisdokuments eine "Behandlung wie einen Kriminellen" darstellen?
Im Gegenteil - es vermindert die Missbrauchsmöglichkeiten durch Kriminelle und dienst damit dem nichtkriminellen Besitzer eines Ausweisdokuments. Ist natürlich schlecht für tatsächliche Kriminelle...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 15.08.2021 um 16:54:21
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 15.08.2021 um 16:55:45
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #20 - 15.08.2021 um 20:28:18
 
mako schrieb am 03.08.2021 um 18:56:11:
Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.

Das ist doch keine Neuheit, Personalausweise/Identitätskarten mit Fingerabdruck gab es schon in früheren Zeiten.

Ab 1850: Passkarte im Deutschen Bund.
Ab 1916: Personalausweis als Passersatz im Deutschen Reich
Ab 1938: Kennkarte als einer der Vorläufer des heutigen Personalausweises.
Ab 1939: Fingerabdruck- und Ausweispflicht in okkupierten Ländern zur polizeilichen Einwohnererfassung; diesen Ausweis (Buchform) hatte der Inhaber dauernd bei sich zu führen.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde der Ausweiszwang eingeführt. Am 10. September 1939 erschien im Reichsgesetzblatt die Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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