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Brauche ich einen eAT? (Gelesen: 6.534 mal)
mako
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26.07.2021 um 20:25:59
 
Hallo Allerseits,
ich bin ein US-Bürger, der seit (fast) 15 Jahren in Deutschland lebt. Ich hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in meinem abgelaufenen Pass und habe mich nie um einen eAT gekümmert.
Brauche ich einen aus irgendeinem Grund?
Wenn sie nirgendwo verwendet werden können, wo müsste ich sie dann vorzeigen?
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Antwort #1 - 26.07.2021 um 21:53:28
 
mako schrieb am 26.07.2021 um 20:25:59:
n meinem abgelaufenen Pass

aber jetzt hast du einen neuen Pass, der nicht abgelaufen ist?

dann solltest du mit dem alten Pass mit der eingeklebten NE zur ABH und dir einen eAT ausstellen lassen.

du baruchst ihn,
OB du ihn nutzen wirst? Nun ja, ist wie ein Personalausweis ...manche nutzen ihn nicht, andere selten, andere dauernd ...
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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mako
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Antwort #2 - 27.07.2021 um 11:12:00
 
"...ist wie ein Personalausweis"
...
das kein Ausweis ist, nirgendwo.

Die Notwendigkeit ist noch nicht klar.
Ein Ausweis, der kein Ausweis ist, den ich nirgendwo benutzen kann, erscheint mir ein bisschen doof.

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lottchen
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Antwort #3 - 27.07.2021 um 11:23:45
 
Du musst niemals nachweisen, dass Du ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hast? Beim Arbeitgeber, bei Reisen, bei Banken ...?
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« Zuletzt geändert: 27.07.2021 um 11:36:46 von lottchen »  
 
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Antwort #4 - 27.07.2021 um 15:48:59
 
Ich kann nicht sagen "nie", aber sie akzeptieren immer meine unbefristete Niederlassungserlaubnis aus meinem abgelaufenen Reisepass  zusammen mit meinem aktuellen. Sie fragen nur, wenn Sie in den Schengen-Raum ein- und ausfliegen. Ich fliege sehr selten.
Und ein Scan der unbefristeten Niederlassungserlaubnis im abgelaufenen Reisepass war in den letzten zehn Jahren kein Problem für die Arbeit.
Keine Bank wird eine eAT akzeptieren, zu unbekannt.

Als Ami, bin mehr oder weniger gezwungen, meine Pässe als einzigen Ausweis zu verwenden. Das wird auch bei einem eAT so sein.

Eigentlich wollte ich einen Ausweis, um einen Covid-Test zu machen, und mein Reisepass wurde abgelehnt. Es wurden nur deutsche/EU-Ausweise mit einer Adresse akzeptiert.  Nach einiger Verhandlung wurde meine Anmeldebescheinigung akzeptiert.
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Antwort #5 - 27.07.2021 um 18:11:22
 
Ja, der eAt hat einen eher begrenzten Nutzen, der im Wesentlichen darin besteht, dass er gut zu verstauen ist (z.B. in der Geldbörse).

Und irgendeine Art von amtlich ausgestelltem Lichtbildausweis dabeizuhaben hat ein hohes Potential für Zeitersparnis und Nervenschonung, beispw. im Rahmen einer Polizeikontrolle o.ä.
Ebenso an der Grenze oder im Ausland, wo der eAT den inländischen jungen oder den ausländischen Polizei- und Grenzbeamten sehr viel geläufiger ist als das alte Klebeetikett.

Wie gesagt - der eAT bietet ein Plus an Komfort für alle Beteiligten. Nicht mehr, nicht weniger.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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blubb


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Antwort #6 - 28.07.2021 um 01:58:42
 
mako schrieb am 27.07.2021 um 11:12:00:
Die Notwendigkeit ist noch nicht klar.


Als Ergänzung, weil ich gerade beim Überfliegen einer bestimmten beruflichen Vorschrift zufällig darauf gestoßen bin:

Wesentliches Teilzitat aus §105b AufenthG:

"Aufenthaltstitel ...[Aufzählung, beinhaltet Deine unbefr. AE], ... sind ..., spätestens aber bis zum Ablauf des 31. August 2021 als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 auszustellen."
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Antwort #7 - 28.07.2021 um 07:57:51
 
Irre ich mich, oder beendet das lediglich die bis dahin zulässige Möglichkeit der Ausstellung neuer Dokumente in der Form des Klebeetiketts?

Soweit mir bekannt ist, bleiben früher ausgestellte Dokumente auch weiterhin gültig - selbstverständlich im Rahmen der dort eingetragenen, hier aber (NE) irrelevanten Gültigkeitdauer ...
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Antwort #8 - 28.07.2021 um 08:46:03
 
Petersburger schrieb am 28.07.2021 um 07:57:51:
Irre ich mich, oder beendet das lediglich die bis dahin zulässige Möglichkeit der Ausstellung neuer Dokumente in der Form des Klebeetiketts?

Eine solche Möglichkeit besteht gesetzlich jenseits der Ausnahmeregelung in § 78a Abs. 1 AufenthG nicht. Diese Möglichkeit haben sich einzelne Ausländerbehörden rechtswidrig selbst geschaffen.

Hätte der Gesetzgeber mit § 105 AufenthG das bezweckt, hätte er gleich die Ausnahmeregelung auch befristen müssen, was er aber nicht getan hat. § 105b S. 1 AufenthG ist soweit eindeutig und was damit gemeint ist, kann man der Begründung entnehmen (BT-Drucksache 17/3354, S. 19):

Mit Satz 1 wird vor diesem Hintergrund sichergestellt, dass
Aufenthaltstitel bei Neuausstellung nach dem neuen Format
des § 78 des Aufenthaltsgesetzes auszustellen sind und ma-
ximal noch zehn Jahre im bisherigen Format weiter genutzt
werden können. Hierdurch ist in Parallele zum Personalaus-
weisrecht gewährleistet, dass spätestens zehn Jahre nach In-
krafttreten dieses Gesetzes keine Aufenthaltstitel ohne elek-
tronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium im Verkehr
sind.


Ab dem 01.09.2021 sind Klebeetikett-Aufenthaltstitel, welche nicht explizit nach § 78a Abs. 1 AufenthG ausgestellt wurden daher auch nicht mehr verkehrsfähig.
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mako
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Antwort #9 - 29.07.2021 um 16:07:13
 
Danke Allerseits. Die Klarheit hilft, wirklich. BAMF und ABH können keine Klarheit schaffen.
1. Ich muss es haben.
2. Es ist nutzlos, außer an der Schengengrenze
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lottchen
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Antwort #10 - 29.07.2021 um 16:39:21
 
Wenn Du bei mir eine Wohnnung anmieten würdest kannst Du davon ausgehen, dass ich mir (da Du Nicht-Deutsch und Nicht-EU bist) den Aufenthaltstitel zeigen lasse. Schließlich will ich wissen, dass Du legal hier lebst bevor ich mit Dir einen Vertrag eingehe. Wenn ich Dir einen Job geben würde würde ich den Titel genauso sehen wollen, da ich mich nicht strafbar machen will indem ich einen Illegalen beschäftige. Oder ... Oder .....Es gibt sicher viele Situationen, in denen man als Ausländer ggf. nachweisen muss, dass man sich legal hier aufhält. Kann gut sein, dass das in Deinem Leben bisher nie der Fall war. Könnte sein, dass Du es auch in Zukunft nie nachweisen musst, kann genauso sein, dass es doch irgendwann mal nötig ist. 

Er vereinfacht auch oft das Leben. Da muss man seinen Paß nicht immer mitschleppen. Ich muss z.B. spende mehr oder weniger regelmäßig Plasma. Bei jeder Spende muss ich meinen Personalausweis vorzeigen. Ein Ausländer müsste dann immer seinen Paß mitschleppen/vorlegen. Fände ich mega-umständlich.   
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SimonB
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Antwort #11 - 29.07.2021 um 16:53:16
 
mako schrieb am 29.07.2021 um 16:07:13:
1. Ich muss es haben.
Dann wirst du solch einen ziemlich nutzlosen eAT beantragen und ausstellen lassen müssen. Ist nur eine Karte mehr.
Zusammen mit dem häufig gebrauchten und lange gültigen Reisepass ist die Nutzlosigkeit bald vergessen.

Ich bin Deutscher und benötige meinen Reisepass in D nie und meinen DPA fast nie.
= Ich muss beides haben. Zwinkernd
Den Pass an der Schengengrenze. Ich verlasse den Schengenraum sehr selten.

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lottchen
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Antwort #12 - 29.07.2021 um 16:56:09
 
SimonB schrieb am 29.07.2021 um 16:53:16:
Ich bin Deutscher und benötige meinen Reisepass in D nie und meinen DPA fast nie.
= Ich muss beides haben. Zwinkernd


Das ist falsch. Du musst nur eins von beiden haben. Ein Ausweis würde auch reichen (wenn Du außerhalb von Schengen reist dann eben der Paß).
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SimonB
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Antwort #13 - 29.07.2021 um 18:08:10
 
lottchen schrieb am 29.07.2021 um 16:56:09:
Das ist falsch.

SimonB schrieb am 29.07.2021 um 16:53:16:
Den Pass an der Schengengrenze. Ich verlasse den Schengenraum sehr selten.
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Antwort #14 - 03.08.2021 um 18:56:11
 
lottchen schrieb am 29.07.2021 um 16:56:09:
Das ist falsch. Du musst nur eins von beiden haben. Ein Ausweis würde auch reichen (wenn Du außerhalb von Schengen reist dann eben der Paß).


Und ich muss beide dabei haben.

Wenn mein Reisepass benötigt wird, um den ansonsten nutzlosen eAT zu validieren, warum wird er dann nicht im Pass abgestempelt?

Ich freue mich, dass die Einheimischen auch wie Kriminelle behandelt werden.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/personalausweis-115.html
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