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C-Schengenvisum für Verlobte aus Russland (Gelesen: 2.372 mal)
Lipton
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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26.07.2021 um 19:45:09
 
Hallo,
bin vor kurzem auf das Forum gestoßen und hoffe das mir vielleicht jemand ein paar gute Ratschläge geben kann. Ich entschuldige mich auch, auf Grund der Lage, das ich hier vielleicht in der falschen Rubrik gelandet bin.

Sachverhalt:
Ich (deutscher Staatsangehöriger) und meine Partnerin aus Sankt Petersburg sind verlobt und wir möchten in Deutschland leben.

Wir arbeiten gerade schon an allen Voraussetzungen für das D-Heiratsvisum. Anmeldung zur Eheschließung ist bereits beantragt (alle Dokumente liegen bereits mit allen nötigen Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen dem Standesamt vor) und die Dokumente liegen gerade beim Oberlandesgericht zur Prüfung zwecks der Familienstandeserklärung.
An den deutschen Sprachkentnissen arbeiten wir auch gerade aber die nächsten Prüfungstermine wären erst Ende August.

Wir befürchten, bis das alles mal durch ist, wird noch eine lange Zeit vergehen. Daher sind wir auf die Idee gekommen vielleicht einfach schon ein Kurzzeit-Besuchsvisum von 90 Tagen zu beantragen damit meine Partnerin schon zu mir kommen kann.
Aber alle Visa-Argenturen, die meine Partnerin in Sankt Petersburg angefragt hat, meinen das es zur Zeit so gut wie unmöglich wäre ein solches Visum zu erhalten und sie deshalb auch gar keine Anfragen dieser Art annehmen.
Das kann ich leider nicht so ganz verstehen, da ich so gut wie garnichts darüber finde warum es nicht möglich sein sollte ein Kurzzeit Besuchsvisum zu beantragen.

Meine Fragen wären:
1. Ist es ein Problem ein solches Visum zu bekommen?
2. Ist es gut in so einem Fall, beim Antrag darauf einzugehen, das es sich um eine kurzfristige Besuchsreise von unverheirateten Partnern handelt? Oder sollte man einfach das als Besuchsvisum behandeln?
3. Oder ist es einfach das einfachste alles durch zu stehen bis das D-Visum durch ist?

Wir wollen einfach nicht länger warten, da uns Corona schon so oft einen Strich durch die Rechnung gemacht hat und wir uns so lange nicht sehen konnten, dass wir jetzt einfach unsere Zeit jetzt zusammen verbringen möchten.

Vielen Dank schonmal für das Lesen und die Antworten.

Beste Grüße
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lottchen
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Antwort #1 - 26.07.2021 um 20:42:44
 
Bis Anfang Juli war Rußland Virusvariantengebiet. Jetzt ist es "nur noch" Hochinzidenzgebiet. Einreisen von Privatpersonen aus Rußland sind daher aber leider immer noch nicht möglich. Ist Deine Verlobte geimpft? Und wenn ja womit?

Vielleicht hilft das hier weiter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests...
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
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Antwort #2 - 26.07.2021 um 22:08:41
 
Bitte sei mir nicht böse, aber hast Du oder hat Deine Verlobte sich schon die Mühe gemacht auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung nachzusehen?

In beiden Sprachvarianten auf der Visa-Startseite gleich ganz oben das Thema "COVID-19" und nur wenige Zeilen darunter der Link zur entsprechenden Info.

Das Wort "Mühe" in der ersten Zeile ist nicht wörtlich gemeint.  Zwinkernd
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Antwort #3 - 27.07.2021 um 07:49:14
 
Ach so:
Lipton schrieb am 26.07.2021 um 19:45:09:
Aber alle Visa-Argenturen, die meine Partnerin in Sankt Petersburg angefragt hat

Diese Fragen sind ohnehin Unfug.

Auch für diejenigen, die außer dem Mitbringen der erforderlichen Originaldokumente nichts selbst tun können oder wollen, gibt es in Sankt Petersburg einen autorisierten Dienstleister, der auch Kopien macht, Anträge ausfüllt, Fotos ... unterschreiben muss man noch selbst.
Die Adresse findet man auch auf der Seite der AV.

Die "Visa-Agenturen" geben auch nur bei diesem Dienstleister die Anträge ab, nehmen aber deutlich mehr Geld für ihren Service.
Und sie geben ganz offenbar
Lipton schrieb am 26.07.2021 um 19:45:09:
meinen das es zur Zeit so gut wie unmöglich wäre ein solches Visum zu erhalten

nicht die kompetentesten Antworten.
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Antwort #4 - 27.07.2021 um 12:14:22
 
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Die haben mir auf jeden Fall schon sehr geholfen.
Es tut mir auch leid wenn es wirkt als ob wir uns nicht sehr erkundigt haben. Tatsächlich haben wir uns sehr viel eingelesen auf so vielen Seiten. Es fällt nur so schwer bei der Fülle an Informationen die richtigen Seiten und Infos zu finden. So schwer, das man vielleicht sogar die offensichtliche Lösung, einfach auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung zu schauen, übersieht.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Nach dem durchforsten der Seiten bin ich nun zu neuen Erkenntnissen gekommen:

Auf der Seite der deutschen Vertretung in Russland geht hervor, das vorübergehende Besuchsreisen nur im Ausnahmefall von unverheirateten Partnern möglich ist. Also sollte es ja grundsätzlich gehen.

Auf der Seite des BMI steht, das bei Ersteinreise (handelt sich leider bei meiner Partnerin um Ersteinreise), die Einreise nur als Ausnahme von den Einreisebeschränkungen möglich ist.
1. Wenn sie vollständig geimpft ist.
2. Oder die Einreise zwingend notwendig ist.

zu 1.: Sie ist vollständig geimpft mit Sputnik V, welches ja leider noch nicht anerkannt ist.
zu 2.: bei zwingende Notwendigkeit der Einreise wird aber leider kein Punkt aufgeführt zum Besuch von unverheitateten Partnern. Hier gibt es nur den Punkt Einreise zur Eheschließung (D-Visum) oder Einreise der Kernfamilie oder Verwandten 1. und 2. Grades bei Ausnahmen.

Also ist ein Besuch doch nicht möglich? Es ist leider sehr verwirrend an manchen Stellen was einfach der Situation geschuldet ist. Aber so wie ich es verstehe müssen wir einfach ausharren bis das D-Visum zum Zwecke der Eheschließung durch ist.

Wir hatten nur gehofft schon vorher unsere Zeit zusammen verbringen zu können.

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Antwort #5 - 27.07.2021 um 13:53:48
 
Frage mit konkreter Situationsschilderung per Mail an den Dienstleister, dann besteht die Chance auf eine konkrete, Eurer Situation entsprechende Antwort.
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Antwort #6 - 13.10.2021 um 08:39:04
 
Hallo miteinander,

ich wollte nur kurz einmal Rückmeldung für Interessierte geben wie der aktuelle Stand ist.

Wir sind nicht den Weg gegangen uns für das Besuchsvisum zu bewerben und haben uns einfach auf das D-Visum zum Zwecke der Eheschließung konzentriert ohne mithilfe von Argenturen. Alle Dokumente gesammelt, Antrag ausgefüllt, Termin bei der Botschaft gemacht und alles abgegeben.

Momentan scheint alles zu passen und wir warten nur noch auf die Zusage und hoffen das wir, wie geplant, im November heiraten können.

Ich wollte auch noch einmal Danke sagen für die hilfreichen Posts die mir zu diesem Zeitpunkt wirklich sehr geholfen haben  Zwinkernd

Beste Grüße

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