Vielen Dank schonmal für die Antworten. Die haben mir auf jeden Fall schon sehr geholfen.
Es tut mir auch leid wenn es wirkt als ob wir uns nicht sehr erkundigt haben. Tatsächlich haben wir uns sehr viel eingelesen auf so vielen Seiten. Es fällt nur so schwer bei der Fülle an Informationen die richtigen Seiten und Infos zu finden. So schwer, das man vielleicht sogar die offensichtliche Lösung, einfach auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung zu schauen, übersieht.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Nach dem durchforsten der Seiten bin ich nun zu
neuen Erkenntnissen gekommen:
Auf der Seite der
deutschen Vertretung in Russland geht hervor, das vorübergehende Besuchsreisen nur im Ausnahmefall von unverheirateten Partnern möglich ist. Also sollte es ja grundsätzlich gehen.
Auf der Seite des
BMI steht, das bei
Ersteinreise (handelt sich leider bei meiner Partnerin um Ersteinreise), die Einreise nur als Ausnahme von den Einreisebeschränkungen möglich ist.
1. Wenn sie vollständig geimpft ist.
2. Oder die Einreise zwingend notwendig ist.
zu 1.: Sie ist vollständig geimpft mit Sputnik V, welches ja leider noch nicht anerkannt ist.
zu 2.: bei
zwingende Notwendigkeit der Einreise wird aber leider kein Punkt aufgeführt zum Besuch von unverheitateten Partnern. Hier gibt es nur den Punkt Einreise zur Eheschließung (D-Visum) oder Einreise der Kernfamilie oder Verwandten 1. und 2. Grades bei Ausnahmen.
Also ist ein Besuch doch nicht möglich? Es ist leider sehr verwirrend an manchen Stellen was einfach der Situation geschuldet ist. Aber so wie ich es verstehe müssen wir einfach ausharren bis das D-Visum zum Zwecke der Eheschließung durch ist.
Wir hatten nur gehofft schon vorher unsere Zeit zusammen verbringen zu können.