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Einbürgerung mit Daueraufenthalt EU aus dem Ausland (Gelesen: 1.133 mal)
KarimMannheim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Daueraufenthalt EU aus dem Ausland
19.07.2021 um 19:02:49
 
Hallo,

Ich würde gerne die Deutsche Staatbürgerschaft beantragen.

Muss ich 8 Jahre am Stück in Deutschland gelebt haben?
Ich bin in Deutschland geboren und teilweise aufgewachsen.

Ich bin mit 21 abgeschoben worden und war 7 Jahre in Tunesien.
Ich bin seit 20 Jahren Straffrei.
Ich habe die letzten 9 Jahre in Österreich gelebt und verfüge über Daueraufenthalt EU.
Ich bin seit 4 Monaten in Deutschland und habe hier eine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung bekommen weil mich meine Firma von Österreich nach Deutschland versetzt hat.
Ich habe die Tunesische Staatsbürgerschaft.
Meine Familie lebt in Deutschland.
Meine Tochter in Österreich.

Wird die Zeit die ich in Österreich zu der Zeit die ich in Deutschland gelebt habe dazugerechnet und ich könnte die Staatsbürgerschaft hier beantragen?

Ich danke im Voraus.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.07.2021 um 19:56:49
 
Ja, Du musst zuerst 8 Jahre in Deutschland leben, das kann unter Umständen auf 7 Jahre verkürzt werden.

Weitere Verkürzungen sind nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein früherer Aufenthalt wird nicht angerechnet, wenn er mit einer Abschiebung endete.

Eine Aufenthaltsgenehmigung (unbefristet) gibt es in Deutschland seit 2004 nicht mehr, die kannst Du nicht haben. Ich nehme an, Du hast eine Aufenthaltserlaubnis. Damit fangen jetzt die acht Jahre an zu laufen.
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KarimMannheim
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Hannover, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesisch
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Antwort #2 - 19.07.2021 um 21:13:10
 
Danke für die Antwort.
Sorry, ja es ist eine Aufenthaltserlaubnis (befristet)

Also es werden auch die Jahre in einem anderen EU Staat nicht angerechnet?
Ich bin mittlerweile ein leitender Angestellter in einem internationalen Unternehmen, gibt es eine Verkürzung für Fachkräfte?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.07.2021 um 22:55:49
 
KarimMannheim schrieb am 19.07.2021 um 21:13:10:
Also es werden auch die Jahre in einem anderen EU Staat nicht angerechnet?


Hallo,

nein, wie reinhard schon schrieb, sie werden nicht angerechnet. Es zählt, von ganz speziellen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich der durchgängige Aufenthalt in Deutschland.

Zitat:
Ich bin mittlerweile ein leitender Angestellter in einem internationalen Unternehmen, gibt es eine Verkürzung für Fachkräfte?


Nein, die Möglichkeiten einer Verkürzung auf 7 bzw. 6 Jahre sind im §10 Abs.3 StAG aufgeführt. Eine Tätigkeit als Fachkraft allein zählt nicht dazu.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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