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Freizügigkeit EU (Gelesen: 1.814 mal)
Themen Beschreibung: Leistungen nach SGB II für rumänischen EU-Bürger
SimonB
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14.07.2021 um 15:48:15
 
Sachverhalt:
Rumänischer EU-Bürger, seit 2018 als Arbeitnehmer in D.
Verliert Mitte 2020 seinen Job, erhält 1 Jahr ALG.
Hat nun ab 07/2021 einen neuen Arbeitsvertrag/TZ-Vertrag
Beantragt ergänzende Leistungen nach SGB II beim Jobcenter.

Als Aufforderung zur Mitwirkung soll er nun dem JC seine aktuelle Freizügigkeits-Bescheinigung vorlegen.

So etwas hatte er noch nicht. Nie hat eine Behörde danach gefragt.
Ich lese im Netz, dass solche Bescheinigungen in 2013 ersatzlos abgeschafft wurden.

Der Pass des Rumänen ist noch mehrere Jahre gültig.

Was könnte sonst damit gemeint sein?

Danke für Infos
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lottchen
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Antwort #1 - 14.07.2021 um 16:11:43
 
SimonB schrieb am 14.07.2021 um 15:48:15:
Ich lese im Netz, dass solche Bescheinigungen in 2013 ersatzlos abgeschafft wurden.


Das könnte man dem JC ja einfach mitteilen. Sollten die eigentlich wissen, aber man kann ja mal nachhelfen.

Man könnte stattdessen eine Meldebescheinigung einreichen aus der ersichtlich ist, dass der EU-Bürger seit 2018 in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat. Vielleicht hilft das ja weiter. Da der EU-Bürger einen Arbeitsvertrag vorlegen kann (aber nicht über 10 Stunden im Monat oder so?) ist doch klar, dass er Arbeitnehmer ist. Und das ist Grundvoraussetzung.

Er hat nicht zufällig auch Frau und / oder Kind? Es geht um ihn allein?

Vielleicht hilft das ja weiter:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjti_aE3...
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SimonB
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Antwort #2 - 14.07.2021 um 17:07:05
 
lottchen schrieb am 14.07.2021 um 16:11:43:
Man könnte stattdessen eine Meldebescheinigung einreichen
Liegt bereits alles im JC vor, ebenso wie der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag und auch der Nachweis der vorherigen Beschäftigung und des ALG. Der neue Arb.-Vertrag ist ein ordentlicher, mit sehr viel mehr als 10Std/Monat.
Aber eben Teilzeit (25Wochenstunden), nicht Vollzeit.
Nein, Frau und Kind gibt es dazu nicht. Er ist alleinstehend, wohnt jetzt nach Umzug preiswert in einer WG. Konnte sich die andere Miete nicht mehr leisten.

Danke für den Link. Er ist ganz eindeutig Arbeitnehmer. Er ist auch längst freizügigkeitsberechtigt. Vorher hat er in Vollzeit gearbeitet und war nur arbeitslos wegen der Pandemie.

Ich hätte nicht gedacht, wie weit hinterm Mond das JC wohnt... Ärgerlich
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lottchen
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Antwort #3 - 14.07.2021 um 17:23:26
 
Vielleicht wohnt nur der eine Bearbeiter vom JC dort...Einfach höflich schriftlich darauf hinweisen, dass es so eine Bescheinigung seit 2013 nicht mehr gibt, er von Gesetz wegen freizügigkeitsberechtigt ist und eindeutig Arbeitnehmer und nachfragen, womit man sonst behilflich sein kann.
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juanito
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Antwort #4 - 14.07.2021 um 19:53:42
 
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Eine Spanierin hat beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt. Im Antragsformular wurde die Freizügigkeitsbescheinigung gefordert. Ich habe darauf hingewiesen, dass es diese nicht mehr gibt. Das Jugendamt hat behördenintern bei der ABH angefragt. Diese hat die Spanierin nach Arbeitsvertrag u.a. gefragt, den sie ja auch hatte.

Die Spanierin hat dann auch noch beim JC aufstockendes ALG2 beantragt und bekommen. Da kam aber keine Frage wegen der Freizügigkeit(sbescheinigung).
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SimonB
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Antwort #5 - 15.07.2021 um 12:14:56
 
OK. Danke.
Ich werde dem Rumänen eine Antwort für das JC empfehlen.
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