Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 1.325 mal)
odot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
14.07.2021 um 11:40:00
 
Hallo Leute,

weil mein Vater eine andere Staatsangehörigkeit hat die anders ist als die meine, möchte der Sachbearbeiter eine Bestätigung, dass ich diese Staatsangehörigkeit nicht auch habe (bosnisch).

Ist das eine normale Anfrage? Ich frage deshalb weil es Schwierigkeiten gibt, diese Bestätigung zu besorgen. Das Bosnische Konsulat schickt mich zum Bürgeramt im Ort wo mein Vater geboren wurde und dort wissen die nicht was sie damit machen sollen. Ahhh
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Antwort #1 - 14.07.2021 um 14:04:56
 
Die Forderung ist an sich in Ordnung, da jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit haben könntest.

Da sich die Staatsangehörigkeitsgesetze der Nachfolgestaaten Jugoslawiens im Wesentlichen ähneln gilt, dass bei einer gemischt-nationalen Geburt die Staatsangehörigkeit nur dann automatisch erworben wird, falls die Geburt auf dem Territorium des jeweiligen Staates erfolgte oder beide Elternteile die jeweilige Staatsangehörigkeit innehatten oder das Kind ansonsten staatenlos wäre.

So auch Art. 6 des BiH-StAng. Wurdest du z.B. in Deutschland als Kind einer Serbin und eines Bosniers geboren, hättest du die bosnische StAng nur dann, wenn deine Mutter zusätzlich die bosnische Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Ansonsten müsstest du bis zum vollendeten 23. Lebensjahr eine Registrierung beantragt haben.

Liegt keine der Voraussetzungen bei dir vor, hast du die StAng auch nicht erworben. Wie du eventuell einen Nachweis über die Nicht-Registrierung erhalten kannst, erfährst du bei den bosnischen Behörden. Andere Nachfolgestaaten stellen so eine Bescheinigung definitiv aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Antwort #2 - 14.07.2021 um 14:12:41
 
... erledigt, gelöscht
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Antwort #3 - 15.07.2021 um 11:13:43
 
Um die Aussagen meines vorherigen Posts zu ergänzen:

Gültigkeit entfalten sie nur insoweit die Geburt nach Inkrafttreten der Verfassung Bosnien-Herzegowinas stattfand und unter das Staatsagenhörigkeitsgesetz von 1997 fällt.

Sollte sich in deinem Fall etwas anderes ergeben, etwa aufgrund der Überleitung der jugoslawischen Staatsangehörigkeit oder einer etwaiger Spezialregelung aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1992, wäre das zu prüfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
odot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bestätigung für nicht-bestehende Staatsangehörigkeit?
Antwort #4 - 15.07.2021 um 22:38:02
 
Danke für die Info!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema