Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin (Gelesen: 783 mal)
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin
09.07.2021 um 15:19:39
 
Hallo liebes Forum,
Ich habe folgende Frage, die momentan nicht dringlich ist sondern eher nur aus Interesse von mir gestellt wird.
Meine albanische Ehefrau und ich sind seit Dezember 2019 verheiratet, sie hat die Aufenthaltserlaubnis Anfang Februar 2020 bekommen und gilt bis Anfang Februar 2023.
Ich habe gelesen, dass bei Eheleute deutscher Partner nach bereits 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert werden können, wenn die Ehe davon seit 2 Jahren besteht. Eine der Voraussetzungen ist auch, daß eben eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorliegen muss. Bei einer Aufenthaltserlaubnis die befristet ist muss ein langandauernder Grund vorliegen (wie eben einer Ehe).
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Frau war, bevor sie mich geheiratet hat als Au-Pair mit entsprechendem befristeter AE hier. Würde diese Zeit in diese 3 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt reinzählen oder wird aufgrund des von Anfang an klaren Endes des Au-Pair dieses nicht mit in die 3 Jahre einbezogen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Viele grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung der Nicht-Deutschen Ehepartnerin
Antwort #1 - 10.07.2021 um 11:55:33
 
Es gibt diesbezüglich keine Einschränkung. Der Aufenthalt muss rechtmäßig sein, und das ist er.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema