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Family Reunion Visa für Indische Ehegattin (Gelesen: 1.657 mal)
Mentaldevil
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: German
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05.07.2021 um 13:19:14
 
Wir sind erst seit kurzem verheiratet und machen uns Sorgen um die Family Reunion Visa. Wir haben uns erstmal eingelesen vor der Beantragung und haben herausgefunden das all ihre Dokumente durch einen sog. "Vertrauensanwalt" bzw. Angehörigem vom Konsulat verifiziert werden müssen.

Dieser Anwalt könnte dann auch in Kontakt mit ihrer Familie treten oder sie direkt in ihrer Wohnung besuchen (sie lebt noch mit ihren Eltern). Und ein Letter Of No Objection brauchen wir wahrscheinlich auch von ihren Eltern da wir erst kürzlich geheiratet haben.

Das Problem ist das ihre Familie nichts von unserer Beziehung oder Heirat weiß. Wir haben alles geheim gehalten. Ihre Familie ist rassistisch und würde es niemals zulassen das sie einen Weißen heiratet. Wenn sie das herausfinden wird ihr Leben zur Hölle und sie würden alles versuchen damit meine Frau kein Visum bekommt.
Wir dachten nicht das die Familie in dem Visa Prozess so involviert ist. Unser Plan war das meine Frau den Kontakt zu ihrer Familie komplett abschneidet wenn sie erstmal in Deutschland ist, aber jetzt wissen wir nicht ob sie überhaupt eine Visa bekommen wird. Wir sind uns sicher, das ihre Eltern alle möglichen Lügen erzählen würden wenn der Abgesandte vom Konsulat vorbeischaut.

Gibt es da irgendeinen Weg drumherum? Wir wollen nicht das ihre Familie involviert ist oder auch nur irgendeine Ahnung hat was da abläuft.

Danke!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.07.2021 um 13:39:30
 
Das kommt auf ihre Voraussetzungen an. Könnte sie, will sie ein Visum für ein Studium oder einen Arbeitsplatz beantragen? Dann müsste man später in Deutschland gucken, wie man zusammenzieht.

Es gibt in Deutschland ein paar Möglichkeiten, ohne Bekanntgabe der Heirat zuzuziehen, wenn die Frau die Voraussetzungen (Abitur / Zugang zu Uni oder Ausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt) erfüllt.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.07.2021 um 13:52:02
 
Und in diesen Papieren / Anträgen für ein anderes Visum muss sie nicht ihren Familienstand angeben? Wenn sie so behütet wird wie geschrieben würden die Eltern doch jedes Blatt Papier sehen, was sie einreicht. Falls sie überhaupt erlauben, dass sie irgendein Visum für D beantragt...

Sorry, aber bei der geschilderten Konstellation sehe ich ein wenig schwarz. Da hätte man VOR der Hochzeit mal überlegen müssen was die beste Variante ist um zum gewünschten Ergebnis (zusammen leben in D) zu kommen. Ich sehe nur die Möglichkeit mit der Botschaft zu reden, ob die auf eine UP verzichten können. Aber vermutlich wird da niemand im Vorfeld (ohne je die Unterlagen gesehen zu haben) ein Versprechen darauf abgeben.

Und mal eine Nebenfrage: Du bist Dir sicher rechtsgültig verheiratet zu sein? Ihr habt alle Regeln eingehalten, Du warst lange genug vor der Heirat im Lande, ihr habt nach dem richtigen Act geheiratet, die nötigen Zeugen waren dabei usw., usw.? Wir hatten hier im Forum schon Konstellationen, wo die Person in Indien als verheiratet galt, die in Deutschland aber nicht. Ich will da Dir keine Angst machen, nur mal anregen zu prüfen, ob hier alles korrekt ablief. Hast Du die Eheurkunde bereits in D auf dem Standesamt eingereicht (Nachbeurkundung beantragt)?    
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Mentaldevil
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: German
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Antwort #3 - 05.07.2021 um 14:37:51
 
Danke für eure Antworten.

Sie hat einen Bachelor in Softwareengineering und macht gerade ihren Master.

Studenten oder Arbeitsvisum könnte gehen aber ist momentan keine Option weil sie ihren Master online macht, eine Visa würden wir da nicht bekommen.

Prinzipiell ist es kein Problem für sie ein Visum für Deutschland zu beantragen. Selbst wenn die Familie ihr das Leben dann zur Hölle macht würde sie das durchstehen. Es wird nur schwierig wenn die Familie/Eltern im Visa-Prozess mit drin stecken und diesen beeinflussen können indem sie Z.B. Abgesandte vom Konsulat belügen, sich verweigern Papiere auszustellen die wir eventuell benötigen etc. Es würde die Situation stark verkomplizieren.

Ja wir sind rechtsgültig verheiratet. Wir haben in den Seychellen geheiratet und hatten keine Probleme.

Die Eheurkunde habe ich noch nicht eingereicht. Wir sind im Moment ein wenig ängstlich mit weiteren Schritten. Wir warten gerade noch ab und wollen die Situation erstmal besser ausloten.


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2021 um 15:36:18
 
Sie kann auch versuchen, den Bachelor-Abschluss anerkennen zu lassen. Beratung:
www.anerkennung-in-deutschland.de

Sie sollte auf jeden Fall schon fleißig Deutsch lernen.

Ich nehme an, wenn es eine Überprüfung wegen des beantragten Arbeitsvisums gäbe, wäre ihre Familie vielleicht friedlicher. Deshalb hatte ich das als Vorschlag reingegeben, sie kann ja mit überlegen.

Andere Möglichkeiten sind Au-Pair oder Bundesfreiwilligendienst.
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Mentaldevil
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.07.2021 um 22:18:09
 
Sie ist fleißig am Deutsch lernen und kriegt bald ihr Zertifikat für A1.

Wir haben uns entschlossen es weiter zu versuchen mit Family Reunion. Ja Arbeitsvisum wäre eine Möglichkeit, aber wir sind nicht ganz zufrieden damit. Vielleicht versuchen wir das wenn die Family Reunion Visa nicht funktioniert.

Vielleicht lässt die Botschaft in Indien ja Gnade walten und geht etwas delikater an die Sache heran wenn wir das mit ihrer Familie erwähnen. Möglicherweise haben wir Glück und der Vertrauensanwalt wird sich nicht direkt mit ihrer Familie involvieren.

Danke erstmal für die Ratschläge! Ich lasse euch wissen wie es weiter läuft.
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