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Deutsche Staatsangehörigkeit (Gelesen: 4.318 mal)
Themen Beschreibung: Deutsche Staatsangehörigkeit
Lino96
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i4a rocks!


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02.07.2021 um 12:47:22
 
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage, und zwar habe ich im März 2021 ein Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt, und mir wurde damals gesagt das ich ungefähr im ende August/ Anfang September weitere Info’s kriege. Kann das noch länger dauern?
Meine Ehefrau will sich von mir scheiden lassen, und möchte das ich von zuhause ausziehe, ich besitze die Niderlassungserlabniss seit November 2020. Wirkt das was an den Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit falls ich ausziehe? Ich lebe seit 4 Jahren in Deutschland.

Vielen Dank.
Grüße Lino.
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reinhard
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Antwort #1 - 02.07.2021 um 13:17:24
 
Um eingebürgert zu werden, musst Du acht Jahre hier leben.

Eine Verkürzung wäre möglich, wenn Du mit einer Deutschen verheiratet bist und ihr zusammen lebt. Trennt Ihr Euch, fällt die Verkürzung weg, und Du musst
1) entweder die acht Jahre einhalten,
2) oder einen anderen Grund für eine Verkürzung nennen.
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Lino96
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Antwort #2 - 03.07.2021 um 16:11:37
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Momentan wohnen wir noch zusammen, aber falls ich demnächst ausziehe, verfällt mein Antrag für Deutsche Staatsangehörigkeit? Mir wurde gesagt im September ca. kann ich damit rechnen das ich wan meine Kommune weitere Infos kriege, Antrag wurde schon im März gestellt.
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reinhard
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Antwort #3 - 03.07.2021 um 17:09:54
 
Nein, der Antrag verfällt nicht.

Du teilst die Veränderung der Behörde mit, dazu bist zu verpflichtet.

Danach wird der Antrag entweder abgelehnt, das kostet einiges Geld (zwei Drittel der Einbürgerungskosten).

Oder Du stimmst zu, dass der Antrag ohne Entscheidung dort bleibt, bis er positiv entschieden werden kann. Am einfachsten ist es, wenn Du Dich von der Einbürgerungsbehörde beraten lässt, die kennen ja die genauen Umstände.
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Lino96
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Antwort #4 - 11.07.2021 um 15:13:49
 
reinhard schrieb am 03.07.2021 um 17:09:54:
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit
Antwort #3 - 03.07.2021 um 17:09:54   Nein, der Antrag verfällt nicht.


Hallo Reinhard,

Vielen dank für deine hilfe, ich wollte nun fragen wie das aussieht für mich. Ich wohne jetzt in der Wohnung und bleibe hier weiterhin angemeldet, jetzt ist es so das meine Ehefrau ausziehen will näher zu ihre Arbeit und eine zweite Wohnung haben will, sodas sie ab und zu mal hier wieder zurückkommt. Ob sie jetzt in Zwei Wohnungen angemeldet ist oder eine weiss ich nicht wie das abläuft. Schädigt das den Antrag auf meine die Einbürgerung?

Vielen Dank

Ich wünsche allen ein schönen restsonntag
Mfg lino
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reinhard
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Antwort #5 - 11.07.2021 um 17:21:21
 
Du musst acht Jahre in Deutschland leben.

Eine kürzere Zeit gilt, wenn Ihr als Ehepaar zusammen lebt, nicht getrennt seid und auch in Zukunft zusammen leben wollt. Wenn sich etwas ändert, musst Du selbst der Einbürgerungsbehörde Bescheid sagen.
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Lino96
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Antwort #6 - 11.07.2021 um 22:31:14
 
Ja aber wen meine Frau die neue Wohnung als ihr zweitwohnsitz anmeldet, und weiterhin mit Hauptwohnsitz bei mir ist. Wird sich das auswirken auf meine Einbürgerung?
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reinhard
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Antwort #7 - 11.07.2021 um 23:13:48
 
Es geht darum, ob Ihr als Ehepaar zusammen seid und zusammen leben wollt. Es geht nicht um Tricks bei einer Anmeldung oder Abmeldung.
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Lino96
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Antwort #8 - 12.07.2021 um 09:26:48
 
Hier will keiner rumtricksen, sonst werden wir beide strafbar. Wir lieben uns ja, nur fällt es ihr leichter eine Zweite Wohnung zu mieten da ihre Arbeit dann näher wäre. Und wir würden uns am unserem freien Tagen wieder sehen.
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Antwort #9 - 12.07.2021 um 09:59:36
 
Lino96 schrieb am 02.07.2021 um 12:47:22:
Meine Ehefrau will sich von mir scheiden lassen, und möchte das ich von zuhause ausziehe


Lino96 schrieb am 12.07.2021 um 09:26:48:
Wir lieben uns ja, nur fällt es ihr leichter eine Zweite Wohnung zu mieten da ihre Arbeit dann näher wäre. Und wir würden uns am unserem freien Tagen wieder sehen.


Ja, was denn nun?
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Antwort #10 - 12.07.2021 um 10:03:07
 
Es ist nicht verboten einen Erstwohnsitz und einen Zweitwohnsitz zu haben. Du musst einfach wenn nachgefragt wird die Notwendigkeit der zwei Wohnsitze begründen können. Und Du musst begründen / nachweisen können, dass ihr trotzdem eure Ehe lebt und weiterhin zusammen seid. Also Fotos von gemeinsamen Ausflügen, Urlauben, Feiern wären vielleicht hilfreich, regelmäßige Telefonate (Einzelverbindungsnachweis), Nachbarn die bestätigen können, dass sie euch regelmäßig zusammen sehen usw., usw. Nur für den Fall dass die Behörden bezweifeln sollten, dass ihr noch zusammen seid.

Nach Deiner Schilderung könnte man allerdings schon vermuten, dass Du tricksen willst.
Lino96 schrieb am 02.07.2021 um 12:47:22:
Meine Ehefrau will sich von mir scheiden lassen, und möchte das ich von zuhause ausziehe,


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Lino96
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Antwort #11 - 12.07.2021 um 14:19:44
 
Haben uns versöhnt!!
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Antwort #12 - 12.07.2021 um 14:32:55
 
Lino96 schrieb am 12.07.2021 um 14:19:44:
Haben uns versöhnt!!
Wenn die Einbürgerungsbehörde über die Trennung/Scheidung nichts weiß, und ihr euch nicht trennt, musst du nichts tun.
Es kann trotzdem noch länger dauern als die 6 Monate.
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Lino96
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Antwort #13 - 26.08.2021 um 19:25:33
 
Hallo eine frage,

Und zwar wohne ich und meine Frau in der gleiche Wohnung und es ist keine Antwort seit ende Februar 2021 gekommen, seitdem ich den Antrag auf Einbürgerung gestellt hab.

Ich habe ein neuen Jobangebot in der Schweiz bekommen. Gefährdet das die Einbürgerung??

Vielen dank
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lottchen
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Antwort #14 - 26.08.2021 um 19:40:55
 
Lino96 schrieb am 26.08.2021 um 19:25:33:
Ich habe ein neuen Jobangebot in der Schweiz bekommen. Gefährdet das die Einbürgerung??


Das Jobangebot - nein.
Ein Wegzug in die Schweiz - ja.
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