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Arbeiten mit Niederlassungserlabnis (Gelesen: 764 mal)
Themen Beschreibung: Arbeiten mit Niederlassungserlabnis
Lino96
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Beiträge: 48

Ludwigsburg, Baden-Württemberg, Germany
Ludwigsburg
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeiten mit Niederlassungserlabnis
27.06.2021 um 21:24:37
 
Hallo guten Abend,

Ich wollte fragen ob jemand weiss ob man mit eine Deutsxhe Niederlassungserlaubniss in der Schweiz arbeiten darf. In wohne in der nähe von der grenze zu Schweiz und würde dort gerne arbeiten wollen!!

Vielen dank

Mfg lino
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.06.2021 um 23:19:51
 
Ein deutscher Aufenthaltstitel berechtigt in anderen Schengen-Staaten nur zu Aufenthalten wie mit einem beliebigen Schengen-Visum.

Damit ist eine erlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit in einem anderen Schengen-Staat nicht möglich und die Antwort auf Deine pauschal formulierte Frage muss lauten: Nein, darfst Du nicht.

Besonderheiten für bestimmte Tätigkeiten wie auch für Grenzgänger erfährst Du von Schweizer Behörden oder auch einem analogen (zu info4alien) Forum für Schweizer Recht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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