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Berufswechsel für Ausländer mit Arbeitserlaubnis möglich? (Gelesen: 1.864 mal)
zachy
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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24.06.2021 um 21:41:13
 
Hallo ins Forum,

ich bin selbst Deutscher und frage für einen Ausländer mit Arbeitserlaubnis, der sich gerade in einer schwierigen Situation befindet:

Die besagte Person ist vor knapp 10 Jahren nach Deutschland gekommen, hat hier erfolgreich ein Masterstudium abgeschlossen und auch eine Anstellung gefunden - soweit so gut eigentlich.

Leider stellt er aber nun immer mehr fest, dass ihm der Beruf nicht liegt und er dort nicht Fuß fassen kann. Bitte fragt nicht weiter nach warum oder weshalb, ich kann es nur so schildern wie ich es von ihm gehört habe.

Für mich als Deutscher wäre die Situation wahrscheinlich relativ leicht zu lösen: Ich könnte einen neuen Beruf erlernen oder versuchen ein anderes Berufsfeld zu finden, für das ich mit meinem Studium qualifiziert bin.

Für ihn als Nicht-EU-Ausländer sieht es dagegen anders aus (zumindest schildert er es mir so): Die Ausländerbehörde würde nur erlauben, dass er genau in dem Beruf arbeitet, den er gelernt hat. Etwas anderes dürfe er nicht machen. Auch ein anderes Studium oder eine Ausbildung dürfe er jetzt nicht mehr anfangen.

Ich würde ihm gerne helfen, weiß aber nicht wie, da ich mich mit der Ausländerthematik überhaupt nicht auskenne. Ich hoffe, jemand von euch hat einen Tipp für mich oder kennt eine Stelle, an die er sich wenden kann.

Danke und viele Grüße
zachy
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berufswechsel für Ausländer mit Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #1 - 24.06.2021 um 22:15:48
 
Hat er eine Niederlassungserlaubnis?
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berufswechsel für Ausländer mit Arbeitserlaubnis möglich?
Antwort #2 - 24.06.2021 um 22:42:41
 
Wenn nein was für eine AE hat er, nach welchem Paragrafen? Oder hat er eine Blue Card?
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zachy
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.06.2021 um 07:52:23
 
Hallo engelchen+ und lottchen,

danke für eure Antworten.

Das muss ich mal erfragen. Ich melde mich, sobald ich die Infos habe.

Grüße
zachy
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zachy
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 26.06.2021 um 13:35:11
 
Er hat eine Arbeitserlaubnis nach § 18B. Eine Blue Card hat er aber nicht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.06.2021 um 14:22:24
 
In so einem Fall wäre es am einfachsten, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen sobald oder sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind (§§ 18b Abs. 1 und 9 Abs. 1 AufenthG lesen). Mit der dann erteilten Niederlassungserlaubnis entfallen alle Beschränkungen und er kann sich beruflich neu orientieren.
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zachy
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 28.06.2021 um 19:03:30
 
Ok, vielen Dank für die Antwort!  Smiley
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