Hallo zusammen,
ich würde mich freuen über meinen Fall etwas Hilfestellung und Ratschläge zu erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor einem Jahr eine Frau „F“ aus Kenia kennengelernt.
Sie hatte Anfang 2019 einen deutschen „D“ in Kenia geheiratet und mit ihm ein gemeinsames Kind „K“, geboren Mitte 2019.
Ein damals angestrebtes
FZF Visum ist gescheitert, da sich beide nach der Geburt verstritten haben und „D“ die Einwilligung des Zusammenlebens zurückgezogen hat. Sie hat seitdem keinen Kontakt mehr zu „D“.
Nach dem persönlichen Kennenlernen im März 2021 hat „F“ ein Besuchsvisum zu mir beantragt, welches aber wegen „fehlendem Rückreisewillen“ (u.A. kein Geld, keine Familie, kein guter Job, falsche Angaben im Formular zum Familienstand und Job) abgelehnt wurde.
Inzwischen hat „K“ einen deutschen Pass bei der Botschaft beantragt und „F“ hat ein
FZF Visum zum dann deutschen Kind beantragt. Diese Vorgänge laufen seit April.
Die von mir formulierte
Remonstration wurde jedoch abgewiesen (vermutlich falsch argumentiert), fehlerhafte Angaben wurden von mir zwar korrigiert, das fehlende Einkommen etc. konnte natürlich nicht ausgeräumt werden.
Deshalb frage ich Euch:
a) Macht es Sinn nochmals ein neues Besuchsvisum zu beantragen? Das Pass-Verfahren und das
FZF Visumverfahren läuft ja und hierdurch ein Rückreisewille dokumentiert wird?
Auf Anfrage bei der Botschaft wurde mir jedoch mitgeteilt, dass keine positive Entscheidung erfolgen kann. Warum?
b) Welche Möglichkeiten hat „F“ noch? Klagefrist läuft demnächst ab.
c) Inwiefern kann der Pass für „K“ auch ohne Mitwirkung von „D“ ausgestellt werden? Beglaubigte Hochzeitsurkunde, Geburtsurkunde und Vaterschaftstest liegen vor.
d) Kennt jemand die Möglichkeiten einer Scheidung in Kenia ohne Mitwirkung von „D“?
Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen und Eure Gedanken.