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Besuchsvisum Kenia/Remonstration (Gelesen: 6.607 mal)
Steve7
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Antwort #15 - 10.08.2021 um 19:13:16
 
deerhunter schrieb am 06.08.2021 um 13:54:50:
Dann stimmt irgend etwas nicht....damit dürfte dann auch nicht sicher sein, ob das Kind deutsch ist!

Das versuche ich gerade herauszufinden.
Lt. den Konsular ist die blaue internationale Heiratsurkunde (Certified Copy of Certificate of Marriage) nicht, gültig "weil die übliche Unterschrift nicht passt und nicht vom Registrar ausgestellt wurde".
Allerdings frage ich mich warum. Dieses Dokument wurde übersetzt und vom Außenministerium beglaubigt und extra vermerkt, dass es "mit dem Stempel des obersten Standesbeamten von Kenia versehen ist."

Heißt das, weil die Erwähnung der Unterschrift ausgelassen wurde, dass die Unterschrift fehlt oder nicht echt ist?

Der Konsular möchte jetzt ein neue "blaue Heiratsurkunde", die er dann wieder prüfen lässt. Warum?

Dann hatte die damalige Prüfung vom Außenministerium, welche ja auch von der Botschaft veranlasst wurde, keinen Zweck?

Verwirrt...
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Antwort #16 - 10.08.2021 um 20:20:28
 
Hallo,

Du verstehst da etwas möglicherweise nicht.

Die kenianischen Stempel (Beglaubigung, Überbeglaubigung des Außenministeriums) hat keine Relevanz für die deutsche Botschaft, da in Kenia das Urkundswesen unsicher ist (soll heißen, den Stempeln und Urkunden wird nicht vertraut).
Aus diesem Grund prüft die deutsche Botschaft mittels Vertrauensanwalt kenianische Stempel und Urkunden selbst.

Bei einer solchen Prüfung der Geburtsurkunde wurde in Eurem Fall festgestellt, dass die Unterschrift des ausstellenden Beamten wohl nicht befugt war.
Völlig unabhängig davon, wieviele Stempel des ebenfalls nicht vertrauenswürdigen Außenministeriums darauf prangen.

Es wird Euch wohl nichts anderes übrigbleiben, als direkt im kenianischen Amt dort das Problem darzustellen und eine vom regulären Registrar unterzeichnete und gestempelte Geburtsurkunde neu ausstellen zu lassen.

Gruß
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Steve7
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Antwort #17 - 10.08.2021 um 22:06:30
 
T.P.2013 schrieb am 10.08.2021 um 20:20:28:
Völlig unabhängig davon, wieviele Stempel des ebenfalls nicht vertrauenswürdigen Außenministeriums darauf prangen.

ah ok, vielen Dank - das wusste ich nicht, ich dachte dass sei schon die notwendige Beglaubigung gewesen. Nun denn - dann nochmals von vorne  Traurig
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Antwort #18 - 11.08.2021 um 15:42:59
 
Hier ist als Erklärung der Link zur UP:

https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung/1510466

und das Merkblatt selbst:
Merkblatt

Gruß
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Antwort #19 - 15.12.2021 um 11:15:12
 
Vielen Dank für die vielen Hinweise, ohne diese ich den Vorgang nicht so einfach bearbeiten konnte.

Als Feedback möchte ich mitteilen, dass meine Bekannte mit Ihrem FZF-Visum einreisen konnte und auch eine AE erhalten hat.  Durchgedreht

Weiterhin ist Ihr bei der Ausreise aus Kenia aufgefallen, dass im Dezember 2021 nur Reisende mit eAT ODER FZF-Visum einsteigen durften. ALLE Reisenden mit (gültigem) Schengen-Visa durften gar nicht erst ins Flugzeug einsteigen.

Besonders beim Zoll in Frankfurt wurde das Visum und die Regeln aus https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_0 genauestens überprüft und es wurden mehrere Reisenden zurückgewiesen, die wieder zurückfliegen mussten, weil sie mit dem falschen Visum (Schengen) oder fehlender Impfung / fehlender Notwendigkeit https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronaviru... einreisen wollten.

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