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Besuchsvisum Kenia/Remonstration (Gelesen: 6.552 mal)
Steve7
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24.06.2021 um 18:42:38
 
Hallo zusammen,

ich würde mich freuen über meinen Fall etwas Hilfestellung und Ratschläge zu erhalten.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor einem Jahr eine Frau „F“ aus Kenia kennengelernt.
Sie hatte Anfang 2019 einen deutschen „D“ in Kenia geheiratet und mit ihm ein gemeinsames Kind „K“, geboren Mitte 2019.

Ein damals angestrebtes FZF Visum ist gescheitert, da sich beide nach der Geburt verstritten haben und „D“ die Einwilligung des Zusammenlebens zurückgezogen hat. Sie hat seitdem keinen Kontakt mehr zu „D“.

Nach dem persönlichen Kennenlernen im März 2021 hat „F“ ein Besuchsvisum zu mir beantragt, welches aber wegen „fehlendem Rückreisewillen“ (u.A. kein Geld, keine Familie, kein guter Job, falsche Angaben im Formular zum Familienstand und Job) abgelehnt wurde.

Inzwischen hat „K“ einen deutschen Pass bei der Botschaft beantragt und „F“ hat ein FZF Visum zum dann deutschen Kind beantragt. Diese Vorgänge laufen seit April.

Die von mir formulierte Remonstration wurde jedoch abgewiesen (vermutlich falsch argumentiert), fehlerhafte Angaben wurden von mir zwar korrigiert, das fehlende Einkommen etc. konnte natürlich nicht ausgeräumt werden.

Deshalb frage ich Euch:

a)      Macht es Sinn nochmals ein neues Besuchsvisum zu beantragen? Das Pass-Verfahren und das FZF Visumverfahren läuft ja und hierdurch ein Rückreisewille dokumentiert wird?
Auf Anfrage bei der Botschaft wurde mir jedoch mitgeteilt, dass keine positive Entscheidung erfolgen kann. Warum?

b)      Welche Möglichkeiten hat „F“ noch? Klagefrist läuft demnächst ab.

c)      Inwiefern kann der Pass für „K“ auch ohne Mitwirkung von „D“ ausgestellt werden? Beglaubigte Hochzeitsurkunde, Geburtsurkunde und Vaterschaftstest liegen vor.

d)      Kennt jemand die Möglichkeiten einer Scheidung in Kenia ohne Mitwirkung von „D“?

Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen und Eure Gedanken.  Smiley
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Antwort #1 - 24.06.2021 um 19:47:21
 
Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
a)Macht es Sinn nochmals ein neues Besuchsvisum zu beantragen?


Will sie dich denn in D nur besuchen oder nach D ziehen?
NAch D ziehen wäre wegen des Kindes einfacher.
Für ein Besuchsvisum müsste sie wieder darlegen, warum sie nicht in D bleiben und wieder zurückkehren würde. Ist wegen des dt. Kindes noch schwieriger darzulegen.

Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
Auf Anfrage bei der Botschaft wurde mir jedoch mitgeteilt, dass keine positive Entscheidung erfolgen kann. Warum?


Warum sollte sie denn zurückreisen und nicht die AE hier in D zur Personensorge über das Kind beantragen?

Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
Beglaubigte Hochzeitsurkunde, Geburtsurkunde und Vaterschaftstest liegen vor.


das sollte reichen
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Steve7
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Antwort #2 - 24.06.2021 um 20:16:20
 
erne schrieb am 24.06.2021 um 19:47:21:
Will sie dich denn in D nur besuchen oder nach D ziehen?
NAch D ziehen wäre wegen des Kindes einfacher.

Sie will schon nach D (zu mir) ziehen.

erne schrieb am 24.06.2021 um 19:47:21:
Für ein Besuchsvisum müsste sie wieder darlegen, warum sie nicht in D bleiben und wieder zurückkehren würde. Ist wegen des dt. Kindes noch schwieriger darzulegen.
Warum sollte sie denn zurückreisen und nicht die AE hier in D zur Personensorge über das Kind beantragen?

OK guter Punkt - ich dachte es sei notwendig, dass sie zurückkehrt um das Visumverfahren abzuschließen. Und dass dies ein Rückkehrgrund darstellt. Ich wusste nicht, dass sie auch hier das Verfahren "abkürzen" könnte.

Dann ist das mit dem Besuch in diesem Stadium ja völlig aussichtslos - und ich dachte es wäre einfacher, weil sie ja auf die lange Sicht gesehen ja sowieso ein nationales Visum erhalten wird.

Gibt es da keine Möglichkeit? -  Das Verfahren dauert sicher noch ein paar Monate.


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Antwort #3 - 24.06.2021 um 20:38:28
 
Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
Das Pass-Verfahren und das FZF Visumverfahren läuft ja und hierdurch ein Rückreisewille dokumentiert wird?

Dadurch wird der Rückkehrwille dokumentiert?

Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
Kennt jemand die Möglichkeiten einer Scheidung in Kenia ohne Mitwirkung von „D“?
Nein, aber warum sollte es nicht MIT dem D gehen?
Man sollte zumindest abwarten, bis das Kind den deutschen Pass hat.
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Antwort #4 - 24.06.2021 um 22:39:53
 
Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 18:42:38:
d)      Kennt jemand die Möglichkeiten einer Scheidung in Kenia ohne Mitwirkung von „D“?


Dazu müsste man kenianisches Recht kennen. F sollte dazu in Kenia mal einen Anwalt befragen. Oder zum Gericht gehen und dort fragen wie man die geschlossene Ehe scheiden lassen kann (kann sein dass die einen auch nur an einen Anwalt verweisen oder nur die Hand aufhalten). 
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Antwort #5 - 25.06.2021 um 15:09:07
 
Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 20:16:20:
OK guter Punkt - ich dachte es sei notwendig, dass sie zurückkehrt um das Visumverfahren abzuschließen.


ist es

Steve7 schrieb am 24.06.2021 um 20:16:20:
Und dass dies ein Rückkehrgrund darstellt. Ich wusste nicht, dass sie auch hier das Verfahren "abkürzen" könnte.


das ist kein zwingender Rückkehrgurnd, denn niemand wird sie am Ende des Visumzeitraums in ein Flugzeig zwingend und niemand kann ihr vebieten in D einen Antrag zu stellen ... unabhängig davon, wie die Erfolgsaussichten sind. Die Rückkehrgründe müssen im Heimatland liegen.
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Antwort #6 - 25.06.2021 um 16:00:13
 
Für die Frau sind die Schritte klar:

1) Pass für das Kind.

2) FZF-Visum zum Zusammenleben mit dem deutschen Kind in Deutschland.

3) Visum bekommen und einreisen.

Alles andere sollte sie danach machen. Ein gleichzeitiger Antrag auf ein C-Visum ist m.E. sinnlos, das sollte sie nicht verfolgen.
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Antwort #7 - 05.08.2021 um 10:45:35
 
Meine Freundin hat also den Pass für ihren Sohn beantragt und alle ihr vorliegenden Dokumente eingereicht.
- Geburtsurklunde Sohn (auch übersetzt und beglaubigt)
- Hochzeitsurkunde (auch übersetzt und beglaubigt)
- beglaubigte, übersetzte Abschrift des Eintrages einer Eheschließung (in Kenia)
- Pass und Geburtsurkunde Vater (jedoch nur einfache Kopie)
- Abstammungsnachweis (Vaterschaftstest) als PDF/Kopie

Meine Freundin hat heute nach ca. 10 Wochen Rückmeldung von der Botschaft erhalten, leider fehlen noch Unterlagen oder es werden diese angezweifelt:

-          The verification of the submitted certificates revealed that your Certified Copy of Certificate of Marriage is not genuine. Kindly take this up with the relevant authorities and submit a proper document to us, which will then be verified again.

Apart from that the following documents (originals + 3 copies) are still missing:
-          written consent, incl. authenticated signature through a Notary in Germany, of the father to the passport application,
-          German passport of the father (a certified copy from a Notary in Germany will also work here),
-          birth certificate of the father

Ich verstehe nicht warum die Hochzeitsurkunde nicht echt sein soll - diese wurde vom Vertragsanwalt des Außenministeriums geprüft und für echt befuden. Wie kann diese noch anders legitimiert werden?

Leider ist der Kindsvater nicht auffindbar - er hat sich wohl abgesetzt, auch unter der gemeldeten Adresse ist er nicht erreichbar.

Daher können die weiter geforderten Dokumente (Vaterschaftsanerkennung, Pass und Geburtsurkunde) nicht beschafft werden.

Welche Möglichkeiten ergeben sich noch?

Vielen Dank.
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Antwort #8 - 05.08.2021 um 11:08:10
 
Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 10:45:35:
Ich verstehe nicht warum die Hochzeitsurkunde nicht echt sein soll - diese wurde vom Vertragsanwalt des Außenministeriums geprüft und für echt befuden. Wie kann diese noch anders legitimiert werden?


Wurde denn mit deutschem Ehefähigkeitszeugnis inklusive UP geheiratet? Denn Kenia hat ein unsicheres Urkundenwesen

wenn kein "deutscher" Vater vorhanden ist, gibt es auch keinen deutschen Pass für das Kind

Man kann die Person, wenn sie denn der Vater ist und in Deutschland lebt, finden....ist nur aufwendig

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Antwort #9 - 05.08.2021 um 11:33:21
 
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist doch keine Voraussetzung für eine Hochzeit in Kenia. Da dürften doch ein Paß und eine Meldebescheinigung in der der Familienstand steht reichen. Mehr habe ich jedenfalls für meine Hochzeit (nicht in Kenia) auch nicht gebraucht.

Dass es JETZT möglicherweise eine UP geben muss (um zu klären ob das Kind ehelich und damit deutsch ist) ist was anderes. Könnte natürlich problematisch werden wenn der Ehemann/Vater da nicht mitspielt.
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Antwort #10 - 05.08.2021 um 12:45:37
 
Nur weil man selbst in einem Land kein EFZ benötigt hat, heißt das ja nicht, dass es woanders genauso ist, denn sogar die deutsche Vertretung in Nairobi weist auf ihrer Internetseite auf die Notwendigkeit des EFZ hin und gibt Hinweise, welche Dokumente in welcher Form vorzulegen sind.
Auch  das Merkblatt des deutschen Bundesverwaltungsamts »Deutsche heiraten in Kenia«, Stand: August 2014, gibt einen entsprechenden Hinweis ("haben ausländische Staatsangehörige für die Eheschließung in Kenia ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen".
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Steve7
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Antwort #11 - 05.08.2021 um 14:20:53
 
Vielen Dank für die Antworten - ich bin gerade etwas ratlos. Hieraus ergeben sich nochmal 3 Fragen a) b) c)

lottchen schrieb am 05.08.2021 um 11:33:21:
Dass es JETZT möglicherweise eine UP geben muss (um zu klären ob das Kind ehelich und damit deutsch ist) ist was anderes. Könnte natürlich problematisch werden wenn der Ehemann/Vater da nicht mitspielt.


Ich dachte immer diese UP wurde damals schon ordnungsgemäß für eine FZF-Visum gemacht. Immerhin habe ich Dokumente, wo offizielle Stempel auf der Übersetzung sind.

Ministry of Foreign Affairs: "Do hereby certify that the attached copy of certificate of <Vater> and <Mutter> bears the seal of the registrar general, Kenia"

Zusätzlich das Gleiche in deutsch, mit Stempel vom Übersetzer.

a) Was genau muss jetzt wie (nochmals) geprüft werden?

b) Muss die Ehe Gültigkeit gemäß kenianischem Recht haben oder muss diese nach deutschem Recht beurkundet sein?

c) Gibt es eine Möglichkeit die Vaterschaft ggf. gerichtlich ohne die Mitwirkung des Vaters feststellen zu lassen? Vaterschaftstest liegt ja vor.

d) macht es Sinn mit dem Botschaftsmitarbeiter zu kommunizieren und ihn zu fragen, was noch getan werden kann?
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Antwort #12 - 05.08.2021 um 14:52:07
 
lottchen schrieb am 05.08.2021 um 11:33:21:
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist doch keine Voraussetzung für eine Hochzeit in Kenia. Da dürften doch ein Paß und eine Meldebescheinigung in der der Familienstand steht reichen. Mehr habe ich jedenfalls für meine Hochzeit (nicht in Kenia) auch nicht gebraucht. 


Laut DAV Nairobi ist das eine Voraussetzung! Darauf habe ich mich bezogen https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/05-Familienangelegenheiten(Ehe)

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 14:20:53:
Ich dachte immer diese UP wurde damals schon ordnungsgemäß für eine FZF-Visum gemacht.

Das wissen wir nicht...

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 14:20:53:
Ministry of Foreign Affairs: "Do hereby certify that the attached copy of certificate of <Vater> and <Mutter> bears the seal of the registrar general, Kenia"

Zusätzlich das Gleiche in deutsch, mit Stempel vom Übersetzer.

Die UP macht ja die Deutsche Botschaft...gibt es denn Stempel der deutschen Botschaft, die eine UP belegen? Oder nur kenianische Stempel?

Weil, wenn es eine UP gäbe wäre die Hochzeit auch amtlich und das Kind entsprechend deutsch. Irgendetwas scheint ja nicht zu stimmen

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 14:20:53:
Was genau muss jetzt wie (nochmals) geprüft werden?

Ob das Kind deutsch ist und ob die Hochzeit gültig war

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 14:20:53:
Gibt es eine Möglichkeit die Vaterschaft ggf. gerichtlich ohne die Mitwirkung des Vaters feststellen zu lassen? Vaterschaftstest liegt ja vor.


Geht, wird aber schwierig wenn der Vater nicht mitspielt...ein aufwendiges Verfahren, das Geld kostet. Es liegt ein offizieller Vaterschaftstest (amtlich) vor? Dann sollte es eigentlich kein Problem sein

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 14:20:53:
macht es Sinn mit dem Botschaftsmitarbeiter zu kommunizieren und ihn zu fragen, was noch getan werden kann? 

Probieren sollte man das
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Antwort #13 - 05.08.2021 um 15:05:13
 
@lottchen - Vielen Dank
deerhunter schrieb am 05.08.2021 um 14:52:07:
Ehefähigkeitszeugnis 

Das lag vor.

deerhunter schrieb am 05.08.2021 um 14:52:07:
Die UP macht ja die Deutsche Botschaft...gibt es denn Stempel der deutschen Botschaft, die eine UP belegen? Oder nur kenianische Stempel?

Nein, keine Stempel von der Botschaft. Nur kenaianische.

Irgendwas scheint dann mit dem Dokument wohl nicht zu stimmen - ich kann hier nur mutmaßen, weil die Botschaft schon beim FZF-Visum keine Aussagen gemacht hat warum das Dokument nicht gültig ist.

Vielleicht war das Ehefähigkeitszeugnis  nicht korrekt, oder veraltet - oder der <Vater> war anderweitig nicht befähigt zu heiraten (doppelt verheiratet?).

deerhunter schrieb am 05.08.2021 um 14:52:07:
Es liegt ein offizieller Vaterschaftstest (amtlich) vor? 

Was bedeutet offiziell? Der <Vater> hatte diesen noch selbst beauftragt bevor sie sich verstritten hatten. Diesen habe ich dann im Namen der <Mutter> bzw. des <Kindes> angefortert und erhalten.

deerhunter schrieb am 05.08.2021 um 14:52:07:
Probieren sollte man das

Klingt gut werde ich heute abend machen, wiss zwar noch nicht genau was ich schreiben soll - vielleicht gibt es danach alles mehr Sinn.
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Antwort #14 - 06.08.2021 um 13:54:50
 
Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 15:05:13:
Nein, keine Stempel von der Botschaft. Nur kenaianische.

Irgendwas scheint dann mit dem Dokument wohl nicht zu stimmen - ich kann hier nur mutmaßen, weil die Botschaft schon beim FZF-Visum keine Aussagen gemacht hat warum das Dokument nicht gültig ist.

Vielleicht war das Ehefähigkeitszeugnisnicht korrekt, oder veraltet - oder der <Vater> war anderweitig nicht befähigt zu heiraten (doppelt verheiratet?).


Dann stimmt irgend etwas nicht....damit dürfte dann auch nicht sicher sein, ob das Kind deutsch ist! Das Kind ist ja nur Deutsch, wenn die beiden "offiziell" und anerkannt verheiratet waren oder es eine amtliche Vaterschaftsanerkennung gibt...ein einfacher Test hilft da nicht
Das muss geklärt werden

Steve7 schrieb am 05.08.2021 um 15:05:13:
Was bedeutet offiziell? Der <Vater> hatte diesen noch selbst beauftragt bevor sie sich verstritten hatten. Diesen habe ich dann im Namen der <Mutter> bzw. des <Kindes> angefortert und erhalten.

Na ja offiziell heißt, dass es entsprechend den Regeln anerkannt ist...das muss man googeln, welche Regeln da gelten. Weiß ich leider nicht
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