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Studium und schwere Behinderung, meine Perspektiven? (Gelesen: 1.342 mal)
Themen Beschreibung: wie lange darf man studieren und darf men NE kriegen
Murat33
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.06.2021 um 18:48:09
 
Guten Tag,

ich habe eine Frage.  Ich studiere seit 2014 im Bachelor und habe eine schwere Behinderung, die offiziel bestätigt und anerkannt ist.

Ich brauche noch ca. 4 Semester um mein Stuidum abzuschließen. Es geht sehr langsam aber ich habe signifikanten Studienfortschritte und es klappt ganz gut aber langsam. Die Uni untertützt mich sehr, auch bei der Studienprognose und Fristverlängerung.

Bei der Ausländerbehörde wurde mir letzten April für noch ein Jahr verlängert und sie sagten "komm in einem Jahr, wir schauen wie deine Fortschritte sind". Obwohl och noch zwei Jahre brauche.

Ich habe daher fragen.

- Wie lange darf ich überhaupt als schwerbehindert studieren? Es gibt ja eine Grenze oder? Was wenn ich nich in zwei Jahren schaffe? Darf man z.B. im Bachelor 10 Jahre studieren statt 3 Jahre (normale Zeit) aufgrund einer Schwerbehinderung? Es geht um eine gestige Behinderung, die mein Stuidum total erschwert

-darf mein eine Niderlassungserlaubnis bekommen noch während des Stuidums?
Ich habe gelesen:
"Erkrankte Personen: Ausländer mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Behinderung müssen nicht alle Bestimmungen erfüllen. Je nach Beeinträchtigung sind sie von einigen Auflagen befreit – etwa der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnissen oder Einzahlungen in die Rentenkasse."

hier: https://www.advocado.de/ratgeber/auslaender-und-asylrecht/aufenthaltsrecht/unbef...


Also ich bekomme keine Hilfe von dem Staat und wärend meines Aufenthalts in Deutschland habe ich neben dem Studium so ca. €33000 verdient und das natürlich in die Steuererklärung angegeben. Momentan habe ich keinen Job, aber meine Eltern unterzützen mich genug.

Ich studiere in Geisteswissenschaft, also leider kein IT oder Ingeneur. Mein Deutsch ist C1.

Danke sehr für Ihre Hilfe.








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Alana
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.06.2021 um 20:17:52
 
Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:
- Wie lange darf ich überhaupt als schwerbehindert studieren? Es gibt ja eine Grenze oder? Was wenn ich nich in zwei Jahren schaffe? Darf man z.B. im Bachelor 10 Jahre studieren statt 3 Jahre (normale Zeit) aufgrund einer Schwerbehinderung? Es geht um eine gestige Behinderung, die mein Stuidum total erschwert

10 Jahre gelten im Normalfall als generelle Höchstgrenze für ein Studium als Ausländer in Deutschland. Die speziellen Umstände sollen aber berücksichtigt werden: Art des Studiums einerseits und die Voraussetzung beim Studierenden (hierzu gehören auch gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen). So kann in besonders begründeten Fällen die AE zum Studium sogar über die 10 Jahre hinaus verlängert werden.

Die speziellen Umstände sind in deinem Fall anscheinend schon berücksichtigt worden, da du für ein Bachelor-Studium bereits 8 Jahre Aufenthalt bewilligt bekommen hast. Nach welchen Kriterien deine ABH beim nächsten Verlängerungstermin entscheiden wird, kann dir niemand sagen, weil das eine individuelle Entscheidung ist. Man wird die Schwere deiner Beeinträchtigung in Relation setzen zum Studienfortschritt und wird dann versuchen zu beurteilen, ob der erfolgreiche Abschluss deines Studiums in einer angemessenen Zeit erwartbar ist.

"Schwerbehindert" bezeichnet eine ganze Bandbreite von Beeinträchtigungen. Da kann niemand in einem Forum einschätzen, welchen Studienfortschritt die ABH da als angemessen ansieht.

Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:
Bei der Ausländerbehörde wurde mir letzten April für noch ein Jahr verlängert und sie sagten "komm in einem Jahr, wir schauen wie deine Fortschritte sind". Obwohl och noch zwei Jahre brauche.

Auch das ist nicht ungewöhnlich. Die ABH will nach einem Jahr sehen, ob die Studienfortschritte in diesem Jahr so gelaufen sind, dass man mit einem Abschluss nach noch einem weiteren Jahr rechnen kann. Was du hier tun kannst: Hänge dich rein, sodass du in diesem Jahr belegbare Studienfortschritte machst. Du musst zeigen, dass du die Zeit zum Studium nach deinen Möglichkeiten intensiv nutzt.

Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:
-darf mein eine Niderlassungserlaubnis bekommen noch während des Stuidums?

Nein, mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium kann man keine Niederlassungserlaubnis bekommen. Das ist im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen (§ 16b Absatz 4 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist erst möglich, wenn du nach erfolgreichem Studium eine angemessene Arbeit findest. Dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis "zum Zweck der Erwerbstätigkeit" (§§ 18 ff AufenthG) bekommen. Mit dieser AE kannst du dann eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Und ja, es stimmt schon: Wegen einer Behinderung kann man von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen befreit werden. Das Problem bei deiner Konstellation ist aber: Du bekommst nur dann (nach erfolgreichem Examen) eine AE, wenn du eine Stelle findest, die deinem Studium angemessen ist, und wenn du für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst. Als Geisteswissenschaftler ist das sicher schwieriger als mit einem Abschluss in IT/Ingenieurswesen, aber es ist möglich.

Je zügiger du trotz deiner Beeinträchtigung studierst, desto besser ist die Chance, dass du einen Arbeitgeber von dir überzeugen kannst. Dass du es mit einer Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben wirst als andere Absolventen, ist leider wahrscheinlich. Neben einem zügigem Studium solltest du dir frühzeitig überlegen, mit welchen speziellen Kenntnissen du vielleicht eine Nische auf dem Arbeitsmarkt finden kannst: evtl. deine zusätzlichen Sprachkenntnisse (Muttersprache), vielleicht auch deine Erfahrungen mit deiner Behinderung (Verbindung deines fachlichen Abschlusses mit dem Bereich Inklusion, ...).
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Murat33
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.06.2021 um 20:39:54
 
Alana, vielen Dank für Ihre Antwort. Hat mir sehr geholfen.
Ich bin eigentlich seit 2013 in Deutschland, aber ein Jahr habe ich mein C1 Kurs gemacht.
Jetzt habe ich schon 60 Leistungspunkte im Studium (insgesamt brauche ich 180).

Also schätzungsweise brauche ich noch 4 Semester, aber es kann sein, dass ich 6 Semester brauchen würde. In der Diagnose steht ganz genau, dass meine Erkrankung mein Studium beeintächtigt und Doppelaufwand verursacht.

Seitens der Uni gibt es überhaupt kein Problem, sie haben meine Fristen verlängert und schreiben immer positive Studienprognosen.
Außerdem gelten bei uns drei letzte Semester als Corona-Semester und sie werden nicht dazu gezählt, die AB weiß bescheid.

Kann es sein, dass sie meine Aufenthalt nicht verlängern, da es zu lang (also 8-9 für einen Bachelor) dauert? Gab es fälle, dass Schwerbehinderte aus Deutschland rausgeschmissen wurden aus dem Grund?

Ich mag mein Stuidum und mein Fach sehr und das wäre für mich eine Katastrophe.

Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.06.2021 um 12:09:20
 
Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 20:39:54:
Kann es sein, dass sie meine Aufenthalt nicht verlängern, da es zu lang (also 8-9 für einen Bachelor) dauert? Gab es fälle, dass Schwerbehinderte aus Deutschland rausgeschmissen wurden aus dem Grund?


Wie Alana schon geschrieben hat: Das kannst Du nur mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, da es sich ja um eine Entscheidung im Einzelfall handelt. Dazu muss man die Stellungnahmen von Ärztin und Uni von der ersten bis zur letzten Zeile lesen, das können wir im Forum ja nicht.

Wenn die Universität Dich unterstützt, hast Du ja schon die wichtigste Unterstützung.
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