Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:- Wie lange darf ich überhaupt als schwerbehindert studieren? Es gibt ja eine Grenze oder? Was wenn ich nich in zwei Jahren schaffe? Darf man z.B. im Bachelor 10 Jahre studieren statt 3 Jahre (normale Zeit) aufgrund einer Schwerbehinderung? Es geht um eine gestige Behinderung, die mein Stuidum total erschwert
10 Jahre gelten im Normalfall als generelle Höchstgrenze für ein Studium als Ausländer in Deutschland. Die speziellen Umstände sollen aber berücksichtigt werden: Art des Studiums einerseits und die Voraussetzung beim Studierenden (hierzu gehören auch gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen). So kann in besonders begründeten Fällen die
AE zum Studium sogar über die 10 Jahre hinaus verlängert werden.
Die speziellen Umstände sind in deinem Fall anscheinend schon berücksichtigt worden, da du für ein Bachelor-Studium bereits 8 Jahre Aufenthalt bewilligt bekommen hast. Nach welchen Kriterien deine
ABH beim nächsten Verlängerungstermin entscheiden wird, kann dir niemand sagen, weil das eine individuelle Entscheidung ist. Man wird die Schwere deiner Beeinträchtigung in Relation setzen zum Studienfortschritt und wird dann versuchen zu beurteilen, ob der erfolgreiche Abschluss deines Studiums in einer angemessenen Zeit erwartbar ist.
"Schwerbehindert" bezeichnet eine ganze Bandbreite von Beeinträchtigungen. Da kann niemand in einem Forum einschätzen, welchen Studienfortschritt die
ABH da als angemessen ansieht.
Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:Bei der Ausländerbehörde wurde mir letzten April für noch ein Jahr verlängert und sie sagten "komm in einem Jahr, wir schauen wie deine Fortschritte sind". Obwohl och noch zwei Jahre brauche.
Auch das ist nicht ungewöhnlich. Die
ABH will nach einem Jahr sehen, ob die Studienfortschritte in diesem Jahr so gelaufen sind, dass man mit einem Abschluss nach noch einem weiteren Jahr rechnen kann. Was du hier tun kannst: Hänge dich rein, sodass du in diesem Jahr belegbare Studienfortschritte machst. Du musst zeigen, dass du die Zeit zum Studium nach deinen Möglichkeiten intensiv nutzt.
Murat33 schrieb am 22.06.2021 um 18:48:09:-darf mein eine Niderlassungserlaubnis bekommen noch während des Stuidums?
Nein, mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium kann man keine Niederlassungserlaubnis bekommen. Das ist im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen (§ 16b Absatz 4 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist erst möglich, wenn du nach erfolgreichem Studium eine angemessene Arbeit findest. Dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis "zum Zweck der Erwerbstätigkeit" (§§ 18 ff AufenthG) bekommen. Mit dieser
AE kannst du dann eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Und ja, es stimmt schon: Wegen einer Behinderung kann man von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen befreit werden. Das Problem bei deiner Konstellation ist aber: Du bekommst nur dann (nach erfolgreichem Examen) eine
AE, wenn du eine Stelle findest, die deinem Studium angemessen ist, und wenn du für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst. Als Geisteswissenschaftler ist das sicher schwieriger als mit einem Abschluss in IT/Ingenieurswesen, aber es ist möglich.
Je zügiger du trotz deiner Beeinträchtigung studierst, desto besser ist die Chance, dass du einen Arbeitgeber von dir überzeugen kannst. Dass du es mit einer Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben wirst als andere Absolventen, ist leider wahrscheinlich. Neben einem zügigem Studium solltest du dir frühzeitig überlegen, mit welchen speziellen Kenntnissen du vielleicht eine Nische auf dem Arbeitsmarkt finden kannst: evtl. deine zusätzlichen Sprachkenntnisse (Muttersprache), vielleicht auch deine Erfahrungen mit deiner Behinderung (Verbindung deines fachlichen Abschlusses mit dem Bereich Inklusion, ...).