Hallo ihr Lieben,
ich würde mich sehr freuen über eine Hilfestellung zu einem etwas spezielleren Fall.
Folgendes, Person A (Deutscher) heiratet Person B (Drittstattangehörige) im Ausland und holt diese per Ehegattennachzug zu sich nach Deutschland.
AE wird erteilt. Person A hat einen gemeinsamen Hauptwohnsitz sowie einen Nebenwohnsitz (für Beendigung Studium).
Verlängerung
AE von Person B steht an. Alle Unterlagen werden bei der zuständigen
ABH am Hauptwohnsitz eingereicht 1 Monat vor Ablauf der
AE von Person B. Es erfolgt zeitnah die Vorsprache bei der
ABH welche mündlich die Verlängerung bestätigt - nach 6 Wochen könne man die neue
AE abholen. Eine Fiktionsbescheinigung lässt sich das Paar deshalb nicht ausstellen.
Person A erhält zwischenzeitlich ein festes Jobangebot am Nebenwohnsitz (war bisher nur Studienort). Das Paar entscheided sich den Nebenwohnsitz von A zum gemeinsamen Hauptwohnsitz umzuwandeln. Der alte Wohnsitz soll aufgelöst werden. Während des Umzugs meldet sich die
ABH des "alten Hauptwohnsitzes" und stellt Nachfragen/ möchte Unterlagen vorgelegt haben inklusive Festlegung einer Frist.
Jetzt meine Frage ans Forum:
1.) Mit dem Umzug ist nach meinem Wissen die
ABH des neuen gemeinsamen Hauptwohnsitzes für den Fall verantwortlich auch wenn dieser sich mit der AE-Verlängerung überschneidet ?
2.) Ist die gesetzte Frist, für die Zusendung von Unterlagen/ Beantwortung von Fragen der Ausländerbehörde am "alten" Hauptwohnsitzes somit ausgesetzt ? - setzt die
ABH am neuen Hauptwohnsitz eine neue Frist sollte auch diese die Unterlagen sehen wollen ?
3.) Wird die
ABH am neuen Hauptwohnsitz sowie
ABH am ehemaligen Hauptwohnsitz mit der Ummeldung automatisch informiert ? Oder ist dies die Aufgabe des Paares die Änderung beiden Behörden mitzuteilen ?
4.) Die
AE von Person B läuft in einigen Tagen aus. Eine Fiktionsbescheinigung wurde leider bei der Vorsprache am alten Hauptwohnsitz nicht mitgenommen. Muss der neuen
ABH ein Nachweis dargelegt werden dass vor Ablauf der
AE von Person B die Fristen für die Antragstellung eingehalten wurden ? Es liegt die Quittung der neuen
AE vor sowie Mails/ Brief in welchen nachzureichende Unterlagen eingefordert werden / das Datum der Antragsstellung zur Verlängerung der
AE benannt wird.
5.) Die Ausstellung der neuen
AE wurde bereits bezahlt. Werden wiederholt kosten nach Übergabe an die jetzt zuständige
ABH erhoben ?
Vielen Dank schonmal für eure Kommentare und Antworten