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Bulgarische staatsangehörige (Gelesen: 1.274 mal)
alici88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bulgarische staatsangehörige
16.06.2021 um 22:21:22
 
Hallo an alle,

Ich stelle diese frage hier für eine Familie, der ich gerne behilflich sein möchte.

Mutter und Sohn, beide Bulgarische Staatsangehörige und Vater Türkischer Staatsangehöriger im Vater ist im Besitz eines D Visums,
möchten nach Deutschland ziehen und wissen nicht wo sie anfangen sollen. Gibt es hier evtl. Jemanden der sagen kann wohin die Familie sich wenden muss oder wo die Familie beginnen muss um in Deutschland leben zu können?

Mutter ist biologin Papa ist Edv Operator zur Zeit lebt die Familie in der Türkei.

Ich danke allen im Voraus.
Habt einen schönen Abend.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.06.2021 um 11:44:16
 
Bulgarsiche Staatsangehöreige sind EU-Angehörige/Unionsbürger und geniessen daher Freizügigkeit in der EU.
Die ersten 3 Monate voraussetzungslos, nach 3 Monaten müssen sie einen Freizügigkeitstatbestand erfüllen.
Der Vater geniesst abgeleitete Freizügigkeit, sofern die Stammberechtigten sie auch ausüben,

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.06.2021 um 17:12:52
 
alici88 schrieb am 16.06.2021 um 22:21:22:
wohin die Familie sich wenden muss oder wo die Familie beginnen muss um in Deutschland leben zu können?


Da gibt es nicht die eine Stelle oder überhaupt so eine Art Einwanderungsbehörde.
Man muss sich selbst kümmern, um erforderliche Voraussetzungen zu schaffen.
Arbeitsplatz suchen, Wohnung suchen, dann bei der Meldebehörde anmelden, ggf. Krankenversicherung organisieren, ggf. Aufenthaltskarte beantragen, Schulbesuch organisieren, etc.

Helfen können Hilfsorganisationen wie z.B. Migrationsberatungsstellen etc.

Diese Familie hat einen großen Vorteil, der viele Dinge einfach macht: Sie kann einreisen und sich erst einmal aufhalten, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie erne schon angeführt hat.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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