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Niederlassungserlaubnis Dokumente, Geburtsurkunde (Gelesen: 8.466 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 24.08.2021 um 17:02:23
 
Shana0117 schrieb am 24.08.2021 um 14:26:31:
Hallo,
Weiß jemand wie lange Entscheidungen der ABH auf Anträge zur Niederlassungserlaubnis dauern? Das geforderte Online Formular wurde vor sieben Wochen ausgefüllt und es kam keinerlei Rückmeldung bisher... So lange ging das sonst nicht, bzw es wurde eben ein Termin gemacht, wonach man schnell oder direkt Bescheid bekam.



Das hängt immer von Herkunftsland und Ausländerbehörde ab. Darauf kann niemand antworten, höchstens allgemein.

Zur Zeit haben auch viele Urlaub.
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Shana0117
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Antwort #16 - 13.09.2021 um 11:18:31
 
Die ABH schreibt nun folgendes: "... Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz. Voraussetzung hierfür ist der Besitz der Blauen Karten von bereits 21 Monaten. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen erst zum 07.10.2021 erfüllt. Die Zeiten des Studiums bzw. der Arbeitsplatzsuche können hierfür nicht angerechnete werden."

Das Arbeitsverhältnis, das zur Blauen Karte berechtigte wurde am 01.10.19 begonnen. Die Blaue Karte selbst wurde erst am 16.01.20 ausgestellt da bis zu diesem Zeitpunkt noch der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium gültig war und mit diesem unbeschränkt gearbeitet werden durfte.
Stimmt das, was die Dame von der ABH hier behauptet? Ich dachte es kommt auf die Dauer des zur Blauen Karte berechtigenden Arbeitsverhältnisses und die hierfür gezahlten RV Beiträge an, nicht darauf, wann die Karte dann ausgestellt wurde? Sie möchte jetzt noch einmal neue Rentenversicherungsnachweise bis zum 07.10., was alles noch weiter verzögern würde.
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Antwort #17 - 13.09.2021 um 17:22:20
 
Shana0117 schrieb am 13.09.2021 um 11:18:31:
... Ich dachte es kommt auf die Dauer des zur Blauen Karte berechtigenden Arbeitsverhältnisses und die hierfür gezahlten RV Beiträge an, nicht darauf, wann die Karte dann ausgestellt wurde?


Hallo,

in dem Gesetzestext heißt es "im Besitz eines Aufenthaltstitels".

Zitat:
Sie möchte jetzt noch einmal neue Rentenversicherungsnachweise bis zum 07.10., was alles noch weiter verzögern würde.


Es müssen insgesamt 21 Monate RV-Beiträge nachgewiesen werden. Wenn die bereits nachgewiesen sind, sollte es mich wundern, dass weitere (aktuellere) Nachweise verlangt werden sollen.

Grundsätzlich: Wir sprechen hier von noch 3 Wochen und einem zusätzlichen Dokument. Die Hürde scheint mir, ehrlich gesagt, nicht unüberwinbar hoch...

Gruß
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Shana0117
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Antwort #18 - 13.09.2021 um 22:13:52
 
Insgesamt 21 RV Beiträge wurden bereits nachgewiesen (bis zur Antragstellung im Juli, also Oktober 19 bis Juni 21). Sie möchte tatsächlich nochmal die aktuellsten RV Beiträge sehen und erneut eine Arbeitgeberbestätigung (diese haben wir bereits im Juli eingereicht). Sie will 21 RV Beiträge von 16.01.20 bis 07.10.21. Also Januar bis September (=21) oder müssen wir auch noch auf den Gehaltsnachweis vom Oktober warten?

Was ich auch nicht verstehe ist, wie sie auf den 07.10. als frühestes Datum für die NE kommt. Wenn erst ab der Erstellung der Bluecard (16.01.20) die 21 Monate gezählt werden, müsste es doch der 16.10. sein und nicht der 07. 10. oder?
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Antwort #19 - 14.09.2021 um 20:02:24
 
T.P.2013 schrieb am 13.09.2021 um 17:22:20:
in dem Gesetzestext heißt es "im Besitz eines Aufenthaltstitels".


Nein im Gesetz steht "wenn er mindestens [21] Monate eine Beschäftigung nach § 18b Absatz 2 ausgeübt hat und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat [...]."

Liegen die Voraussetzungen hier vor, ist das herumgeeiere der Sachbearbeiterin einzig auf ihre mangelnde Kenntnis der Gesetzeslage zurückzuführen.
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Antwort #20 - 14.09.2021 um 21:11:53
 
Stimmt, ich hatte im Kopf eine falsche Verknüpfung hergestellt.
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Antwort #21 - 21.12.2021 um 11:32:47
 
Nun sind wieder zwei Monate vergangen und die Ausländerbehörde meldet sich nicht. Was tut man in solch einem Fall? Die Frau von der Ausländerbehörde antwortete im September auf unsere Nachfrage, was denn nun mit dem Antrag sei, den wir Anfang Juli abgegeben hatten, dass die Niederlassingserlaubnis ihm erst ab Mitte Oktober zustünde und nicht ab Anfang Juli (Beginn der Beschäftigung die zur Bluecard befähigt vs Ausstellung der Bluecard, da für diese ersten drei Monate der Beschäftigung ein noch gültiges Visum vorhanden war) und sie nochmal Gehaltsnachweise und eine Arbeitgeberbestätigung wollte (einen erneuten Antrag hat sie nicht gefordert und es wurde auch nie irgendwas abgelehnt). Wir hatten damals einfach die drei Wochen abgewartet bis Mitte Oktober und ihr dann die zusätzlichen Unterlagen geschickt, obwohl sie (laut unserem Verständnis und Forum hier) damit falsch lag. Wir dachten wegen drei Wochen und drei zusätzlichem Gehaltsnachweisen streiten wir nicht rum (streiten geht wahescheinlich länger als 3 Wochen).

Nun sind aber schon wieder zwei Monate vergangen und die Dame meldet sich nicht. Was macht man in so einem Fall? Wir würden im Januar nochmal nachfragen, da eine Mail kurz vor Weihnachten wohl bloß untergehen würde.
Es nervt langsam, der Antrag wurde bereits im Juli gestellt und es ist bis heute nichts passiert, von selbst antwortet da keiner. Auf den im Juli gestellten Antrag kam erst nach unserer Nachfrage nach zwei Monaten diese Auffassung heraus, dass man die Niederlassungserlaubnis erst ab Oktober bekommen könne. Auf unsere nachgereichten Unterlagen im Oktober kam auch keinerlei Reaktion.
Wie lange wartet man da und wie geht man mit so einer unkommunikativen Behörde um? Bei der Bluecard vor zwei Jahren (gleiche ABH) lief alles ganz normal, mit Termin zur Beantragung und zeitnahem Erhalt der Karte. (Dieses Mal wollten sie einen Online Antrag, es gab also gar keinen Termin vor Ort)
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Antwort #22 - 21.12.2021 um 11:35:54
 
Shana0117 schrieb am 21.12.2021 um 11:32:47:
wie geht man mit so einer unkommunikativen Behörde um?

Untätigkeitsklage.
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Antwort #23 - 21.12.2021 um 13:16:27
 
Man könnte versuchen den Vorgesetzten rauszufinden und sich dort beschweren. Dass da allerdings auch erst frühestens Mitte Januar was passieren könnte dürfte aber auch klar sein.
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Shana0117
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Antwort #24 - 21.04.2022 um 11:28:27
 
Hallo, ich wollte nochmal ein update geben. Wir haben wie von Lottchen vorgeschlagen, im Januar noch einmal der Sachbearbeiterin und, mangels Reaktion, Anfang Februar auch dem Leiter der ABH geschrieben und den Fall geschildert. Dieser antwortete nach ca zwei Wochen (wir waren schon kurz davor, uns bei einem Anwalt zu melden) und redete unserer Sachbearbeiterin ins Gewissen, so dass mein Freund plötzlich doch einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten Anfang März bekam. Gestern war dann endlich der Termin zur Abholung der Karte. Es ist also alles gut ausgegangen, auch wenn es lange gedauert hat (fast 10 Monate)
Vielen Dank für die Hilfe!
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