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Niederlassungserlaubnis Dokumente, Geburtsurkunde (Gelesen: 8.571 mal)
Shana0117
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15.06.2021 um 15:42:34
 
Hallo,

mein Freund, indischer Staatsbürger (Master aus Deutschland, unbefristet beschäftigt seit 01.10.19, hat eine Bluecard und B1) kann meinem Verständnis nach ab 01.07.21 die Niederlassungserlaubnis bekommen. Die Beantragung soll über einen online Antrag mit Dokumentenupload erfolgen. Hierfür hat die ABH eine Liste an Dokumenten geschickt, von denen uns die meisten klar sind (Passkopie, Krankenversicherungsbestätigung, Mietvertrag/Nebenkosten/Strom/qm, Arbeitsvertrag, B1-Zertifikat, Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate)
Jedoch auch einige wo wir uns nicht sicher sind:

-"Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs": da er als hochqualifizierter den Kurs ja nicht machen muss, ist wohl einfach der bestandene Einbürgerungstest gemeint?

-"Nachweise über einbezahlte Rentenversicherungsbeiträge von 21 Monaten": Hiermit ist der "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" gemeint? Für die Nachweise Januar bis Juni 2021 einfach die Gehaltsnachweise für jeden Monat beilegen (diese enthalten ja auch die Abzüge für die Rentenversicherun) oder ist hier ein spezielles Dokument gemeint?

-"Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und ob es befristet oder unbefristet ist" - wie sieht ein solches Dokument aus, einfach ein briefartiges Schreiben? (und ergibt sich eine Befristung nicht aus dem Arbeitsvertrag?)

-Nachweise über zu zahlende Unterhaltsverpflichtungen/Ansprüche (Kreditverpflichtung, Werbungskosten/Versicherungen die 100€ pro Monat übersteigen, sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts): hat er alles nicht, also nichts einreichen?

Nun eine weitere Frage- wir haben uns schonmal in das online System geklickt und gesehen, dass schon am Anfang bei den Angaben zur Person ein uploadfenster für die Geburtsurkunde ist. Diese stand auf der von der ABH geschickten Liste der erforderlichen Dokumente nicht drauf und liegt bei seinen Eltern in Indien (einen Scan haben wir hier). Es gibt ein verpflichtendes Feld "Eine Kopie der Geburtsurkunde... liegt bei/wird nachgereicht/ist nicht vorhanden" wovon eine Option ausgewählt werden muss.

-Werden die Originale von der ABH irgendwann zeitnah überprüft, so dass es ein Problem darstellt, dass die Urkunde momentan nicht hier, sondern in Indien liegt?
-auf seiner Geburtsurkunde ist sein Geburtsort anders geschrieben (Urkunde ist von Hand ausgefüllt) als im Pass, Dombivali vs Dombivli. Es wird in Indien mal die eine, mal die andere Schreibweise verwendet, rührt von der Transkription Devanagri zu Lateinischen Buchstaben her. Auch auf der Urkunde selbst steht zweimal handschriftlich Dombivali, und zweimal gedruckt  "Dombivli" (hinter der ausstellende Behörde) - stellt das ein Problem dar?

-und Zuguterletzt: auf der Liste steht nirgends dass ein Passbild benötigt wird, aber zur Ausstellung der Karte ist ein Passbild doch nötig?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
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Antwort #1 - 15.06.2021 um 17:33:10
 
Shana0117 schrieb am 15.06.2021 um 15:42:34:
un eine weitere Frage- wir haben uns schonmal in das online System geklickt und gesehen, dass schon am Anfang bei den Angaben zur Person ein uploadfenster für die Geburtsurkunde ist. Diese stand auf der von der ABH geschickten Liste der erforderlichen Dokumente nicht drauf und liegt bei seinen Eltern in Indien (einen Scan haben wir hier). Es gibt ein verpflichtendes Feld "Eine Kopie der Geburtsurkunde... liegt bei/wird nachgereicht/ist nicht vorhanden" wovon eine Option ausgewählt werden muss.

-Werden die Originale von der ABH irgendwann zeitnah überprüft, so dass es ein Problem darstellt, dass die Urkunde momentan nicht hier, sondern in Indien liegt?
-auf seiner Geburtsurkunde ist sein Geburtsort anders geschrieben (Urkunde ist von Hand ausgefüllt) als im Pass, Dombivali vs Dombivli. Es wird in Indien mal die eine, mal die andere Schreibweise verwendet, rührt von der Transkription Devanagri zu Lateinischen Buchstaben her. Auch auf der Urkunde selbst steht zweimal handschriftlich Dombivali, und zweimal gedruckt"Dombivli" (hinter der ausstellende Behörde) - stellt das ein Problem dar?


Für eine NE wird vermutlich die Original GU gebraucht und da diese nicht legalisiert werden kann, wird vermutlich auch eine UP der GU durchgeführt, um die Identität sicherzustellen. Dieses Verfahren dauert bis zu 12 Monaten und kostet bis ca. 500 €
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006166/9df3760e80f3a9e80c13645b08e062e6/me...
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Antwort #2 - 15.06.2021 um 20:21:45
 
Hallo,

Shana0117 schrieb am 15.06.2021 um 15:42:34:
...
-"Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs": da er als hochqualifizierter den Kurs ja nicht machen muss, ist wohl einfach der bestandene Einbürgerungstest gemeint?


Ja, so ist es.

Zitat:
-"Nachweise über einbezahlte Rentenversicherungsbeiträge von 21 Monaten": Hiermit ist der "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" gemeint? Für die Nachweise Januar bis Juni 2021 einfach die Gehaltsnachweise für jeden Monat beilegen (diese enthalten ja auch die Abzüge für die Rentenversicherun) oder ist hier ein spezielles Dokument gemeint?


Das ginge vermutlich auch mittels der 21 eingescannten Gehaltsbescheinigungen.
Über die Website der Deutschen Rentenversicherung kann man sich aber auch eine Bescheinigung über den Versicherungsverlauf beschaffen. Dürfte vielleicht weniger aufwändig sein.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Zitat:
"Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und ob es befristet oder unbefristet ist" - wie sieht ein solches Dokument aus, einfach ein briefartiges Schreiben? (und ergibt sich eine Befristung nicht aus dem Arbeitsvertrag?)


Könnte möglicherweise über den Arbeitsvertrag funktionieren, falls es aus diesem hervorgeht.
Besser formlos vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass zur Zeit ungekündigt und befristet / nicht befristet.

Zitat:
-Nachweise über zu zahlende Unterhaltsverpflichtungen/Ansprüche (Kreditverpflichtung, Werbungskosten/Versicherungen die 100€ pro Monat übersteigen, sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts): hat er alles nicht, also nichts einreichen?


So ist es.

Zitat:
...
-Werden die Originale von der ABH irgendwann zeitnah überprüft, so dass es ein Problem darstellt, dass die Urkunde momentan nicht hier, sondern in Indien liegt?


Das könnte so sein, dass sie geprüft wird, muss es aber nicht.
Wie auch immer - falls die GU überprüft werden soll, wird das die ABH veranlassen.
Zu diesem Zweck sollte sie Euch in Deutschland vorliegen, eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit.
Lasst sie Euch über einen sicheren Versanddienstleister (z.B. DHL) zusenden.

Zitat:
-auf seiner Geburtsurkunde ist sein Geburtsort anders geschrieben (Urkunde ist von Hand ausgefüllt) als im Pass, Dombivali vs Dombivli. Es wird in Indien mal die eine, mal die andere Schreibweise verwendet, rührt von der Transkription Devanagri zu Lateinischen Buchstaben her. Auch auf der Urkunde selbst steht zweimal handschriftlich Dombivali, und zweimal gedruckt  "Dombivli" (hinter der ausstellende Behörde) - stellt das ein Problem dar?


Sollte es nicht.
Falls die GU geprüft wird, wird das über den Vertrauensanwalt der deutschen AV in Indien geschehen. Dieser kennt vermutlich das Problem.
Sollte es die Fragen diesbezüglich von der ABH geben, sollte man es entsprechend darlegen, so wie Du es hier gemacht hast.

Zitat:
-und Zuguterletzt: auf der Liste steht nirgends dass ein Passbild benötigt wird, aber zur Ausstellung der Karte ist ein Passbild doch nötig?


So ist es. Ein biometrisches Passbild ist erforderlich.

Gruß
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Antwort #3 - 16.06.2021 um 14:23:41
 
T.P.2013 schrieb am 15.06.2021 um 20:21:45:
Das könnte so sein, dass sie geprüft wird, muss es aber nicht.
Wie auch immer - falls die GU überprüft werden soll, wird das die ABH veranlassen.
Zu diesem Zweck sollte sie Euch in Deutschland vorliegen, eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit.
Lasst sie Euch über einen sicheren Versanddienstleister (z.B. DHL) zusenden.

Falls die GU geprüft wird, wird das über den Vertrauensanwalt der deutschen AV in Indien geschehen. Dieser kennt vermutlich das Problem.
Sollte es die Fragen diesbezüglich von der ABH geben, sollte man es entsprechend darlegen, so wie Du es hier gemacht hast.



Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Die Regel ist so eine langwierige und teure Urkundenprüfung bei einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte aber nicht oder? Wir kennen jedenfalls einen anderen Inder, der eine Niederlassungserlaubnis über die Bluecard bekommen hat, bei dem wurde keine solche Prüfung gemacht und er musste seine Geburtsurkunde überhaupt nicht angeben. Ich habe bisher eher im Zuge von Hochzeit oder Familienzusammenführung davon gehört.

Wir werden sie uns zuschicken lassen, aber ich finde die Geburtsurkunde eigentlich nirgends auf diversen Listen von erforderlichen Dokumenten für Niederlassungserlaubnis nach 18c (und unsere ABH hatte sie ja auch nicht auf die Liste geschrieben, nur beinhaltet das online Formular diesen Punkt)
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SimonB
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Antwort #4 - 16.06.2021 um 17:03:39
 
Shana0117 schrieb am 16.06.2021 um 14:23:41:
nur beinhaltet das online Formular diesen Punkt
Dann könnte man diesen ominösen Punkt auch vernachlässigen bzw. "wird nachgereicht" dazuschreiben.
Deshalb muss nicht auf die NE-Antragstellung verzichtet werden.
Es steht ja auch nichts vom Foto dabei.


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Antwort #5 - 17.06.2021 um 02:43:43
 
Shana0117 schrieb am 16.06.2021 um 14:23:41:
...(und unsere ABH hatte sie ja auch nicht auf die Liste geschrieben, nur beinhaltet das online Formular diesen Punkt)


Das hatte ich überlesen.
Dann würde ich es tatsächlich so handhaben, den Punkt offen zu lassen und keine schlafenden Hunde zu wecken.

Zur Erfordernis der GU mal etwas Grundsätzliches:
Grundsätzlich ist Indien schwierig, weil Staat mit unsicherem Urkundenwesen.
Grundsätzlich gilt ein amtlich ausgestellter Nationalpass als Nachweis der Identität.
Grundsätzlich kann, bei begründbaren Zweifeln an der Identität / Authentizität des vorgelegten Passes, die Prüfung der Identität gefordert werden und im Zuge dessen identitätsstiftende Urkunden wie eine GU auch durchaus geprüft werden.
Deshalb halte ich es für äußerst sinnvoll, die GU auch dort vorzuhalten, wo man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat. Benötigt man irgendwann, ob Heirat, ob Einbürgerung,...

Gruß
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Antwort #6 - 17.06.2021 um 08:01:35
 
Hi

Hab hier eine Vorlage für eine Arbeitgeberbescheinigung
haben wir bei uns auch so genutzt .

https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_33/Dateien/333_Arbei...
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Antwort #7 - 19.06.2021 um 00:02:21
 
T.P.2013 schrieb am 17.06.2021 um 02:43:43:
Das hatte ich überlesen.
Dann würde ich es tatsächlich so handhaben, den Punkt offen zu lassen und keine schlafenden Hunde zu wecken.



Welche Option sollten wir diesem Fall ankreuzen, "ist nicht vorhanden" oder "wird nachgereicht"? (Ist es ja beides nicht so ganz treffend)
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Antwort #8 - 19.06.2021 um 00:03:16
 
kami schrieb am 17.06.2021 um 08:01:35:
Hi

Hab hier eine Vorlage für eine Arbeitgeberbescheinigung
haben wir bei uns auch so genutzt .

https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_33/Dateien/333_Arbei...


Dankeschön!
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Antwort #9 - 20.06.2021 um 21:41:15
 
Shana0117 schrieb am 19.06.2021 um 00:02:21:
Welche Option sollten wir diesem Fall ankreuzen, "ist nicht vorhanden" oder "wird nachgereicht"? (Ist es ja beides nicht so ganz treffend)


Ich würde, falls ein Haken gesetzt werden muss, "wird nachgereicht" wählen.
Denn das könntet Ihr grundsätzlich ja, falls gefordert.
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Antwort #10 - 22.06.2021 um 18:09:22
 
Ja, in dem Feld muss eine Antwort ausgewählt werden. In dem Fall also "wird nachgereicht". Der Antrag würde dann aber normal bearbeitet und wenn sie die Geburtsurkunde sehen wollen, würden sie sich melden, oder? Nicht dass sie einfach stillschweigend auf unsere Nachreichung warten und der Antrag nicht bearbeitet wird.

Und noch eine weitere Frage, kann man Teile vom Arbeitsvertrag, die nicht das  Relevante wie Stundenumfang, Stellenbeschreibung oder Unbefristung betreffen, sondern mehr ins Details gehen schwärzen? Oder sollte man alle Verträge komplett vorlegen?
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Antwort #11 - 24.06.2021 um 16:18:47
 
Shana0117 schrieb am 22.06.2021 um 18:09:22:
Der Antrag würde dann aber normal bearbeitet und wenn sie die Geburtsurkunde sehen wollen, würden sie sich melden, oder? Nicht dass sie einfach stillschweigend auf unsere Nachreichung warten und der Antrag nicht bearbeitet wird.


Normalerweise wird der Antrag bearbeitet und, falls erforderlich, vor Entscheidung die fehlenden Urkunden angefordert werden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, kontaktiere Deine ABH und frage nach.

Zitat:
Und noch eine weitere Frage, kann man Teile vom Arbeitsvertrag, die nicht dasRelevante wie Stundenumfang, Stellenbeschreibung oder Unbefristung betreffen, sondern mehr ins Details gehen schwärzen? Oder sollte man alle Verträge komplett vorlegen? 


Das kann man so machen, mit der Schwärzung.
Falls der ABH das nicht schmecken sollte, meldet sie sich.
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Antwort #12 - 06.07.2021 um 15:44:14
 
Wir sind nun dabei den Online Antrag auszufüllen und werden die Geburtsurkunde mit "wird nachgereicht" bezeichnen. Wir stoßen jedoch an unsere Grenzen mit dem furchtbaren Onlineformular:

-nach Angabe des aktuellen AT (Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, ausstellende Behörde) wird gefragt "wurde die Aufenthaltserlaubnis verlängert?" (ja/nein). Nein, weil er vorher andere ATs hatte (Studium, Jobsuche nach dem Studium) und die Bluecard (der aktuelle Titel) bisher nicht verlängert wurde? Wenn man auf ja klicken würde, müsste man Daten "verlängert von... bis..." angeben.

-Zunächst wird gefragt, ob man unselbstständig arbeiten darf (ja) und die Arbeitgeberbescheinigung gefordert. Dann kommt die Frage: "Sind Sie im Besitz der für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse?" Was bedeutet das? Da dieser Satz auch im Aufenthaltsgesetz als Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis steht würde ich "ja" ankreuzen (weil er eine Bluecard hat und arbeitet). Dann öffnet sich jedoch ein Fenster in dem man "die Gewerbeanmeldung" hochladen soll, was er natürlich nicht hat. Man kann aber auch "ist nicht vorhanden" ankreuzen.
In dem Fall "Sind Sie im Besitz der für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse?" - JA und dann "Die Gewerbeanmeldung ... ist nicht vorhanden" ankreuzen?
Oder direkt "nein" ankreuzen, weil sich das nur auf Selbstständige bezieht?

-Eine weitere Verwirrung: Zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden in der Email von der ABH drei Monate Gehaltsnachweise gefordert. Im Onlineformular gibt es unter diesem Punkt die Frage "Haben sie Einkommen?" und dazugehörig das uploadfenster "der Einkommenssteuerbescheid ... ist beigefügt". Sollen wir da einfach die drei Gehaltsnachweise hochladen? Ein Einkommenssteuerbescheid wurde in der Email nicht erwähnt (und wäre ja auch schon alt und würde sich nur auf 2019 beziehen, denn die Steuererklärung von 2020 wurde noch nicht eingereicht)


-am Ende gibt es nochmal eine Liste mit uploadfenstern, wo der Gehaltsnachweis hochgeladen werden soll (zweimal, denn den haben wir schon vorne beim Lebensunterhalt hochgeladen?)
-Es gibt in dieser Liste auch ein Uploadfenster für die "Verdienstbescheinigung", was ist das, schon wieder der Gehaltsnachweis?
-Was ist die "Bescheinigung der Agentur für Arbeit (Arbeitserlaubnis)" - die Bluecard? oder "nicht vorhanden" (weil nicht relevant?) ankreuzen?

Auf dieser Liste stehen viele irrelevante und nicht zutreffende Nachweise wie "Immatrikulationsbescheinigung" oder "Stipendiennachweis". Diese kann man mit "nicht vorhanden" abwählen. Wir sind uns aber nicht sicher ob die genannten Nachweise nun irrelevant sind oder nicht (Arbeitserlaubnis - "nicht vorhanden" klingt irgendwie falsch)

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Antwort #13 - 07.07.2021 um 02:09:20
 
Ihr macht Euch zu viel Gedanken wegen dieses, sorry, popligen Onlineformulars. Falls der ABH irgendetwas unklar sein sollte, wird sie sich melden.

Shana0117 schrieb am 06.07.2021 um 15:44:14:
-nach Angabe des aktuellen AT (Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, ausstellende Behörde) wird gefragt "wurde die Aufenthaltserlaubnis verlängert?" (ja/nein).


Ich würde zutreffenderweise ankreuzen: nein.

Zitat:
-Zunächst wird gefragt, ob man unselbstständig arbeiten darf (ja) und die Arbeitgeberbescheinigung gefordert. Dann kommt die Frage: "Sind Sie im Besitz der für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse?"


Ich würde zutreffenderweise ankreuzen: ja.

Zitat:
-Eine weitere Verwirrung: Zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden in der Email von der ABH drei Monate Gehaltsnachweise gefordert. Im Onlineformular gibt es unter diesem Punkt die Frage "Haben sie Einkommen?" und dazugehörig das uploadfenster "der Einkommenssteuerbescheid ... ist beigefügt". Sollen wir da einfach die drei Gehaltsnachweise hochladen? Ein Einkommenssteuerbescheid wurde in der Email nicht erwähnt (und wäre ja auch schon alt und würde sich nur auf 2019 beziehen, denn die Steuererklärung von 2020 wurde noch nicht eingereicht)


Ich würde die Frage nach Vorhandensein eines Einkommens zutreffenderweise mit "ja" beantworten und nichts hochladen. Wenn Du magst,kannst Du auch den Bescheid von 2019 hochladen, je nach persönlicher Leidensfähigkeit.

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Antwort #14 - 24.08.2021 um 14:26:31
 
Hallo,
Weiß jemand wie lange Entscheidungen der ABH auf Anträge zur Niederlassungserlaubnis dauern? Das geforderte Online Formular wurde vor sieben Wochen ausgefüllt und es kam keinerlei Rückmeldung bisher... So lange ging das sonst nicht, bzw es wurde eben ein Termin gemacht, wonach man schnell oder direkt Bescheid bekam.
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