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Einladungsschreiben für Ehemann bei Familienzusammenführung (Gelesen: 1.613 mal)
Jazz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.06.2021 um 22:11:47
 
Hallo,
mein Mann hat am Montag den Termin bei der Botschaft in Accra um das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Ich habe heute eine Email von der Botschaft in Accra erhalten, dass ein Einladungsschreiben nötig ist. Dies ist auf der Homepage allerdings bei den benötigten Unterlagen nicht mit angegeben. Muss man in diesem Fall wirklich ein Einladungsschreiben für seinen Ehemann verfassen? Falls ja, was muss ich beachten?
Danke!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 10.06.2021 um 22:26:45
 
Du musst bestätigen dass Du die Ehe mit ihm hier in D leben willst. Bis Montag schaffst Du es ja wohl nicht, ihm das Schreiben im Original zu schicken. Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird, ob auch eine Kopie reicht und Du das Original hier bei der ABH einreichen kannst. Bzw. wenn Dich die Botschaft schon angeschrieben hast kannst Du denen das Schreiben vielleicht gleich mailen.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 11.06.2021 um 06:53:05
 
lottchen schrieb am 10.06.2021 um 22:26:45:
Bis Montag schaffst Du es ja wohl nicht, ihm das Schreiben im Original zu schicken.

Das ist wohl auch noch nicht erforderlich, da es sich zunächst um den Visumsantrag handelt, der sicher auch noch einige Zeit der Bearbeitung andauert.
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« Zuletzt geändert: 11.06.2021 um 07:07:00 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 11.06.2021 um 09:36:55
 
Ja und? Ohne dieses Schreiben gibt es aber kein Visum. Wenn der deutsche Ehepartner nicht wünscht die Ehe mit dem ausländischen Ehepartner in D zu leben dann bekommt der ausländische Partner auch kein Visum zur FZF. Und viele Botschaften nehmen nur komplette Anträge an.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 11.06.2021 um 15:27:37
 
PDF. Als E-Mail mit gleicher Mail an den Antragsteller und die AV. Antragsteller druckt aus, speichert aber auch die Originalmail sicherheitshalber.
Macht es doch nicht komplizierter, als es ist.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jazz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.06.2021 um 15:18:02
 
Danke! Per Email hat es gereicht. Wir haben alle Unterlagen eingereicht und hoffen das der Visa Prozess nicht allzu lange dauert… Smiley
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