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Mehrjahrevisum f. Ehemann (Gelesen: 1.658 mal)
Erika Z.
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrjahrevisum f. Ehemann
03.06.2021 um 15:02:57
 
Hallo Zusammen. Wir füllen gerade das Onlineformular für ein Visum nach D aus. Was gebe ich unter den Punkten 29 und 30 ein wenn ich ein Mehrjahresvisum haben möchte? Bin etwas überfragt weil da ja nach einem konktreten Ein- und Ausreisedatum und der Aufenthaltsdauer gefragt wird. Wir wollen ab dem 12.07. einreisen und ca. 3 Wochen bleiben, aber eben die Möglichkeit haben meine Familie die in D lebt hin und wieder zu besuchen und nicht jedes mal aufs neue ein Visum beantragen.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.06.2021 um 19:01:22
 
Ich frage mich gerade, was konkret Du da ausfüllst.

Das Online-Formular auf videx.diplo.de hat keine Zahlen an dern Fragen.
Und das seit vorigem Jahr gültige Formular lt. Visakodex fragt nach den Reisedaten in Punkt 27.
Und zwar mit den Worten:
Zitat:
27.  Anzahl der beantragten Einreisen:
□Einmalige Einreise □Zweimalige Einreise □Mehrfache Einreise
Datum der geplanten Ankunft des ersten geplanten Aufenthalts im Schengen-Raum:
Datum der geplanten Abreise aus dem Schengen-Raum nach dem ersten geplanten Aufenthalt:


Damit dürfte unabhängig von dem verwendeten und vielleicht noch nicht völlig akutellen/aktualisierten Formular klar sein, welche Daten einzutragen sind, nicht wahr?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Erika Z.
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.06.2021 um 15:15:21
 
Oh vielen Dank für den Hinweis. Bin da wohl bei einem veralteten Formular gelandet hä? Werde mal über diese Adresse gehen. Da erübrigt sich die Frage tatsächlich
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Erika Z.
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.06.2021 um 13:51:17
 
Noch eine kurze Frage: ist es von Relevanz welche Adresse von mir als Einladender im Antrag steht (habe meine Meldeadresse in D noch, werde ich mit dieser Reise aufgeben)?
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SimonB
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Beiträge: 574

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Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.06.2021 um 19:24:25
 
Erika Z. schrieb am 03.06.2021 um 15:02:57:
Wir wollen ab dem 12.07. einreisen und ca. 3 Wochen bleiben,
Und nun bist du "Einladender"?
Ist das nicht eher jemand aus deiner Familie in D., die ihr öfter besuchen wollt? Und du bist dann Eingeladener?
Erika Z. schrieb am 20.06.2021 um 13:51:17:
habe meine Meldeadresse in D noch, werde ich mit dieser Reise aufgeben
Du lebst jetzt im  Drittstaat und hast deine Meldeadresse in D. noch?
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