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Leben in Deutschland (Gelesen: 2.558 mal)
Themen Beschreibung: Sprachvisum/ Visum zwecks Arbeitssuche
Waldstaedter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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01.06.2021 um 08:01:17
 
Hallo zusammen,

meine Freundin aus Kolumbien möchte gerne dieses Jahr zu mir nach Deutschland (deutscher Staatsbürger) ziehen. Hierfür validieren wir gerade verschiedenste Möglichkeiten.

Meine Freundin hat noch keine deutschen Sprachkenntnisse, jedoch einen erfolgreich abgeschlossenen Master an einer spanischen Uni. Das offizielle Zeugnis wird in circa 3 Monaten ausgestellt.

Meine Freundin möchte ein Sprachniveau von B1-B2 erreichen, deswegen habe ich folgenden Plan:
1. Sprachvisum für ein Jahr (bspw Oktober 2021 - Oktober 2022) beantragen
2. ohne Deutschland verlassen zu müssen ein Visum zwecks Arbeitssuche beantragen, sodass sie weitere 6 Monate in Deutschland verweilen kann und idealerweise einen Job findet

Ist dieser Plan so umsetzbar oder gibt es Dinge die ich nicht beachtet habe?
Ziel sollte definitiv sein, dass sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten kann.

Ich danke euch schonmal vielmals für euren wertvollen Input.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.06.2021 um 08:27:55
 
Waldstaedter schrieb am 01.06.2021 um 08:01:17:
Ist dieser Plan so umsetzbar oder gibt es Dinge die ich nicht beachtet habe?

Der Plan wird so nicht umsetzbar sein.

Einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche ohne vorherige Ausreise wird es im Anschluss an einen Aufenthalt für einen Sprachkurs nicht geben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 i.V.m Abs. 1 Satz 2 AufenthG).

Ob sie ein Visum für einen Sprachkurs bekommt wird darauf ankommen, wie realistisch ihre Pläne eingeschätzt werden. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass es hier vordergründig um ein Zusammenleben mit ihrem Freund geht, ist mit einer Ablehnung zu rechnen. Man sollte sich auch generell überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist, ohne jegliche Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres B2 erreichen zu wollen.
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.06.2021 um 11:36:23
 
Waldstaedter schrieb am 01.06.2021 um 08:01:17:
Ist dieser Plan so umsetzbar oder gibt es Dinge die ich nicht beachtet habe?
Ziel sollte definitiv sein, dass sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten kann.


Was hat sie studiert? Wieso hat sie noch nicht angefangen, Deutsch zu lernen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.06.2021 um 12:05:16
 
engelchen+ schrieb am 01.06.2021 um 11:36:23:
Wieso hat sie noch nicht angefangen, Deutsch zu lernen?

Es wäre durchaus sinnvoll, zumindest einen Grundkurs für Deutsch
schon in Kolumbien zu absolvieren:

https://www.goethe.de/ins/co/de/ueb.html
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 01.06.2021 um 12:52:25
 
Waldstaedter schrieb am 01.06.2021 um 08:01:17:
einen erfolgreich abgeschlossenen Master an einer spanischen Uni.
Hat sie in Spanien studiert? Ist sie jetzt in Spanien?
Deutsch mit Niveau A1/A2 sollte sie auf jeden Fall für alle Varianten haben.
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Waldstaedter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.06.2021 um 11:30:25
 
Danke euch.

Plan ist, dass sie vorher auf jeden Fall A1 abschließt (vor Oktober).
Sie hat an einer Fernuni (UNIR - Spanien) einen Master in Neuromarketing aus Kolumbien raus abgeschlossen, der Master sollte hier aber als gleichwertiger anerkannt werden (laut Datenbank).

Ich würde grundsätzlich nur gerne vermeiden, dass sie nach Erstvisum nochmals nach Kolumbien musst.

Da wir mittelfristig eh vor haben zu heiraten wäre dieser Weg natürlich am einfachsten. Dann kann sie intensiv deutsch lernen und parallel noch Jobs schauen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie bald wieder weg muss...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.06.2021 um 11:40:27
 
Waldstaedter schrieb am 02.06.2021 um 11:30:25:
Ich würde grundsätzlich nur gerne vermeiden, dass sie nach Erstvisum nochmals nach Kolumbien musst.


Dann ist der Aufenthalt zwecks Sprachkurs generell etwas problematisch. Zwar könnte sich deine Freundin in dieser Zeit eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung suchen, allerdings würde ein Zweckwechsel hin zu dieser Beschäftigung auch scheitern, sofern nicht eine bestimmte Gehaltsgrenze (derzeit 56.800 Euro brutto) erreicht wird.

Daneben sind daher zwei weitere Konstellationen rechtlich möglich:
- Sprachkurs -> Heirat
- Arbeitssuche für sechs Monate -> Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit

An der Problematik der Erteilung des Visums zum Sprachkurs bei auch beabsichtigtem Zusammenleben ändert sich nichts.
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Waldstaedter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.06.2021 um 12:20:23
 
Zitat:
Dann ist der Aufenthalt zwecks Sprachkurs generell etwas problematisch. Zwar könnte sich deine Freundin in dieser Zeit eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung suchen, allerdings würde ein Zweckwechsel hin zu dieser Beschäftigung auch scheitern, sofern nicht eine bestimmte Gehaltsgrenze (derzeit 56.800 Euro brutto) erreicht wird.

Daneben sind daher zwei weitere Konstellationen rechtlich möglich:
- Sprachkurs -> Heirat
- Arbeitssuche für sechs Monate -> Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit

An der Problematik der Erteilung des Visums zum Sprachkurs bei auch beabsichtigtem Zusammenleben ändert sich nichts.


Danke dir!
Ja, die Blaue Karte ist utopisch...
Eine erfolglose Arbeitssuche würde dann definitiv die Ausreise bedeuten oder? Selbst wenn man dann heiraten möchte bräuchte man ja eh wieder ein Visum zwecks Eheschließung. Könnte das nicht evtl. Ein Lösung sein?

Szenario 1:
Visum zwecks Arbeitssuche
—> Job wird gefunden

Szenario 2:
Visum zwecks Arbeitssuche
—> Job wird nicht gefunden
—> Antrag Visum zwecks Eheschließung hier in Deutschland
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 02.06.2021 um 12:36:19
 
Szenario 2 bedingt aber eine vorherige Ausreise weil man ein Visum immer nur im Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen kann, also meist in der Heimat.

Sie kann solange sie hier ist (egal mit welchem Visum) auch in D heiraten. Nur hier leben als Ehefrau kann sie dann nicht, dazu muss sie wieder ausreisen und mit dem richtigen Visum einreisen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 02.06.2021 um 12:38:07
 
lottchen schrieb am 02.06.2021 um 12:36:19:
Nur hier leben als Ehefrau kann sie dann nicht, dazu muss sie wieder ausreisen und mit dem richtigen Visum einreisen.


Nein, müsste sie im Fall einer Eheschließung nicht.

Innerhalb der Gültigkeit des Visums zur Arbeitssuche kann geheiratet und ein Antrag auf Erteilung einer AE zwecks Eheführung beantragt werden. Diesbezüglich besteht kein Zweckwechselverbot. Das Visum zur Arbeitssuche ist ein D-Visum (laut Gesetz sogar eine AE) und daher unproblematisch, § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV.
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lottchen
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Antwort #10 - 02.06.2021 um 13:00:40
 
Zitat:
Nein, müsste sie im Fall einer Eheschließung nicht.


Stimmt. Sorry. Das geht nur bei einem Besuchsvisum nicht.
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SimonB
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Antwort #11 - 02.06.2021 um 13:01:47
 
Waldstaedter schrieb am 02.06.2021 um 11:30:25:
Sie hat an einer Fernuni (UNIR - Spanien) einen Master in Neuromarketing aus Kolumbien raus abgeschlossen, der Master sollte hier aber als gleichwertiger anerkannt werden
Wenn anabin das sagt---dann eben die Anerkennung/Gleichwertigkeit beantragen.
Wenn die Arbeitsuche  sich schwierig gestaltet (Exotenstudium, Gehaltsauflage, Sprachhürden), relativiert/entspannt sich das mE durch die Eheschließung.
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