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Evtl. zweite Nationalitaet (Gelesen: 1.411 mal)
ps_1950
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Evtl. zweite Nationalitaet
28.05.2021 um 20:00:11
 
Hallo,

meine Frau ist seit 1995 Deutsche, ausserdem hat sie noch einen Reisepass aus ihrem westafrikanischen Urspungsland, der dort auch immer wieder erneuert wird.
Sie sagt, dass er damals bei Annahme der deutschen Staatsangehoerigkeit zerstoert wurde.

Da wir uns jetzt mit einer Erbschaft in ihrem Ursprungsland konfrontiert sehen, wollen wir wissen, ob es Probleme geben koennte, wegen der Formulare, die beim Geldtransfer evtl. den Vermerk der Staatsangehoerigkeit tragen. Bisher haben wir uns nicht getraut, offiziell nachzufragen.

Vielen Dank fuer Eure Info

Peter
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.05.2021 um 20:37:33
 
Kommt darauf an, welches Land.

Wenn der Pass damals gelocht wurde, geschah das vielleicht, weil der Staat sie mit der Einbürgerung hier ausgebürgert hat. Ob es dann Probleme mit der Erbschaft gibt, muss Deine Frau dort klären. Vielleicht kennt sie einen einheimischen Rechtsanwalt, der ihr das erklären kann?

Sie sollte auch nochmal nachsehen, welche Bedingungen es 1995 gab (da galt noch das alte Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland, das doppelte Staatsangehörigkeiten einfacher erlaubte): War damals der Einbürgerungsbehörde klar, dass sie die vorige Staatsangehörigkeit behalten wollte? Müsste aus den Schreiben damals ja hervorgehen.
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ps_1950
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.05.2021 um 17:20:40
 
Danke fuer die schnelle Antwort. Rechtsanwalt kennt sie keinen, aber das koennte sich ja beim naechsten Aufenthalt dort aendern.

Ob der Einbuergerungsbehoerde das klar war, wissen wir nicht. Und Papiere existieren von damals nicht mehr, ausser der Einbuergerungsurkunde.

Ich befuerchte eventuellen Aerger hier in Deutschland, wenn wir offiziell nachfragen oder hier bei der Einfuhr des Geldes aus der Erbschaft nachweisen muessen, woher es kommt. Gibt es keine unabhaengige Institution, bei der man sich erkundigen kann?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.05.2021 um 18:11:43
 
Nein, aufgrund des Datenschutzes kann nur ihre Einbürgerungsbehörde in ihrer Akte die Unterlagen einsehen, wenn sie die verloren hat.

Sie muss selbst entscheiden, ob sie das klärt. Sie könnte sich auch erinnern, denn damals ist das ja explizit besprochen worden.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 30.05.2021 um 14:31:31
 
reinhard schrieb am 29.05.2021 um 18:11:43:
Sie könnte sich auch erinnern, denn damals ist das ja explizit besprochen worden.

Sie muss doch wissen, ob sie seinerzeit "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit"
eingebürgert wurde?

Verschiedene Staaten sehen eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit bei Annahme
einer anderen Staasangehörigkeit nicht vor. Sie werden deshalb unter Hinnahme
der doppelten Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert.

Inwieweit das auf Deine Frau zutreffen könnte, kann hier keiner beurteilen,
solange die ursprüngliche Staatsangehörigkeit Deiner Frau nicht bekannt ist

ps_1950 schrieb am 28.05.2021 um 20:00:11:
ausserdem hat sie noch einen Reisepass aus ihrem westafrikanischen Urspungsland,


Es soll verschiedentlich vorgekommen sein, dass Eingebürgerte danach still
und heimlich ihre vorherige Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben.

Das kann zu Problemen führen, wenn die deutschen Behörden davon Kenntnis erlangen.
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