Guten Morgen zusammen,
ich hatte vor einigen Jahren hier bereits geschrieben für meine Frau und auch damals wurde mir sehr gut geholfen. Daher vielen Dank nochmals vorab!
Zum Sachverhalt:
- Staatsbürgerin 3. Land
- Anerkannter Hochschulabschluss (Master)
-
B1 Sprachzertifikat
- Seit Frühjahr 2016 in Deutschland (nationales Visum)
- Seit Herbst 2016 durchgehend beschäftigt
- Seit Herbst 2016 durchgehend Aufenthaltstitel nach § 18b
AufenthG- Seit Sommer 2018 verheiratet mit mir (gebürtiger Deutscher)
- Bruttoeinkommen >67000
- Aktueller Aufenthaltstitel läuft demnächst ab.
- >50 Beiträge zur Sozial/Rentenversicherung
- Antrag auf
NE nach §18c gestellt
Nach einigem hin und her mit der Ausländerbehörde und leider momentan massiven Wartezeiten (>10 Wochen) haben wir die Auskunft bekommen, dass meine Frau vorerst eine Fiktionsbescheinigung über 6 Monate erhält und in dieser Zeit "den Integrationskurs" machen soll.
Basierend auf der § Kette aus 18c, 9, 44, 44a und §4
IntV hätte ich mir erschlossen, dass sie als integriert gilt ("...einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss..." und "die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird."). Daraufhin hatten wir den Antrag eingereicht. Laut Aussage der Ausländerbehörde ist dennoch ein "Integrationskurs" nötig. Basierend auf den Threads
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1603368899 und
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1601587909 verstehe ich, dass diese Kette irreführend ist und dennoch der Test "Leben in Deutschland" bestanden werden muss.
Meine Fragen:
1. Ist dies korrekt? Sprachnachweis ist vorhanden.
2. Muss der Kurs (100h) gemacht werden oder reicht das reine bestehen? (Ich habe keinerlei Sorge darüber, sie kann den Test bereits jetzt ohne jemals dafür gelernt zu haben bestehen basierend auf dem Fragenkatalog bzw. Testwebsiten).
3. Wo kann man sich direkt für den Test anmelden? Ich finde partout keinerlei Auskunft dazu. Lediglich eine Suchseite die komplette Integrationskurse anzeigt.
4. Muss der Antrag dann erneut gestellt werden? Bei Bearbeitungszeiten von 12 Wochen würde ich das am liebsten direkt wieder machen.
5. Könnte meine Frau im Sommer 2021 (unabhängig von 18c) eine
NE basierend auf unserer Ehe erhalten? Nach §28 "...wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht...". Ist es hier egal nach welchem § der Besitz des Aufenthaltstitels war oder muss der Titel basierend auf der Ehe gewesen sein? In unserem Fall ist dies ja nicht der Fall sondern nach 18b.
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Beste Grüße
Ch1llkroete