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Passersatz (jordanische Staatsangehörigkeit) (Gelesen: 2.098 mal)
integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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18.05.2021 um 14:45:55
 

Guten Tag ,

  es handelt sich um folgendes:
minderjähriger Jordanischer Staatsbürger, hat vor paar Jahren ein Asylantrag als syrischer Staatsbürger gestellt.
Das AA, hat dies herausgefunden und ihn mitgeteilt, wenn er den jordanischen Pass beschafft, wird er abgeschoben.
Das Verwaltungsgericht, entschied, dass er in Deutschland laut Paragraph 25 Absatz 2 (Aufenthaltstatus) bleiben darf.

Hat er dennoch Anspruch auf einen Passersatz??

mit freundlichen Grüßen
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2021 um 14:52:40
 
integ schrieb am 18.05.2021 um 14:45:55:
Das Verwaltungsgericht, entschied, dass er in Deutschland laut Paragraph 25 Absatz 2 (Aufenthaltstatus) bleiben darf.


Hat das Verwaltungsgericht das für ihn als Jordanier oder als Syrer entschieden?
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integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 27.05.2021 um 11:11:02
 
Guten Tag

es ist leider anders geworden  Er hat letztrsn einen Brief  von AA erhalten ,indem er bzw er und sein Bruder Deutschhland verlassen müssen(Wideruf)!
Er war 16 Uhr,als er nach Deutschland kam.Damals behauptete er, dass er Syrer ist ,danach hat er  gesagt dass er Palästinenser,der Jordaniche Staatsangehörigkeit hat.Er wohl in der Vergangenheit in Serer,jedoch ist er nach  Jordanien umgezogen und er erhielte dementsprechend die Staatsangehörigkeit des Landes.
Momentan lebt er in Deutschland mit seinem Bruder .
Die beiden machen zurzeit  Ausbildung. Sie können die Deutsche Sprache sehr gut bzw sind sie hier gut angekommen bis sie letztens den Brief erhielten,dass sie Deutschland verlassen müssen bzw haben Frist bis 13.06.2021,obwohl das Gericht am 2019 entieschied,dass kein Abschiebung nach paragraph 60 vorliegt!
Was können Sie dagegen machen ?
Gibt es überhaupt Hoffnung Was zu machen?
Ich danke Ihnen fur Ihre Hilfe .

Mit freundlichen Grüßen
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reinhard
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Antwort #3 - 27.05.2021 um 11:24:56
 
Sie sollten unbedingt zu einer Beratungsstelle gehen, und zwar selbst.

Die Angaben in Deinem Post stimmen weitgehend nicht. Ein Widerruf kommt nicht vom Auswärtigen Amt, sondern vom BAMF. Die Aufforderung, Deutschland zu verlassen, kommt von der Ausländerbehörde. Dass sie eine Ausbildung machen, ist grundsätzlich positiv, nützt ihnen aber wenig, wenn sie ihre echten Pässe nicht vorlegen. Dazu haben sie nur wenige Monate Zeit, darüber sollten sie sich persönlich und professionell beraten lassen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 27.05.2021 um 12:45:00
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort .

AA meinte ich damit das Auslaänderamt  und Auswärtiesamt
Nach Ihrer Erfahrung gab es ähnliche Fällen ?

Wie sind die Chancen?
MFG
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reinhard
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Antwort #5 - 27.05.2021 um 12:58:05
 
Ja, es gab ähnliche Fälle.

Die Chancen sind sehr unterschiedlich, das sollten die Betroffenen persönlich mit einer professionellen Beratungsstelle klären.
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