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Niederlassungserlaubnis trotz befristetes Arbeitsvertrags - Erfolgaussicht (Gelesen: 1.555 mal)
MrKiseki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.05.2021 um 12:38:48
 
Hallo zusammen,

ich bitte um eure Ratschläge zu meinem Fall bzgl. der Beantragung von Niederlassungserlaubnis.

Vorab Informationen über mich: Ich bin 30 Jahre alt und ledig, habe mein Bachelor- und Master-Studium in Deutschland abgeschlossen. Seit 2019 arbeite ich für eine Firma als Vollzeit-Mitarbeiter mit einem befristetem Arbeitsvertrag bis 2021. Das Jahresgehalt beträgt circa 50000€. Dafür habe ich von der Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltserlaubnis zwecks Beschäftigung (gemäß 18d altes Aufenthaltsgesetz) bis 2021 bekommen.

In diesem Jahr hat mein Arbeitsgeber mir eine neue Befristung des Arbeitsvertrags angeboten bis 2023. Das Angebot habe ich angenommen. Das Jahresgehalt erhöht sich auf 60000€, was mich eine neue Aufenthaltserlaubnis als blaue Karte ermöglicht.

Diese blaue Karte wurde mir von der Ausländerbehörde erteilt.

Im August 2021 werde ich die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen (24 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitsvertrag liegt vor, Studium in Deutschland abgeschlossen). Allerdings kann ich zuerst nur mit einem befristetem Arbeitsvertrag bis 2023 beantragen.

Werde ich hier Problem mit der Behörde bekommen, dass die Behörde behaupten kann, dass das Leben durch diesen befristeten Vertrag nicht gesichert wird? Wie kann ich hier optimal gegen eine Ablehnung wehren? Wäre es hier sinnvoll, mit einem Anwalt auf meinen Antrag und die Argumentation vorzubereiten?

Durch ein gutes Gehalt und wenige Ausgabe besteht ein hoher monatlicher Zuschuss, der nachgewiesen werden kann.

Da es sich um einen wichtigen Meilenstein in meinem Leben, würde ich kein Risiko hinnehmen und gut auf meinen Fall vorbereiten.

Vielen Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.05.2021 um 13:06:38
 
An dem unbefristeten Vertrag kann man nicht mehr festhalten, da das am heutigen Wirtschaftsleben vorbeigeht. Entscheidend ist auch nicht der unbefristete Vertag als solcher, sondern die Prognose über die weitere Entwicklung. In diesem Fall spricht ja der hohe Bildungsgrad und die entsprechende Entlohnung für eine gehobene Tätigkeit, die keinen Anlass zur Sorge vor Arbeitslosigkeit und längerem Bezug von Sozialleistungen gibt.

Für einen Antrag braucht man keinen Anwalt. Diesen sollte man erst heranziehen, wenn es tatsächlich zu Problemen kommt.
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MrKiseki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.05.2021 um 13:49:57
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Könntest du noch Ratschläge geben, wie man am Besten bei der Beantragung das Thema schildern könnte? In dieser Zeit gibt es keine Anhörung oder Vorsprache mit der ABH...

Letztes mal, als ich bei der ABH war, um die biometrische Daten für meine blaue Karte zu erfassen, habe ich die Frage über NE gestellt? Die nette Dame bei der ABH hat nach der kurzen Durchsicht meiner Akte Vermutung gegeben, dass es mit dem befristeten Arbeitsvertrag bis 2023 zum Problem führen könnte...

Vielen Dank!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.05.2021 um 13:57:40
 
MrKiseki schrieb am 16.05.2021 um 13:49:57:
Könntest du noch Ratschläge geben, wie man am Besten bei der Beantragung das Thema schildern könnte? 

Gar nicht. Dein Lebenslauf ist aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Historie als bekannt anzusehen. Ich bin kein Fan davon, Ausführungen zu "Problemen" machen, die nicht von der ABH nach Antragsstellung aufgeworfen werden.

Mir ist übrigens ist kein Fall bekannt, in dem die ABH der Stadt Augsburg eine NE aufgrund eines befristeten Vertrags abgelehnt hat. Das ist eine ABH, die sich idR gut mit ausländischen Fachkräften auskennt.
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MrKiseki
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Antwort #4 - 16.05.2021 um 14:12:41
 
Zitat:
Gar nicht. Dein Lebenslauf ist aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Historie als bekannt anzusehen. Ich bin kein Fan davon, Ausführungen zu "Problemen" machen, die nicht von der ABH nach Antragsstellung aufgeworfen werden.

Mir ist übrigens ist kein Fall bekannt, in dem die ABH der Stadt Augsburg eine NE aufgrund eines befristeten Vertrags abgelehnt hat. Das ist eine ABH, die sich idR gut mit ausländischen Fachkräften auskennt.


Herzlichen Dank für alle deine Ratschläge!
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