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Visum für Arbeit (Gelesen: 2.233 mal)
Themen Beschreibung: Visum für Arbeit
Kaffeetrinker73
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i4a rocks!


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15.05.2021 um 07:49:26
 
Guten morgen,

Frage:

Mann aus Marokko lebte 3 Jahre in DE hatte Aufenthaltstitel für 3

Jahre durch Heirat mit einer Deutschen. Vor NE Trennung und er

ist Freiwillig ausgereist. Nun möchte er in DE arbeiten bei "Mein

Schiff". Er hat in DE den Führerschein entzogen bekommen

wegen Drogen,und musste Geldstrafe zahlen,das er allerdings

nicht gemacht hat. Auch hat er seine Kreditkarte komplett

vor Ausreise geleert (5000€). Nun braucht er ja ein Visum für

die Arbeit auf dem Schiff. Wird es da Probleme geben?

Vielen Dank
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 15.05.2021 um 08:21:25
 
Kaffeetrinker73 schrieb am 15.05.2021 um 07:49:26:
Er hat in DE den Führerschein entzogen bekommen

wegen Drogen,und musste Geldstrafe zahlen,das er allerdings

nicht gemacht hat. Auch hat er seine Kreditkarte komplett

vor Ausreise geleert (5000€). 


Er hat also eine Geldstrafe nicht gezahlt? Und seine Kreditkarte überzogen (Dispo) und damit die Bank bestohlen oder sein eigenes Geld nur abgehoben? Eine weitere Straftat?

Kaffeetrinker73 schrieb am 15.05.2021 um 07:49:26:
Nun braucht er ja ein Visum für

die Arbeit auf dem Schiff. Wird es da Probleme geben?


Ja...vermutlich wird er kein Visum bekommen....sollte er eins bekommen, kann es sein das er bei Einreise direkt festgenommen wird. Kommt auf die obigen Details an...
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.05.2021 um 20:24:00
 
Sicher dass er einen deutschen Arbeitsvertrag erhalten soll? Wäre eher ungewöhnlich in dieser Branche.
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Kaffeetrinker73
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Antwort #3 - 16.05.2021 um 09:03:32
 
Ja,er hat sozusagen die Bank bestohlen,war nicht sein eigenes Geld
Ich hatte ihm schon gesagt das es mit dem Visum nix wird
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deerhunter
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Antwort #4 - 16.05.2021 um 09:29:51
 
Kaffeetrinker73 schrieb am 16.05.2021 um 09:03:32:
Ja,er hat sozusagen die Bank bestohlen,war nicht sein eigenes Geld
Ich hatte ihm schon gesagt das es mit dem Visum nix wird 



Dann dürfte es mit dem Visum nichts werden...wenn doch, dürfte er bei der Einreise direkt festgenommen werden und dann Knast anstatt Schiff
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blubb


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Antwort #5 - 16.05.2021 um 17:49:09
 
Naja, das "Bestehlen" der Bank (tatsächlich Betrugshandlung) ist eher das zweitrangige Problem. Es ist nicht unbedingt gesagt, dass die Bank den Vorgang polizeilich angezeigt hat. Und selbst dann muss deshalb noch lange nicht ein Haftbefehl bestehen, sondern möglicherweise nur ein Ersuchen zur "Aufenthaltsermittlung" u.ä.

Das Nichtzahlen der Geldstrafe im Zusammenhang mit seinen Verurteilungen ist das vordringliche Problem. Diesbezüglich dürfte ein sogenannten "Vollstreckungshaftbefehl" existieren, sofern da keine Verjährung greift.

Das Ergebnis bleibt aber gleich - der "Mann aus Marokko" sollte daher zuerst beide Sachverhalte klären, falls er vorhat, nach Deutschland zu reisen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ninnschen
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Antwort #6 - 17.05.2021 um 06:43:23
 
Naja die Frage ist ja, ob er überhaupt ein Visum fürs Arbeiten braucht. Wenn er natürlich von Deutschland aus aufs Schiff geht, ja. Ggf. aber nur ein Touristen-Visum, wenn das Schiff in internationalen Gewässern unterwegs ist. Dann braucht es ggf. keine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Das ist aber ne andere Sache.

Sofern die Person beabsichtigt nach Deutschland einzureisen, wird es sehr wahrscheinlich Probleme geben. Ich würde an seiner Stelle Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und schauen, wie und ob dieses Problem gelöst werden kann.
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deerhunter
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Antwort #7 - 17.05.2021 um 07:19:37
 
ninnschen schrieb am 17.05.2021 um 06:43:23:
Sofern die Person beabsichtigt nach Deutschland einzureisen, wird es sehr wahrscheinlich Probleme geben. Ich würde an seiner Stelle Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und schauen, wie und ob dieses Problem gelöst werden kann. 


Na ja, das wird sich sicher lösen lassen aber vermutlich nicht attraktiv für den TE. Bei 5.000 € Schulden bei der Bank + eventuelle Zinsen + Strafe für Betrug ++ die nicht bezahlte Strafe wird hier ein Betrag zusammenkommen, der 1 Jahr Arbeit auffrist.
Das Interesse wird dann vermutlich gering ausfallen
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Mick
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Antwort #8 - 17.05.2021 um 17:06:36
 
Konzentriert Euch bitte auf rechtliche Fragen.
"Lebensberatung" ist wie immer nicht erforderlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sternenstaub
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Antwort #9 - 18.05.2021 um 15:57:19
 
Die Schiffe der "Mein Schiff"-Flotte sind in Malta registriert, insoweit dürfte für die Arbeitsverträge maltesisches Recht (des Flaggenstaates) gelten. Ob dies Auswirkungen auf die Arbeitsvisa hat ???
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