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60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung (Gelesen: 5.989 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 13.05.2021 um 20:47:06
 
Genau. Wenn Du noch keinen einzigen Monat eingezahlt hast, musst Du noch 60 Monate arbeiten. Aber die Aufenthaltserlaubnis nach § 31 ist ja auch daran gebunden, dass Du arbeitest.

Insofern ergibt sich das ja dann automatisch: Wenn Du Arbeit hast, kannst Du nach der Trennung mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Und sobald Du die Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllst, stellst Du den Antrag. Guck dann aber, ob Du nicht gleichzeitig die Bedingungen für die Einbürgerung erfüllst, vielleicht entspricht das ja dann eher Deinen Plänen.
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lottchen
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Antwort #16 - 13.05.2021 um 23:07:52
 
Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ich meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege.


Du bekommst ihre monatlichen Rentenbeiträge nicht, das hast Du etwas nicht richtig verstanden. Wenn eine Ehe mindestens 3 Jahre bestanden hat (zwischen Eheschließung und Einreichung Scheidungsantrag) erfolgt bei der Scheidung automatisch ein Versorgungsausgleich. Die von beiden Ehepartner erwirtschafteten Rentenpunkte werden geteilt. Das sorgt dafür dass später wenn man in Rente geht beide dieselbe Rente für die Zeit der Ehe erhalten. In eurem Fall kann es sein, dass Du gar nichts von Deiner Frau übertragen bekommst, da sie nur Teilzeit gearbeitet hat und auch nicht viel verdient hat. Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Versorgungsansprüche sehr gering sind und unter etwa 50 € monatlich liegen. Könnte hier der Fall sein. Und wie gesagt, hier geht es nur um die spätere Rente, nicht um Deine jetzige NE.

Die Monate, die Deine Frau gearbeitet hat, spielen nach der Trennung keine Rolle mehr für Dich hinsichtlich einer NE. Willst Du jetzt eine beantragen musst Du selber die Voraussetzungen erfüllen.
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namaskaram
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Antwort #17 - 14.05.2021 um 10:22:42
 
Du hast die Möglichkeit (wurde auch schon erwähnt, aber vielleicht hast du es überlesen) freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das geht auch für eine gewisse Zeit rückwirkend und mit einem relativ geringen Monatsbeitrag. Bitte erkundige dich dazu, bei Interesse, bei der Deutschen Rentenversicherung.
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SimonB
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Antwort #18 - 14.05.2021 um 16:29:15
 
namaskaram schrieb am 14.05.2021 um 10:22:42:
freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Er braucht mind.60 Monatsbeiträge...
Ich nehme auch an, der Fragesteller hat  das mit dem Versorgungsausgleich und "Rentenpunkten" während der Ehezeit verwechselt.
Immerhin weiß er inzwischen, dass er sich als Ehepartner auf die mind. 60 RV-Monatsbeiträge "stützen" könnte.

Bei Scheidung geht das nicht mehr.

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Wilhelm_Licht
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Antwort #19 - 20.05.2021 um 18:48:12
 
SimonB schrieb am 14.05.2021 um 16:29:15:
Er braucht mind.60 Monatsbeiträge...
Ich nehme auch an, der Fragesteller hat  das mit dem Versorgungsausgleich und "Rentenpunkten" während der Ehezeit verwechselt.
Immerhin weiß er inzwischen, dass er sich als Ehepartner auf die mind. 60 RV-Monatsbeiträge "stützen" könnte.

Bei Scheidung geht das nicht mehr.



Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?

Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.
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Antwort #20 - 20.05.2021 um 19:03:14
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?

Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.


Wieviel Monate hast Du bereits in Deutschland gearbeitet?
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Wilhelm_Licht
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Antwort #21 - 20.05.2021 um 19:06:25
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Wieviel Monate hast Du bereits in Deutschland gearbeitet?


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reinhard
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Antwort #22 - 20.05.2021 um 20:39:45
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?


Nein, Du musst die Bedingung nach der Trennung selbst erfüllen.



Zitat:
Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.


In diesem Forum beantworten wir gerne Fragen. Wir können aber die Regelungen, die es gibt, nur erklären. Für alles andere wende Dich gerne an eine Partei oder eine Zeitung.
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Antwort #23 - 20.05.2021 um 20:40:25
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?


Ich versuche es nochmal: Es sind 60 Monate gezahlte Rentenbeiträge, die Du für eine NE benötigst. Da ihr getrennt seid hast Du nichts mehr von den Monaten, die Deine Frau gearbeitet hat. Es wird nichts geteilt, Du bekommst gar nichts. Du musst die Voraussetzungen für eine NE jetzt ganz allein erbringen, also 60 Monate arbeiten. Was Deine Frau macht / gemacht hat ist jetzt egal.

Für die Zeit, die Deine Frau gearbeitet hat, hat sie Rentenpunkte erworben. Ihr Gehalt wird in Rentenpunkte umgerechnet. Wenn ihr euch scheiden lasst wird ein Versorgungsausgleich gemacht. Wie habe ich schon vorher beschrieben. Einfach mal lesen. Das heißt möglicherweise muss sie Dir von ihren Rentenpunkten etwas abgeben. Also wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst könntest Du dann vielleicht etwas mehr Rente vom deutschen Staat dadurch erhalten. Aber das spielt nur eine Rolle, wenn Du 67 Jahre alt bist.
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deerhunter
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Antwort #24 - 21.05.2021 um 07:54:16
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit)


Ist es denn fair für einen Inländer, der hier 45 Jahre arbeiten muss, um alle andere durchzufüttern?

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 19:06:25:


Dann wird es mal langsam Zeit sich ein wenig für die gewünschte NE einzusetzen und zu arbeiten. Nach der Trennung must du spätestens nach 1 Jahr auf eigenen Beinen stehen und dich selbst durch Arbeit versorgen, ansonsten gibt es anstatt der NE eine Ausreiseaufforderung
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Wilhelm_Licht
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Antwort #25 - 21.05.2021 um 11:04:25
 
deerhunter schrieb am 21.05.2021 um 07:54:16:
Ist es denn fair für einen Inländer, der hier 45 Jahre arbeiten muss, um alle andere durchzufüttern?



Wer sind alle anderen?
Ich habe noch nie etwas Dümmeres gehört. Als ob es in Deutschland überhaupt keine Arbeitslosen gäbe, würde ein Inländer (und auch ein Ausländer) keine Steuern zahlen.
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reinhard
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Antwort #26 - 21.05.2021 um 11:52:39
 
Wilhelm_Licht schrieb am 21.05.2021 um 11:04:25:
Ich habe noch nie etwas Dümmeres gehört.



Bitte hier nur Fragen nach den Bedingungen für die NE.

Für alles andere bitte woanders gucken.
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Antwort #27 - 21.05.2021 um 14:42:39
 
Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 19:06:25:
0
Nochmal zu deiner Situation:
Die verlangten 60 Monate RV-Beiträge gelten für alleinstehende/geschiedene Ausländer, wenn sie eine NE erhalten wollen.
Für Verheiratete gelten andere Zahlen, wenn der ausländische Ehegatte eine NE haben möchte.

Bitte nicht Steuern, Rentenpunkte, RV-Beiträge, Arbeitslose und Inländer/Ausländer in einen Topf werfen.
Danke.

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Wilhelm_Licht
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Antwort #28 - 21.05.2021 um 14:58:01
 
reinhard schrieb am 21.05.2021 um 11:52:39:
Bitte hier nur Fragen nach den Bedingungen für die NE.

Für alles andere bitte woanders gucken.


Verstanden. Danke.
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Antwort #29 - 21.05.2021 um 15:18:53
 
SimonB schrieb am 21.05.2021 um 14:42:39:
Die verlangten 60 Monate RV-Beiträge gelten für alleinstehende/geschiedene Ausländer, wenn sie eine NE erhalten wollen.


gilt auch für verheiratete, die getrennt sind
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