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Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.963 mal)
Themen Beschreibung: NE - eAT verlängert
Sweatpete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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13.05.2021 um 10:58:01
 
Hallo,

meine frau hat kürzlich ihren neuen Aufenthalttitel beim Amt abgeholt - jetzt hat sie ein Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mitgebracht. Darauf steht nur, seit wann sie den Aufenthaltsstatus hat.

Wozu ist denn dieses Beiblat ? Muß meine Frau dieses ständig mitführen ?
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.05.2021 um 12:05:53
 
Hi,

deine Frau muss das Zusatzblatt nicht staendig mifuehren, dasselbe gilt fuer den Aufenthaltstitel an sich, den Reisepass, den Perso usw.

Aufheben schadet nicht, ob es nutzt ist eine andere Frage.

Sie muss nur einen Aufenthaltstitel haben und den hat sie ja.
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Sweatpete
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Beiträge: 26
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.05.2021 um 12:51:31
 
also hat das beiblatt sonst keine weitere bedeutung
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.05.2021 um 14:29:38
 
Doch, hat es natürlich, sonst würde es nicht ausgegeben.

Steht zum Beispiel auf einem Zusatzblatt Informationen zur erlaubten Beschäftigung, braucht man das Zusatzblatt auch nicht ständig mit dem eAT zusammen herumzutragen. Der Arbeitgeber hat es gesehen und eine Kopie davon, das reicht für den Alltag.

In Deinem konkreten Fall ist gar keine im Alltag relevante Information darauf.

Aber "keine Bedeutung" und "im Alltag unwichtig" sollte man nicht gleichsetzen.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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