Hallo,
kurze Nachfragen zu einem fiktiven Fall:
mal angenommen, eine alleinerziehende Nicht-EU Ausländerin mit Wohnsitz in Deutschland, Inhaberin einer
NE, hat ein minderjähriges Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft - Deutsch + Nicht EU Land.
Da es für die Alleinerziehende schwierig ist alleine zurechtzukommen, bzw. Erziehung und Arbeit unter einen Hut zu bringen (Die Großeltern und sonstige Verwandte leben im Nicht-EU-Ausland), hat sie nun folgendes vor:
Schritt 1.
Das minderjährige Kind zieht im Sommer ins EU-Ausland zu den Großeltern, wo es versorgt wird und zur Schule geht.
Nehmen wir an - es bestehen keinerlei Probleme mit dem zweiten Sorgerechtberechtigten. (Er ist immer mit allem einverstanden oder er hat gar kein Sorgerecht)
Schritt 2.
Nachdem die Alleinerziehende das Nötigste bezüglich Arbeit, Wohnung und sonstigen Angelegenheiten in Deutschland erledigt hat, zieht sie voraussichtlich 5-6 Monate später zu ihrem Sohn, bzw. Großeltern nach.
Nun die Fragen dazu:
1. Wird die Frau ihre
NE verlieren oder abgeben müssen?
2. Sollte die Frau beispielsweise 5 oder 8 Jahre später mit dem dann immer noch minderjährigen Kind zurück nach Deutschland kommen wollen, wird es für die beiden aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes möglich sein? Damit meine ich, ob sie eine
AE aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft des Sohnes beantragen kann.
3. Wird das Kind nach deutschem Recht eine der Staatsbürgerschaften abgeben müssen? Wenn ja, in welchem Alter?
Vielen Dank