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Unverheiratetes Ehepaar mit Kind, EU und Drittstaatsbürgerin (Gelesen: 1.276 mal)
Themen Beschreibung: Familie, EU-Bürger, Drittstaatbürger
Eleonore
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unverheiratetes Ehepaar mit Kind, EU und Drittstaatsbürgerin
12.05.2021 um 09:54:19
 
Hallo,
vielleicht hat hier jemand eine Idee.
Zum Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Paar, hat ein Baby in Deutschland bekommen. Er ist EU-Bürger, wohnahft seit 4 Jahren in Deutschland.
Die Kindsmutter ist aus Serbien. Zeitgleich zur Geburt des Babys ist das Besuchervisum der Mutter ausgelaufen. Die Mutter ist dann einfach hiergebleiben, da es ihr nach der Entbidnung nicht gut ging.  Da die Eltern das Visum leider nicht verlängert haben und sich auch nicht getraut haben die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung zu machen, ist das Kind ist also nach der Mutter auch serbischer Staatsbürger.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Mutter ein Visum beantragt oder eine Aufenthalt nach §25 beantragen kann ohne dass sie (und das Baby) nochmal ausreisen müssen? Und müsste sie dann eine Strafe zahlen, da sie das Visum nicht verlängert hat?
Hat hier irgendjemand eine Idee dazu, wie man dem Paar helfen könnte?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.05.2021 um 10:44:25
 
Zum Anwalt gehen, denn spätestens mit Ablauf des erlaubten visumfreien Aufenthalts liegt ein unerlaubter Aufenthalt und somit eine Straftat vor. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung.
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Alacrity
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Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #2 - 12.05.2021 um 17:49:50
 
Ist die Vaterschaftsanerkennung inzwischen erfolgt? Das sollte das Paar als erstes machen.
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Eleonore
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unverheiratetes Ehepaar mit Kind, EU und Drittstaatsbürgerin
Antwort #3 - 17.05.2021 um 14:21:02
 
Die Vaterschaftsanerkennung ist erfolgt.
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