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Familienzusammenführung eritreische familie (Gelesen: 2.242 mal)
traute
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07.05.2021 um 10:55:15
 
Hallo,
die Familie, um die es geht, wurde 2016 auf der Flucht in Lybien getrennt. Der Mann und Vater der Kinder erlitt bei einem Überfall Verletzungen und mußte nach Sudan zurück gebracht werden. Frau war schwanger und mit Kleinkind kam allein in DE 2016 an. Seitdem passiert nichts in bezug auf Familienzusammenführung. Corona hat auch alles gestoppt.
Da der Mann einen eritreischen Nationalpaß besitzt, könnte er theoretisch einen Flug buchen, um zu seiner Familie zu kommen. Wäre das mit einem Besuchsvisum möglich? Könnte dieses dann umgewandelt werden? Wie ist die juristische Lage? Gibt es Alternativen? Trennung der Familie sind jetzt 5 Jahre.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 07.05.2021 um 11:32:11
 
traute schrieb am 07.05.2021 um 10:55:15:
Da der Mann einen eritreischen Nationalpaß besitzt, könnte er
theoretisch einen Flug buchen, um zu seiner Familie zu kommen. 

Ein Besuchsvisum ist nicht dazu geeignet, einen dauerhaften Aufenthalt
in Deutschland zu begründen.

Es ist, wie der Name schon sagt, lediglich für einen Besuch vorgesehen.

Schon bei der Beantragung eines solchen Visums verpflichtet sich der
Antragsteller zum Ende des Besuchszeitraumes wieder auszureisen.

In diesen Fall wäre ein Visum zur Familienzusammenführung der richtige Weg.
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« Zuletzt geändert: 07.05.2021 um 11:44:01 von Saxonicus »  

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Antwort #2 - 07.05.2021 um 12:25:54
 
traute schrieb am 07.05.2021 um 10:55:15:
Seitdem passiert nichts in bezug auf Familienzusammenführung.


Was heißt das? Es wurde bisher keine FZF beantragt oder der Antrag wurde vor Jahren gestellt und nichts passiert?

traute schrieb am 07.05.2021 um 10:55:15:
Wäre das mit einem Besuchsvisum möglich?

Mal davon abgesehen, dass er keinen Daueraufenthalt in D beantragen kann wenn er lediglich mit einem Besuchsvisum einreist: Er bzw. seine Frau erfüllen die Voraussetzungen für ein Besuchsvisum? Sie arbeitet und verdient genug um eine VE abgeben zu können?
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reinhard
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Antwort #3 - 07.05.2021 um 14:33:32
 
Du musst zunächst erklären, warum nichts passiert.

Hat die Frau Asyl beantragt? Wie war das Ergebnis?

Ist sie zur Beratung gegangen, was wurde ihr dort geraten? Hat sie das getan?

Eine Familienzusammenführung kann ja in Deutschland oder im Sudan oder in Eritrea gelingen. Welche Möglichkeit in Frage kommt, hängt davon ab, was Du näheres zu den Personen schreiben kannst.
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traute
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Antwort #4 - 07.05.2021 um 16:16:55
 
Warum nichts passiert, wüßten wir auch alle gerne. FZF wurde 2016 beantragt incl. Beratung etc. Seitdem wartet, wartet,wartet sie.

Mutter hat Aufenthaltserlaubnis nach § 25 erhalten. Sie arbeitet nicht, macht zZt gerade B2 Kurs.

Könnte ein Besuchsvisum in einen Antrag auf Asyl umgewandelt werden. Diese Warterei ist sehr zermürbend für Mutter und Kinder.
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reinhard
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Antwort #5 - 07.05.2021 um 16:33:02
 
Aufenthaltserlaubnis: Bitte genau sagen. Es gibt bekanntlich Absätze, mit denen man eine Recht auf FZF hat. Mit anderen nicht. Und dann gibt es Absätze, bei denen die FZF ausgeschlossen ist.

Hat sie mal einen Beratungstermin bei »nicht allein« angefragt?

Wenn der Mann im Sudan ein Besuchsvisum bekommt (die hier lebende Frau müsste natürlich für die VE ihre Gehaltsbescheinigungen einreichen), kann er hier einen Asylantrag stellen. Falls die Botschaft schon den Verdacht hat, dass er gar keinen Besuch der Ehefrau plant, sondern einen Asylantrag, wird sie den Visumantrag ablehnen. Er muss ja im Gespräch auch erläutern, warum er mit seiner Frau nicht zusammenleben möchte, sondern sie nur besuchen möchte – und erläutern, was er im Sudan macht, was seine Rückkehr garantiert.
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Antwort #6 - 07.05.2021 um 16:40:27
 
Wenn die Frau nicht arbeitet dann dürfte sie HartzIV bekommen, oder? Dann müsste eine dritte Person die VE abgeben, die dann für alle Kosten aufkommen darf, wenn er Asyl beantragt und hier bleibt. Wäre auch nicht fair dieser Person gegenüber. Und ob er überhaupt ein Besuchsvisum bekommen würde (selbst mit einer VE) ist natürlich noch ein anderes Thema.
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Antwort #7 - 07.05.2021 um 21:50:33
 
Hat sie mal einen Beratungstermin bei »nicht allein« angefragt?

Warum sollte sie dort einen Beratungstermin machen, wenn die FZF über die Gemeindediakonie läuft? Ich denke, dass der SB dort gut aufgestellt ist. Vermutlich seid ihr auch im Austausch miteinander, Reinhard.

Es gibt einfach keinen Termin bei der dt. Botschaft in Khartoum. Seit fast 2 Jahren ist das so.
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Antwort #8 - 08.05.2021 um 07:09:49
 
traute schrieb am 07.05.2021 um 21:50:33:
Es gibt einfach keinen Termin bei der dt. Botschaft in Khartoum. Seit fast 2 Jahren ist das so.

Wenn das tatsächlich so sein sollte, wie will er dann ein Besuchervisum beantragen?
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reinhard
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Antwort #9 - 08.05.2021 um 13:15:08
 
traute schrieb am 07.05.2021 um 21:50:33:
Warum sollte sie dort einen Beratungstermin machen, wenn die FZF über die Gemeindediakonie läuft? Ich denke, dass der SB dort gut aufgestellt ist.


Dann kennt sie sicherlich inzwischen den Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis nach §25, Absatz 2 1. Alternative und § 25, Absatz 2, 2. Alternative. Da sind die Möglichkeiten der Familienzusammenführung sehr unterschiedlich geregelt.

Wie man einen Termin bekommt, ist bei allen Beratungsstellen bekannt. Insofern kann sie einfach bei der Diakonie fragen. Da das tatsächlich vom Aufenthaltstitel abhängt, kann man hier im Forum ohne diese Informationen, die die Diakonie hat, kaum zusätzliche Ratschläge geben.
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Antwort #10 - 08.05.2021 um 17:29:46
 
Visabeantragung bei der deutschen Botschaft in Khartum.
Guckst Du hier:
https://khartum.diplo.de/
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