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Anfrage für Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.856 mal)
Florenzi
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anfrage für Niederlassungserlaubnis
02.05.2021 um 19:30:35
 
Hallo an alle,

Meine Erlaubnisverlauf:
02.2013 - 11.2020: AE nach § 16 Abs 1.
11.2020 - bis heute: AE nach § 30(gültig bis 11.2021)

Meine Frau wurde in Deutschland geboren und sie hat eine NE.

Ich bin immer noch an der Universität eingeschrieben.

03.2015 - 11.2020: Ich habe Werkstudent und Teilzeit gearbeitet.
11.2020 - bis heute: Ich arbeite Vollzeit.

Seit 2015 habe ich 64 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Ich schickte meine Versicherungsverlauf an die Ausländerbehörde per E-mail und fragte, ob ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen könne. Sie haben von mir gleiche Unterlagen mit dieser E-Mail gefordert:

Um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen, werfen Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Niederlassungserlaubnis in unseren „Briefkasten Ausländerbehörde“ ein oder senden uns diesen per E-Mail zu (pdf-Format).

Des Weiteren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kopie des Mietvertrages
- Krankenversicherungsnachweis
- bisher erlangte Sprachzertifikate (B1)
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung


Ich möchte fragen, ob ich das Recht habe, die NE zu bekommen.

Wenn ich nicht das Recht habe, wann darf ich frühestens die NE bekommen?

Vielen im Voraus
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Florenzi
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #1 - 02.05.2021 um 20:02:49
 
*vielen Dank im Voraus Smiley
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.05.2021 um 01:32:24
 
Florenzi schrieb am 02.05.2021 um 19:30:35:
Ich möchte fragen, ob ich das Recht habe, die NE zu bekommen.



ja, wenn die Voraussetzungen gegeben sind:


hier die Voraussetzungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

du kannst sie hier durchgehen und selber beantworten.

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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.05.2021 um 02:04:30
 
Hallo,

um konkret zu antworten: Nach dem geschilderten Sachstand erfüllst Du aktuell schon die Voraussetzungen für die NE, sofern
- Dein Lebensunterhalt gesichert ist und
- Du über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügst.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.05.2021 um 07:31:37
 
Die Zeitne des Studium zählen nur zur Hälfte (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 AufenthG), daher hier statt 7 Jahre und 10 Monate "nur" 3 Jahre und 11 Monate. Dazu kommen 7 Monate § 30, sodass du die geforderten 5 Jahre erst im November 2021 voll haben solltest.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.06.2021 um 16:33:01
 
ninnschen schrieb am 03.05.2021 um 07:31:37:
sodass du die geforderten 5 Jahre erst im November 2021 voll haben solltest

...und dann würde ich schon eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU anstatt einer NE anbieten.
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